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Wurstmopped Mitglied
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Zitat von Wurstmopped:
Darüber hinaus ist zu klären ob die Ex gegen den Rauswurf rechtliche Schritte unternehmen kann. Allein das Angebot bei der Mutter unendgeltlich wohnen zu können, ändert nichts an der Tatsache dass sie aus dem Haus ausgesperrt ist.
...sag ich ja
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#4156
Heffalump Mitglied
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Zitat von tina1955:
So wir ich es verstanden habe, lebt die Mutter wohl unentgeltlich in dieser Wohnung.
Trotzdem, sowas ist ne blöde Kiste - und ohne Anwalt kaum störungsfrei zu regeln
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x 5#4157
A
Es ist wieder passiert
x 3
Wurstmopped Mitglied
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Zitat von tina1955:
Vaterschaftstest wird in die Wege geleitet, die Ex hat zugestimmt. Die Folgen ergeben sich doch automatisch.
Nicht ganz, er muss die Vaterschaft dann noch anfechten!
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x 2#4158
C
Charla Gast
Wenn ich mich recht erinnere ist Nemos Wohnung ca. 100 qm groß, dafür kann er einiges an Mietzins verlangen und das kann er ja einfordern, der Grund weshalb er die Mutter mietfrei bei sich wohnen lies ist ja nicht mehr gegeben und ob sich dann die Mutter die Miete noch leisten kann, ist ja nicht Nemos Problem. Je eher er das durchzieht, je weniger besteht die Möglichkeit, dass die Ex, mit vielleicht schon nächsten Freund auch dort einzieht und sich breit macht. Mieter aus der Wohnung rauszukriegen ist nicht so einfach. Wollen wir hoffen, das Nemo diese in einem ordentlichen Zustand zurück bekommen kann und nicht, dass diese auch als Racheakt benutzt wird.
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x 4#4159
tina1955 Mitglied
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Hier sollte @käptn Nemo auch schnell seinem RA informieren, ggf umgehend ein Schreiben zu formulieren, dass die Wohnung zu einem festgesetzten Termin zu verlassen ist oder nur noch gegen Zahlung ortsüblichen Miete und der Nebenkosten genutzt werden kann.
Ansonsten könnte ein Gewohnheitsrecht davon abgeleitet werden.
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x 5#4160
Heffalump Mitglied
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Zitat von tina1955:
Hier sollte @käptn Nemo auch schnell seinem RA informieren
Familienrecht ist nicht Mietrecht. Wenn sein Anwalt nicht kann, braucht er 2
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x 1#4161
Wurstmopped Mitglied
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Zitat von Heffalump:
Familienrecht ist nicht Mietrecht. Wenn sein Anwalt nicht kann, braucht er 2
Gibt es nicht auch einen Verein für Vermieter?
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#4162
tina1955 Mitglied
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Zitat von Wurstmopped:
Nicht ganz, er muss die Vaterschaft dann noch anfechten!
nur für Mieter - und die sind nicht ohne. Als Vermieter biste damit geschlagen
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x 1#4164
Wurstmopped Mitglied
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Zitat von tina1955:
Erst wenn eine Vaterschaftsanfechtungsklage gestellt und die rechtliche Vaterschaft gerichtlich aberkannt wurde, wird der Vater von seinen rechtlichen Pflichten entbunden.
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x 2#4165
H
Heidemarie Mitglied
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Zitat von Heffalump:
nur für Mieter - und die sind nicht ohne. Als Vermieter biste damit geschlagen
Doch, es gibt den Vermieter-Schutzverein, wo es auch zahlreiche Tipps gibt. Generell ist es aber schon so, dass das Mieterrecht in Deutschland größer geschrieben wird als das der Vermieter.
Wie schon geschrieben wurde, schnelles Handeln zählt.
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x 2#4166
Heffalump Mitglied
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Zitat von Heidemarie:
Doch, es gibt den Vermieter-Schutzverein, wo es auch zahlreiche Tipps gibt.
ah ok.
Zitat von Heidemarie:
Generell ist es aber schon so, dass das Mieterrecht in Deutschland größer geschrieben wird
naja, es gibt aber auch Vermieter, die seinerzeit das Recht so dermaßen überdehnt haben, das die Änderung des Gesetzes Not tat
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x 1#4167
Wurstmopped Mitglied
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Zitat von Heidemarie:
Doch, es gibt den Vermieter-Schutzverein, wo es auch zahlreiche Tipps gibt. Generell ist es aber schon so, dass das Mieterrecht in Deutschland ...
Ja und das sollte Nemo strukturieren und sich auch privat Hilfe holen. 1. Anzeige der Ex - Anwalt 2. Mietrecht abklären, welche Rechte hat die Ex und wie kann er sie endgültig aus den Haus verbannen und wie kann er Miete von der Mutter verlangen 3. abhängig davon wie der Vaterschaftstest ausfällt a. Vaterschaftsklage einreichen b. Es ggf. dabei belassen, obwohl die Ex auch klagen könnte... Umgangsrecht einfordern
Das geht nicht. Er kann keinen Eigenbedarf anmelden und anders bekommt man Mieter kaum aus der Wohnung, da müsste Mutter Mietschulden haben und dann ...
Gilt sie als Mieterin, wenn sie gar keine Miete zahlt? Oder doch nur ein Gast solange Nemo mit ihrer Tochter zusammen war?
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x 2#4169
Heffalump Mitglied
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Zitat von alleswirdbesser:
Gilt sie als Mieterin, wenn sie gar keine Miete zahlt?
zahlt sie keine?
Wenn nein, war es, weil´s die Mutter ist? Ich würde, so wie die Tochter drauf ist - mich trotzdem lieber beim Anwalt kundig machen. Lieber einmal klüger sein - als wieder dumm dazustehen