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Es ist wieder passiert

S
@Heidemarie

Vorausgesetzt die Mutter steht zu der "Leihgabe".

#4201


G
Zitat:
Zitat von Käptn Nemo:
@LaLeLu35 Danke! Glaube, dass sollte ich hier nicht mehr schreiben... falls doch irgendjemand mitliest?

Zitat:
Zitat Tisphone:
Die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering. Es gibt ca. 2 Mio Affären hab ich mal gelesen...hier sind vielleicht geschätzt 1000 User. Also eher unwahrscheinlich.

Es gibt hier zudem keinerlei Anhaltspunkte dafür. Dennoch ist es immer ratsam keine echten Namen,
Geburtsdaten, Wohnort oder andere eindeutig einer Person erkenn-- und zuordnungsbare Daten zu benutzen. Allerdings ist auch ohne Angaben was die nächsten Schritte sind ziemlich klar wie es weiter
geht. Ich empfehle dem TE alles, auch was das JA betrifft (eigenes Verhalten), mit dem RA vorher abzusprechen.
Zitat:
Zitat von Wurstmopped:
Darüber hinaus ist zu klären ob die Ex gegen den Rauswurf rechtliche Schritte unternehmen kann.
Allein das Angebot bei der Mutter unendgeltlich wohnen zu können, ändert nichts an der Tatsache dass sie aus dem Haus ausgesperrt ist.

Nicht verheiratet, sein Haus, es gibt keinen Mietvertrag mit ihr und damit hat sie kein Wohnrecht was
einklagbar wäre. Meist werden 7 Tage zum Auszug als ausreichend angesehen. Mit Kleinkind könnte
dieser Zeitrahmen vom Gericht erweitert werden z.B. auf 4 Wochen. Das ist, da sie ja ausgezogen
ist und den Haustürschlüssel abgegeben hat nicht mehr relevant. Der TE muss weder ihr noch einem Beauftragten zukünftig Zutritt in sein Haus gewähren. Bei der Mutter von ihr, die keinen Mietvertrag
hat und keine Miete zahlt, wären max. 7 Tage für einen Auszug wohl angemessen. Die Mutter hat
keinerlei Wohnrecht. Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht (insgesamt mein Kenntnisstand).

Beim nächsten Termin bei seinem RA sollte der TE das insgesamt klären um gerade in dem Bereich
lauernde Fallstricke zu vermeiden.

x 7 #4202


A


Es ist wieder passiert

x 3


H
Zitat von Sliderman:
@Heidemarie Vorausgesetzt die Mutter steht zu der Leihgabe.

Nein, dazu muss sie nicht stehen, das ist ja Fakt. Sie wohnt dort unendgeldlich und kann auch nicht anhand von Kontoauszügen nachweisen, dass sie Miete gezahlt hat.

x 2 #4203


downie
Zitat von Heffalump:
Die Kompetenz dieses Forums - was ist daran verkehrt zu raten - er möge zu einem Fachanwalt gehen, können das nur Väter aus Väterforen?

Nö, sicherlich auch Mütter. Du kannst ja mal http://www.muttersein.de eingeben.

Was soll diese Diskussion? Rein rechtlich ist Nemo dort einfach besser aufgehoben. In den Sonderfallforen sind übrigens fast genauso viele ausgesuchte Mütter unterwegs wie Väter.

Immer diese Stutenbissigkeit (bezieht sich jetzt konkret auf Heffalump aka T4U)...

@Heffalump wenn Du noch mehr von mir wissen möchtest schreib mir gerne eine PN. Alternativ kannst Du mich auch gerne ignorieren.

downie

x 2 #4204


KäptnNemo
@Gast2000
Vielen Dank!
Ich werde das beim nächsten Termin ansprechen.

x 3 #4205


Heffalump
Zitat von downie:
Rein rechtlich ist Nemo dort einfach besser aufgehoben

Beim Anwalt - ja.

#4206


Heffalump
Zitat von downie:
(bezieht sich jetzt konkret auf Heffalump aka T4U)..



Wie ich hieß, weiß ich selbst

#4207


T
Zitat von Butterblume63:
Türe nicht öffnen bzw. ihr sagen,dass du das Gespräch aufzeichnen wirst.

Ich bin mir nicht sicher, ob man ohne ihr Einverständnis das Gespräch aufzeichnen darf. Auch diesbezüglich bitte den RA fragen, Nemo. Du musst alles vermeiden, was sie irgendwie dann gegen dich verwenden kann. Besser wäre zu sagen, du redest nur mit einem Zeugen mit ihr. Noch besser wäre es zu sagen, du redest gar nicht mit ihr und es wird alles über JA und Anwalt geklärt. Da bietest du am wenigsten Angriffsfläche und läufst nicht Gefahr, in eine wie auch immer geartete Falle zu tappen. Sie hat sich ja da leider schon als sehr verhaltensoriginell heraus gestellt.

x 5 #4208


S
In der Regel wird bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen. Inhalt dieses schriftlichen Vertrages sind unter anderem die Höhe der Mietkosten, die genaue Bezeichnung des Mietobjekts und der Beginn und evtl. Dauer des Mietverhältnisses.

Da der schriftlich abgeschlossene Mietvertrag keine Pflicht ist, kann ein Mietverhältnis auch zustande kommen, wenn kein Mietvertrag vorhanden ist.Ist kein Mietvertrag vorhanden, gelten die Regelungen des BGB.
Auch wenn kein schriftlicher Mietvertrag vorhanden ist, so ist auch ein mündlicher Mietvertrag seine rechtliche Gültigkeit. Da bei mündlichen Absprachen kein schriftlicher Mietvertrag vorhanden ist, sind hier die Grundlagen des BGB §535 ff für Mieter und Vermieter bindend. Inhalt dieser Regelungen sind unter anderem die einzuhaltenden Kündigungsfristen, Fälligkeiten der zu zahlenden Mieter und das Recht auf Mietminderung bei entstehenden Mängeln.
Ist kein Mietvertrag vorhanden, so gelten die Regelungen nach § 542 BGB § 546 a BGB zusätzlich der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung eines Mietertrages muss auch bei einem mündlich abgeschlossenen Vertrag, schriftlich erfolgen.
Besonderheiten bei einer Vermietung ohne Mietvertrag
Wird ein Mietvertrag nur mündlich abgeschlossen, so ist dieser automatisch ein unbefristeter Vertrag unabhängig von eventuellen anderen mündlichen Absprachen. Eine zeitliche Befristung der Mietzeit muss schriftlich erfolgen.



Quelle: Hausverwalter-Vermittlung. De

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KäptnNemo
Habs vielleicht ein bisschen blöd gesagt. Aber ich meinte nicht Zuhause, sondern zum Beispiel auf der Hunderunde..

x 2 #4210


B
Du es ist rechtens,wenn man den Recorder startet und die Person um Zustimmung bittet. Heimlich ist es verboten.

x 1 #4211


B
Zitat von Käptn Nemo:
Habs vielleicht ein bisschen blöd gesagt. Aber ich meinte nicht Zuhause, sondern zum Beispiel auf der Hunderunde..

Zeiten bzw Hunderunde ändern.

x 5 #4212


T
Zitat von Butterblume63:
Du es ist rechtens,wenn man den Recorder startet und die Person um Zustimmung bittet. Heimlich ist es verboten.

Schwer vorstellbar, dass sie da ihre Zustimmung gibt.

#4213


B
Zitat von Tisiphone:
Schwer vorstellbar, dass sie da ihre Zustimmung gibt.
Stimmt,dann Beine in die Hand und rennen.
Wenn,ihr es aber an einem ehrlichen Gespräch was liegt stimmt sie zu.

#4214


Q
könnte nemo die wohnung nicht auch an eine wohnungsgenossenschaft verkaufen? wenn alles mit dem anwalt geklärt ist, wie das zu bewerkstelligen ist, sodass er nicht für die wohnsituation der mutter verantwortlich ist, müsste sich ja dann die genossenschaft um das eintreiben der miete von der mutter kümmern, falls sie sich weigert. nemo hätte eine baustelle weniger. achtung, bin laie.

x 3 #4215


A


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