Zitat von Wasabix: Schon klar.
Doch es macht einen Unterschied ob er privat schreibt, oder ein Anwalt die Keule schwingt.
Ich persönlich denke, dass mit einem Vermerk das Einschreiben zustellbar wäre.
Man kann sich doch auch Post in den URLAUB oder Klinik schicken lassen.....?
Muss man das hochoffiziell bei der Post mit Anschrift beauftragen?
Ich werde mich erkundigen...das will ich genau wissen.
Nichts spricht gegen ein privates Schreiben, dass er ihr aushändigt. Aber Du hast gesagt, er soll es als Einschreiben/Rückschein schicken, damit er auch einen Nachweis hat, der vor Gericht verwendbar ist und das wäre dann ein offizielles Schreiben, dass sie nicht ignorieren kann.
Ein Einschreiben/Rückschein geht per Post. Welche Adresse und Anrede willst Du draufschreiben? Die ihrer Freundin? Dann würde ihr das zugestellt werden. Oder sie müsste als Vertretungsbevollmächtigte unterzeichnen, zweifelhaft, dass sie das tut. Auch sie kann sich vor Gericht auf den Standpunkt stellen, dass sie dieses Schreiben nie erhalten hat, weil es nicht an ihre offizielle Anschrift gegangen ist.
Natürlich kannst Du Dir Post überall hinschicken lassen. Aber dann teilst Du eben dem Absender die Anschrift mit, an die er es senden soll oder beantragst einen Nachsendeantrag, damit die Post weiß, wohin sie die Briefe schicken soll, die an deine eigentliche/alte Adresse gehen. Oder du meldest Dich offiziell um.
Aber dann hast DU als Empfänger auch die Absicht, alle Post zu bekommen. Natürlich kann es auch sein, dass sie die Tür aufmacht und sagt "oh, da ist ja endlich das Schreiben vom Anwalt oder von Nemo, darauf hab ich schon die ganze Zeit gewartet, ich quittiere ihnen sofort den Erhalt". Aber ist das aufgrund ihres aktuellen Verhaltens ein realistisches Szenario? Ist sie überhaupt daran interessiert, dass solche Schreiben sie erreichen?
Um das in Erfahrung zu bringen, war ja meine Frage, ob Post für die Ex noch bei Nemo ankommt. Ob sie eine Weiterleitung angewiesen hat offiziell. Kommt sie regelmäßig vorbei und holt ihre Post ab usw usf. Wir haben auch ne Meldepflicht im Übrigen

Ein GEricht würde sie auch als erstes auffordern, eine ladungsfähige Anschrift mitzuteilen.
Umgemeldet hat sie sich sicher nicht. Eine Arbeitsanschrift hat sie ja aufgrund der Kündigung auch nicht mehr, an solche ist ja auch zustellbar. Und ich halte es nicht für verkehrt, solche Dinge in einem Gespräch mit ihr zu klären. Denn sie muss sich halt mal eben einen Kopf machen, wo sie dauerhaft nun bleibt und hätte ja sogar die Wohnung, in der ihre Mutter lebt, in Aussicht.