Alpträumchen
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Alpträumchen
Zitat von Nalf:Erzähl dem Anwalt zunächst, dass Du Deinem Mann mental unterlegen bist und deshalb vor 10 Jahren schwanger mit dem ersten Kind ihn geheiratet hast und in eine traditionelle Rollenverteilung gegangen bist, ohne je Zugriff auf oder Aufteilung seiner Einkünfte zu haben. Hier musst Du aktuell nicht in Details gehen, es sei denn, der Anwalt fragt danach.
Dann erzählst Du, dass Dein Mann Dir vor einem Jahr untreu war und seitdem kein Vertrauensverhältnis mehr hergestellt wurde und dass Dein Mann das Geld, das er Dir für Dich und die Kinder gibts bzw. die Ausgaben, die er für Dich und die Kinder übernimmt, nach Laune und Wohlgefallen steuert.
Dass er nun auf einem nachträglichen Ehevertrag, der seine Pflichten bei Trennung und Scheidung stark reduziert, besteht, um die Ehe fortzuführen. Dass Du aber davon ausgehst, dass er sich ohnehin trennen möchte, nur eben ohne Zugewinnausgleich, Rentenausgleich und Unterhaltszählungen leisten zu müssen.
Dass auch Du die Trennung möchtest, allerdings natürlich mit den Dir zustehenden Rechten aus der Ehe.
Und dass Dein Mann nun die Unterschrift unter nachteilige Eheverträge erpressen will, indem er die Wohnung verlässt, ohne Geld für die Familie da zu lassen.
Und dass deswegen Deine Fragen lauten:
1. Kann Dein Mann gerichtlich verpflichtet werden, innerhalb der Ehe Dir und den Kindern Unterhalt zu leisten, Haushaltsgeld zu geben? Und wenn ja, wie hoch wäre dieser Anspruch?
2. Wie hoch wäre der Anspruch auf Trennungsunterhalt für Dich und die Kinder, wenn Du jetzt schriftlich die Trennung erklärst?
3. Würde bei einer Trennung die Wohnung Dir zugewiesen werden und wer muss dann die Miete und Nebenkosten bezahlen?
4. Wie hoch ist der nacheheliche Unterhalt, der Dir nach 4 Jahren Elternzeit und 6 Jahren Teilzeitarbeit zusteht? Wie hoch ist der Kindesunterhalt bei einem Residenzmodell? Und muss Dein Mann Dich dann aus der während der Ehe geschaffenen Selbständigkeit/Firma ausbezahlen, auch wenn deren Wert vor allem in der Gewinnerwartung der nächsten Jahre besteht, nachdem während der Ehe das Geschäft eingerichtet wurde?
5. Welches Umgangsmodell sollte dem Ehemann bezüglich der Kinder angeboten werden?
6. Welche Schutzmöglichkeiten gibt es (z.B. Näherungsverbot, Umgang übers Jugendamt) für den Fall, dass der Ehemann auf die Trennung mit Schädigungsabsicht reagiert.
7. Was kostet die anwaltliche und gerichtliche Umsetzung dieser Ansprüche und gibt es aufgrund geringer Rücklagen ein Stundungsmodell?
Alpträumchen
Zitat von Kroenchen_richten:Was sagt denn deine Schwester dazu?
Scheol
Zitat von Alpträumchen:Alle meine Grenzen wurden überschritten.
Bis jetzt habe ich mir schöngeredet dass es ihnen besser geht wenn wir als Familie zusammen bleiben.
Alpträumchen
Scheol
Zitat von Alpträumchen:@Scheol mir wird bewusst dass mein Mann mich Absicht abwertet. Es ist ja auch immer das gleiche Thema. Leider habe ich es zugelassen. Die Hoffnung ist mein größter Feind!
Scheol
VictoriaSiempre
Zitat von Kroenchen_richten:Bei Trennungsandrohung kannst du einen Beratungsschein beantragen.
Taleja
Zitat von Alpträumchen:Alle meine Grenzen wurden überschritten. Ich denke es sind meine Kinder. Bis jetzt habe ich mir schöngeredet dass es ihnen besser geht wenn wir als ...
Brightness2
Zitat von Ema:Seit er ihre ohnehin sehr bescheidene und kaum erträgliche finanzielle Ungleichstellung in der Beziehung mit seinem Ehevertrag, den sie unterzeichnen sollte (unter Androhung von Verlassen), noch weiter in unzumutbarer Weise zuspitzen wollte?
Zitat von Alpträumchen:Wir stehen finanziell jetzt sozusagen bei null. Es existiert keine Immobilie.
Zitat von Alpträumchen:Okay, jetzt beläuft sich der Zugewinn nur im 5 Stelligen Bereich.
Zitat von Alpträumchen:Ich denke er fühlt sich ausgenutzt von mir. Ich fühle mich ausgenutzt von ihm
Zitat von Alpträumchen:Mein Ehemann hat wirklich immer alle Kosten der Familie übernommen. Auch den Wochen-Einkauf, Ausflüge, Benzin. Alles. Wenn wir etwas brauchten dann musste ich ihm nur Bescheid geben.
Yoffi
Mann1989
Brightness2
Yoffi
Ema
Zitat von Brightness2:Beide fühlen sich benachteiligt, das Vertrauen geht gen Null. Beidseitig
Zitat von Brightness2:Dann wird das Angesparte im 5-stelligen Bereich aufgeteilt, je nach Betreuung gibt es Unterhalt für die Kinder, Trennungsunterhalt im Trennungsjahr und vermutlich auch eine zeitlang nachehelichen Unterhalt.
Baerberlin