Zitat von Wurstmopped:Wo kein Kläger, da kein Richter und es gibt Labore im Ausland da ist ein Test problemlos über das Internet möglich. Darüber hinaus wäre Nemo mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er sein Wissen seiner Frau auf das Butterbrot schmiert. Vielmehr geht es ihm um Gewissheit, bevor er das Fass überhaupt aufmacht und ...
Ich denke, dass dieser Weg über I-Net und Labor - welches nicht dem hier geltenden Recht unterliegt - eine Option
sein kann, wenn alles anonym und nicht nachweisbar abläuft. Nemo sollte mit dem RA darüber sprechen. Bei einem
erfahrenen Fachanwalt wird diese Frage sicher nicht neu sein.
Die Gesetzgebung ist gut erkennbar darauf angelegt einen Vaterschaftstest, auch in begründeten Fällen, wesent-
lich zu erschweren (abzuschrecken) mit einer Androhung einer Ordnung-Widrigkeit-strafe von bis zu 5000,-- Euro,
und nur einen vom Gericht angeordneten Test zuzulassen.
Nemo, ich wünsche dir ein gutes, erfolgreiches und vor allen Dingen dir alle Fragen beantwortendes Gespräch beim
RA. Dann hast du wesentlich mehr Rechtssicherheit. Viel Glück und Erfolg.