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Es ist wieder passiert

C
Zitat von Wurstmopped:
Mietrecht abklären, welche Rechte hat die Ex und wie kann er sie endgültig aus den Haus verbannen und wie kann er Miete von der Mutter verlangen

Kann Nemo ja anwaltlich klären lassen, für mich wäre die Sache mit Ex gegessen, sie zahlt nichts für die Miete, hat Möbel unbefugt rausgenommen, auch von Nemos weil Nemo sich ne vorherige Anmeldung erbeten hat, gab den Schlüssel zurück und hat 800,00 Euro von Nemos Konto gestohlen obwohl ihr nichts zustehen würde weil sie ihn betrogen hat und ihr in Wirklichkeit dieses Geld nicht zusteht weil sie wußte, dass es nicht sein Kind ist, das behauptet sie jetzt jedenfalls.

Die andere Seite ist natürlich, daß Nemo die Vaterschaft anerkannt hat und damit solange Zahlungspflichtig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist.

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H
Zitat von alleswirdbesser:
Gilt sie als Mieterin, wenn sie gar keine Miete zahlt? Oder doch nur ein Gast solange Nemo mit ihrer Tochter zusammen war?

Was die Wohnung betrifft, in der die Mutter von Ex unendgeltlich lebt: es handelt sich in diesem Fall nicht um einen Mietvertrag, sondern um einen Leihvertrag. Der ist leichter kündbar, ich glaube sogar ohne Einhaltung von Fristen.

Anders ist es mit dem gemeinsam genutzten Haus. Es ist ja nicht bekannt, wo Ex und Baby jetzt untergekommen sind. Nemo hat sie quasi des Hauses verwiesen, - moralisch/emotional natürlich völlig verständlich, aber rechtlich zulässig nicht. In dem sie ihm den Haustürschlüssel freiwillig ausgehändigt hat, hat sie der Kündigung aber zugestimmt.

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A


Es ist wieder passiert

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Heffalump
Zitat von Heidemarie:
ich glaube sogar

glauben - ist Nicht-Wissen! Gefährlich

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B
Das Haus gehört Nemo alleine. Aber gerade im Mietrecht lauern Fallstricke. Aber jetzt haben andere Dinge höhere Priorität.

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H
Zitat von Heffalump:
glauben - ist Nicht-Wissen! Gefährlich

Richtig. Deswegen gilt natürlich immer noch der von allen hier geäußerte Rat, alles über den Anwalt laufen zu lassen.

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Heffalump
Zitat von Butterblume63:
Das Haus gehört Nemo alleine. Aber gerade im Mietrecht lauern Fallstricke. Aber jetzt haben andere Dinge höhere Priorität.

Du - und wenn sich das Mütterchen zum Omachen aufmacht, da zu zieht - Mutter mit Kindern kriegste kaum raus.

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KäptnNemo
49 neue Antworten... ich muss erstmal nachlesen..

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unbel-Leberwurst
Zitat von Käptn Nemo:
49 neue Antworten... ich muss erstmal nachlesen..


Sieh Dich doch bitte nicht gezwungen, hier auf alles und jedes eingehen zu müssen...

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KäptnNemo
Zitat von BernhardQXY:
Ob du hier schreibst, oder nicht, würde ich davon abhängig machen, wie es dir mit den sehr ausführlichen Spekulationen und Nebenkriege geht Man findet den ein oder anderen guten Gedanken. Ist aber mühsam. Wäre ich Nemo, würde ich folgendes mitnehmen: Die NF ist auf Krieg aus und schreckt vor nichts zurück. Gar ...

Puh.. das ist nicht wenig. Ich versuche das jetzt Schritt für Schritt zu machen, sonst bin ich gleich wieder komplett überfordert. Ich bin auch gar nicht mehr wirklich aufnahmefähig und kann nicht mehr auf alles hier eingehen. Entschuldige! Aber ich versuche das irgendwie rauszufiltern, was wichtig ist und womit ich gerade was anfangen kann.

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S
Zitat von Heidemarie:
Was die Wohnung betrifft, in der die Mutter von Ex unendgeltlich lebt: es handelt sich in diesem Fall nicht um einen Mietvertrag, sondern um einen Leihvertrag. Der ist leichter kündbar, ich glaube sogar ohne Einhaltung von Fristen.


Auch mündlich geschlossene Mietverträge haben Gültigkeit und hier greifen einige Paragraphen aus dem BGB.

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KäptnNemo
Zitat von Charla:
Am Besten ihr zuvorkommen, dich auf gar nichts mehr von ihr einlassen, sie überall blockieren, absolut keinen persönlichen Kontakt mehr.

Aber wie soll ich den Kontakt vermeiden, wenn sie mich aufsucht?

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C
Zitat von Käptn Nemo:
Aber wie soll ich den Kontakt vermeiden, wenn sie mich aufsucht?

Sie vor der Tür stehen lassen ! Willst du riskieren, daß sie dir die nächsten blauen Flecken andichten wird ?

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KäptnNemo
Zitat von unbel Leberwurst:
Aber warum schüttest Du Dein Herz nicht bei Deiner BF aus und erzählst ihr die Wahrheit?

Was meinste was dann los wäre... genau weiteren Stress will ich ja vermeiden.

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KäptnNemo
Zitat von Charla:
Sie vor der Tür stehen lassen ! Willst du riskieren, daß sie dir die nächsten blauen Flecken andichten wird ?

Nein! Natürlich lass ich sie nicht rein... aber sie kennt meinen Ablauf und das nutzt sie gerade auch aus.

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H
Zitat von Sliderman:
Auch mündlich geschlossene Mietverträge haben Gültigkeit und hier greifen einige Paragraphen aus dem BGB.

Ein Mietvertrag wäre es, wenn Miete gezahlt worden wäre. Ansonsten ist es ein Leihvertrag.
In beiden Fällen gilt der mündliche Abschluss

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