Sliderman
Gast
Vorausgesetzt die Mutter steht zu der "Leihgabe".
Sliderman
Gast
Gast2000
Mitglied
Zitat:Zitat von Käptn Nemo:
@LaLeLu35 Danke! Glaube, dass sollte ich hier nicht mehr schreiben... falls doch irgendjemand mitliest?
Zitat:Zitat Tisphone:
Die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering. Es gibt ca. 2 Mio Affären hab ich mal gelesen...hier sind vielleicht geschätzt 1000 User. Also eher unwahrscheinlich.
Zitat:Zitat von Wurstmopped:
Darüber hinaus ist zu klären ob die Ex gegen den Rauswurf rechtliche Schritte unternehmen kann.
Allein das Angebot bei der Mutter unendgeltlich wohnen zu können, ändert nichts an der Tatsache dass sie aus dem Haus ausgesperrt ist.
Heidemarie
Mitglied
Zitat von Sliderman:@Heidemarie Vorausgesetzt die Mutter steht zu der Leihgabe.
downie
Mitglied
Zitat von Heffalump:Die Kompetenz dieses Forums - was ist daran verkehrt zu raten - er möge zu einem Fachanwalt gehen, können das nur Väter aus Väterforen?
KäptnNemo
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Heffalump
Mitglied
Zitat von downie:Rein rechtlich ist Nemo dort einfach besser aufgehoben
Heffalump
Mitglied
Zitat von downie:(bezieht sich jetzt konkret auf Heffalump aka T4U)..
Tisiphone
Mitglied
Zitat von Butterblume63:Türe nicht öffnen bzw. ihr sagen,dass du das Gespräch aufzeichnen wirst.
Sliderman
Gast
KäptnNemo
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Butterblume63
Gast
Butterblume63
Gast
Zitat von Käptn Nemo:Habs vielleicht ein bisschen blöd gesagt. Aber ich meinte nicht Zuhause, sondern zum Beispiel auf der Hunderunde..
Tisiphone
Mitglied
Zitat von Butterblume63:Du es ist rechtens,wenn man den Recorder startet und die Person um Zustimmung bittet. Heimlich ist es verboten.
Butterblume63
Gast
Zitat von Tisiphone:Stimmt,dann Beine in die Hand und rennen.Schwer vorstellbar, dass sie da ihre Zustimmung gibt.
qLy
Gast