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Es ist wieder passiert

B
Und weil 8 gegen 1 kein gutes faires verhältnis ist.

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Wollie
@käptn Nemo ...hab weiter still mitgelesen und bin entsetzt über die Entwicklung. Möchte auch jetzt gar nichts Neues beitragen, nur ein Rat von mir: du musst handlungsfähig bleiben, im Grunde musst du ihr immer einen Schritt vorraus sein.
Falls dein RA im Familienrecht fit ist und auch sonst keine Schlaftablette, dann schaffst du das. Und was die Mutter angeht. So hart es ist, aber ich würde ihr die Wohnung kündigen, damit da überhaupt keine Schnittfläche mit Ex da ist. Die wird irgendwann auch ihre Mutter einspannen, darauf kannst du dich verlassen.
Ich wünsch dir jedenfalls auch viel Kraft und vor allem die nötige Wut, das Alles durchzustehen. Du schaffst das !

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A


Es ist wieder passiert

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Wurstmopped
Zitat von BernhardQXY:
Und weil 8 gegen 1 kein gutes faires verhältnis ist.

Wird darauf hingewiesen dass das Betreten des Hauses nicht gestattet ist und rechtlich Konsequenzen nach sich zieht stellt man Zäune auf.
Darüber hinaus darf man 110 wählen wenn man sich im eigenen Haus von einer Horde bedroht fühlt, vielleicht für die Zukunft vormerken.

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tina1955
Er steht gerade vor dem Zerfall der letzten vergangenen Jahre und alles kann man nicht sofort regeln ohne nicht irre zu werden. Mitunter muss gezielt, geplant werden z.B.unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen/Einhaltung von Fristen .
So wie bei seiner Wohnung, in der jetzt zur Zeit die Mutter der Freundin wohnt.

Auch da wird er sich vom Anwalt beraten lassen.

Alles auf einmal geht halt nicht.

Das würde keiner von uns schaffen.
Nemo hat noch seine Tochter, sein Haus und seinen Job, was alles unter einen Hut gebracht werden muss.

Es läuft doch derzeit alles.
Vaterschaftstest wird in die Wege geleitet, die Ex hat zugestimmt.
Die Folgen ergeben sich doch automatisch.

x 3 #4144


H
Zitat von Wurstmopped:
Warum lässt er sie und die Abordnung noch in sein Haus?

Weil sowohl sie als auch das Kind offiziell dort gemeldet sind, es ist deren Wohnadresse.
Daher kann er ihr den Zutritt nicht einfach verwehren.

Zudem hat er sie aufgefordert, ihre Sachen abzuholen und sich hierfür Freunde mitzunehmen. Das es gleich acht Freunde sein würden war vielleicht etwas überraschend.

x 5 #4145


Heffalump
Zitat von Wollie:
aber ich würde ihr die Wohnung kündigen

Das geht nicht.

Er kann keinen Eigenbedarf anmelden und anders bekommt man Mieter kaum aus der Wohnung, da müsste Mutter Mietschulden haben und dann braucht man Anwalt, kein Zuckerschlecken

x 2 #4146


tina1955
Zitat von Wollie:
@käptn Nemo ...hab weiter still mitgelesen und bin entsetzt über die Entwicklung. Möchte auch jetzt gar nichts Neues beitragen, nur ein Rat von ...

Kündigen kann er nur einen Vertrag.
Da muss er sich erst mal erkundigen, wie er die Dame aus dem Haus bekommt.

Er hat die Bewohnung geduldet, zeitlich begrenzt oder unbegrenzt muss alles erst mal geklärt werden, wie da die Regelungen und Gesetze sind.

x 4 #4147


Wurstmopped
Zitat von Heidemarie:
Weil sowohl sie als auch das Kind offiziell dort gemeldet sind, es ist deren Wohnadresse.
Daher kann er ihr den Zutritt nicht einfach verwehren.

Danke für die Antwort, dass meine ich doch und dennoch kann er darauf bestehen, dass nur sie das Haus allein betritt.

#4148


tina1955
Zitat von Heffalump:
Das geht nicht. Er kann keinen Eigenbedarf anmelden und anders bekommt man Mieter kaum aus der Wohnung, da müsste Mutter Mietschulden haben und dann ...

Geht auch nur, wenn ein Mietvertrag besteht.

x 1 #4149


Wurstmopped
Zitat von tina1955:
Kündigen kann er nur einen Vertrag. Da muss er sich erst mal erkundigen, wie er die Dame aus dem Haus bekommt. Er hat die Bewohnung geduldet, ...

Jepp ganz wichtiges Detail um weitere Zusammentreffen zu vermeiden.

x 3 #4150


tina1955
Zitat von Wurstmopped:
Wird darauf hingewiesen dass das Betreten des Hauses nicht gestattet ist und rechtlich Konsequenzen nach sich zieht stellt man Zäune auf. Darüber ...

Was regst Du Dich denn jetzt noch darüber auf ?
Es ist doch Geschichte.

#4151


Wollie
ja...das ist schwierig mit der Wohnung. Eigenbedarf wird wohl kaum gehen.....wird die nächste Frage an den RA.....

#4152


Heffalump
Zitat von tina1955:
Geht auch nur, wenn ein Mietvertrag besteht.

Sobald sie regelmäßig bezahlt - braucht es keinen Vertrag. Das ist wie beim Job

#4153


Wurstmopped
Zitat von tina1955:
Was regst Du Dich denn jetzt noch darüber auf ? Es ist doch Geschichte.

Ich rege mich nicht auf, nur ein Tipp um solche Situationen in Zukunft besser Handeln zu können.

x 2 #4154


tina1955
Zitat von Heffalump:
Sobald sie regelmäßig bezahlt - braucht es keinen Vertrag. Das ist wie beim Job

So wir ich es verstanden habe, lebt die Mutter wohl unentgeltlich in dieser Wohnung.

x 1 #4155


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