downie
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Zitat von Käptn Nemo:Ist es nun die Strafanzeige oder der Gang zum JA, sollte ich dies oder jenes?...
Beides! Wenn ich mich richtig erinnere, hast Du morgen einen Termin beim Jugendamt. Nimm diesen Termin auf jeden Fall wahr. Schildere die Situation wie sie ist und zieh nicht zu sehr über die Ex her. Halte Dich ausschließlich an die Fakten. Du kannst denen schildern, dass Deine Ex Dir den Umgang mit Eurem Sohn verwehrt (für den gemeinsames Sorgerecht besteht), alle gütlichen Gesprächsversuche im Sinne des Kindeswohls gescheitert sind und Du deswegen Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufgenommen hast, der gegen Androhung einer Strafanzeige Deinen Umgang realisieren möchte, da, wie bereits geschildert, jegliche Gespräche von ihr einseitig beendet worden sind.
Weiterhin bittest Du um Vermittlung des Jugendamtes in dieser Thematik, weil Du einen Gang vor das Gericht verhindern möchtest, es aber zur Not durchziehen würdest, da Du auf keinen Fall Deinen Sohn verlieren möchtest, ebenso wenig wie Deine Tochter ihren Bruder. Du kannst dort auch noch schildern, dass Deine Tochter schon ihre Mutter verloren hat und das Du ihr diese Situtiation im Kontext zu ihrem Bruder auf jeden Fall ersparen möchtest.
Viele Grüße
downie