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Es ist wieder passiert

Ampelmännchen
Zitat von Charla:
Gebe dir Recht, dennoch würde ich es von meiner "Sorge um das Kind" ansprechen, einfach weil es wirklich so ist. Es ist keine Behauptung, sondern eine Sorge. Es geht ja um die Für-Sorge, das Kind betreffend.

Verstehe ich alles aber Nemo telefoniert nicht täglich mit ihr. Nemo weiß nicht, wo der Lütte geschlafen hat während sie Besuch hatte. Wie lange der Besuch dort war. Ob der Kleine schlafen konnte oder nicht. Ob es wirklich Freaks oder ein überlauter Fernseher war. Er weiß überhaupt nichts darüber, wie sie sich um das Kind 24 Stunden lang kümmert.
Meine Bedenken sind einfach die, dass man ihm nur eine provzierende Schlammschlacht vorwerfen könnte eben weil er sich "fadenscheinige Behauptungen" aus den Rippen leiert um ihr welche reinzudrücken und der Schuss für Nemo nach hinten losgeht.
Am Ende heißt es wahrscheinlich noch "Hab dir gesagt, es ist nicht dein Kind. Also geht´s dich auch überhaupt nichts an!".
Und ganz ehrlich...so doof das klingt...ganz so Unrecht hätte sie damit leider nicht.

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A
Zitat von Käptn Nemo:
Von der Polizei. Aber mein Anwalt hat nix von absagen gesagt?

Zur Polizei würde ich nur mit Anwalt hin!

x 3 #4367


A


Es ist wieder passiert

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C
Zitat von Ampelmännchen:
Er weiß überhaupt nichts darüber, wie sie sich um das Kind 24 Stunden lang kümmert.

Am Ende heißt es wahrscheinlich noch "Hab dir gesagt, es ist nicht dein Kind. Also geht´s dich auch überhaupt nichts an!".

Und ganz ehrlich...so doof das klingt...ganz so Unrecht hätte sie damit leider nicht.

Eben, er weiss es nicht und das JA hat die Möglichkeit dieses zu überprüfen.

z.Zt. ist Nemo noch eingetragener Vater, solange bis das Gegenteil bewiesen ist. Sie hat ihn ja auch monatelang glauben lassen, dass es sein Kind ist und hat Nemo auch KontoGeld gestohlen um sich und das Kind zu finanzieren.

Baby´s sind nicht in der Lage sich selbst zu schützen, dass müssen andere für sie tun, es zumindest versuchen.

Jeder ist anders, wenn es um Säuglinge, Kinder geht, verstehe ich keinen Spass, ich würde so entscheiden wie ich schrieb, wenn ich mir unsicher bin, mich beraten lassen.

Nemo kann entscheiden wie er damit umgehen will.

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B
Zitat von Anaria:
ur Polizei würde ich nur mit Anwalt hin!

Wie gesagt- wenn überhaupt. Allerdings würde ich einen Anwalt zwecks Akteneinsicht beauftragen und dann in Absprache mich mündlich oder schriftlich äußern. (oder auch nicht)

Also konkret hier:
Ist es eine rein polizeiliche Vorladung würde ich anrufen und sagen, dass man nicht kommt, einen Anwalt beauftragen wird, der zunächst Akteneinsicht fordern wird, bevor ich entscheide ob und wie ich mich zu den Tatvorwürfen äußern werde.
Ist es eine staatsanwaltschaftliche Vorladung würde ich konkret so vorgehen: Anrufen oder schreiben, dass man ohne vorherige Kenntnisse der Aktenlage beim Termin auf jeden Fall von seinem Schweigerecht Gebrauch machen wird und bereits einen Anwalt beauftragt hat, der meine Interessen vertreten wird.

Auf einer der Anwaltshomepages stand da, dass in solchen Fällen die SA die Vorladung zurückzieht und sich erst wieder meldet, wenn sie dem Anwalt die Akten zur Verfügung gestellt hat. Klingt für mich logisch.

x 4 #4369


C
Zitat von BernhardQXY:
Wie gesagt- wenn überhaupt.

Ich würde auf meinen Anwalt verweisen, mit diesem können sie sich in Verbindung setzen sofern sie Fragen an mich haben.

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L
Ich würde einfach erstmal den Anwalt fragen was er genau empfiehlt bevor ich die Polizei auf ihn verweise.

Und ich muss in dem ganzen Chaos einfach mal wieder sagen, dass du wirklich stark bist Nemo!
Ist ja nicht einfach bei so einem Mist noch gut agieren zu können...

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Ampelmännchen
Zitat von Charla:
das JA hat die Möglichkeit dieses zu überprüfen

...sei mir nicht böse aber ich lasse das mal so im Raum stehen.
Zitat von Charla:
auch KontoGeld gestohlen

Und mit der Aussage wäre ich vorsichtig. So wie ich es verstanden habe, hatte sie zu diesem Zeitpunkt noch die Karte und die Berechtigung sich Geld vom Konto zu nehmen. Nicht in der Höhe wie vereinbart sondern gleich die ganzen 800 Euro aber ob das "stehlen" ist, lasse ich mal dahingestellt sein.

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tlell
Rein rechtlich muss man zu einer Vorladung der Polizei nicht erscheinen. Allerdings brauchst du einen Anwalt für Strafrecht und nicht für Familienrecht. Körperverletzung ist eine Straftat.

Ich würde einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren. Es sei denn du hast so einen. Dann bitte unbedingt schweigen. Absolut keine Aussage machen. Das wird dir auch nicht negativ ausgelegt. Die Polizei ermittelt und der Staatsanwalt klagt an. Noch ist das alles ein Ermittlungsverfahren. Aussagen wie helfen sie sich selber in dem sie mitarbeitn ect sind unwirksam. Die Polizei entscheidet nicht ob Anklage erhoben wird. Und der Staatsanwalt entscheidet auf Grund der Ermittlungsunterlagen! Deswegwn ganz wichtig sich klug zu verhalten.

- Anwalt für Strafrecht
- Akteneinsicht beantragen
- Keine Aussage vor Akteneinsicht und Beratung durch Anwalt
- nie ohne Anwalt aussagen

Da muss man noch dazu sagen, sollte die Vorladung durch den Staatsanwalt oder das Gericht erfolgen muss man erscheinen. Der Staatsanwalt kann durch die Polizei vorladen lassen. Das steht aber in der Vorladung drinne.

x 4 #4373


Balu85
Man kann doch auch der Vorladung Folge leisten und da angeben das man die tat nicht begangen hat und kund tun das bereits eine entsprechende Gegenanzeige erstattet wurde.
So hab ich das damals gemacht, mir wurde sogar vond er Beamtin ausdrücklich dazu geraten umgehend eine Gegenanzeige zu stellen (ihr war klar das die mir vorgewurfene Tat nicht nur aus der Luft gegriffen ist sondern schlicht absolut lächerlich).
Natürlich muss man gegenüber der Polizei keine Angaben machen oder sonst was, aber das kann halt auch wieder entsprechend ausgelegt werden.

x 5 #4374


KäptnNemo
Also, ich weiß nicht was sie in der Zeit mit ihrem/unserem (?) Sohn macht. Was ich aber sagen kann ist, dass sie unheimlich viel Zeit investiert um mir noch eins reinzuwürgen.
Daher weiß ich auch nicht, ob und was ich dem JA da mitteilen soll. Natürlich geht es auch um den Kleinen - aber woher soll ich wissen was nun richtig ist? Ob ich mir damit nicht selbst schade bzw. auch meiner Tochter?
Und das ich nicht zur Polizei gehen muss, wusste ich nicht. Das hat mir mein Anwalt so auch nicht gesagt. Vielleicht sollte ich mir doch einen anderen suchen, irgendwie werde ich was das angeht immer unsicherer ob er nun der richtige ist oder nicht.

x 3 #4375


B
Wie schon andere schruben: Eigentlich brauchst Du zwei Anwälte: Einen für FAmilienrecht und einen für Strafrecht. Schwierig zu beurteilen, ob Deiner taugt.

x 2 #4376


tina1955
@käptn Nemo , das muss Dir erst mal egal sein, wer sich in der Zeit um das Baby kümmert, sie wird es nicht allein lassen.
Eine Vernachlässigung zu unterstellen, zieht wieder noch mehr ihren Hass nach sich. Da wäre ich sehr vorsichtig.
Vielleicht hat sie einen Babysitter beauftragt.

x 2 #4377


tina1955
Bei der Polizei kann er natürliche erklären, er hat diese Bilder mit blauen Flecken auch gesehen.
Jedoch kein ärztliches Attest, indem Zeit und Alter der Flecken beschrieben wurden.
Mit der Anschuldigung hat er nichts zu tun. Nicht mehr sagen.
Alles Weitere bitte mit dem Anwalt beraten.


Oder komplett das ganze Drama schildern...

Die Beamten gehen mit der Vorladung auch nur ihrer Pflicht nach.

x 3 #4378


C
Zitat von Käptn Nemo:
Also, ich weiß nicht was sie in der Zeit mit ihrem/unserem (?) Sohn macht.
Was ich aber sagen kann ist, dass sie unheimlich viel Zeit investiert um mir noch eins reinzuwürgen.

Daher weiß ich auch nicht, ob und was ich dem JA da mitteilen soll. Natürlich geht es auch um den Kleinen - aber woher soll ich wissen was nun richtig ist?


Nemo, das kannst du ja auch nicht alles wissen, woher denn ? Deshalb hast du dir ja fachliche Unterstützung gesucht.

Ich hatte nochmal zusammengefasst, was von dir schon geschrieben war und meine Sichtweise dazu geschildert, halte dich für fähig und gehe davon aus, falls du etwas davon gebrauchen kannst, es mit deinen Worten wiederzugeben weil du auch nicht der Typ bist, der auf Kravall aus ist und du vorsichtig damit umgehst.

Vielleicht ist es dir möglich dich telefonisch vorher mit dem Anwalt noch kurzzuschliessen und ihn zu fragen, was er davon hält ? Er ist ja dazu da um Unsicherheiten zu klären.

x 1 #4379


G
Zitat:
Zitat von tlel":
Rein rechtlich muss man zu einer Vorladung der Polizei nicht erscheinen. Allerdings brauchst du einen Anwalt für Strafrecht und nicht für Familienrecht. Körperverletzung ist eine Straftat. Ich würde einen Anwalt für Strafrecht
kontaktieren. Es sei denn du hast so einen. Dann bitte unbedingt schweigen. Absolut ...

Der RA hätte von sich aus dem TE zumindest einen Hinweis geben sollen wie er sich verhalten soll. Wenn
der FA vom TE nur FA für Familienrecht ist, empfiehlt es sich für diesen Teil gegebenenfalls einen FA für
Strafrecht einzuschalten. Sein RA hat ja bereits eine Strafanzeige gegen seine Ex gestellt. Es kann daher,
sollte mit dem RA abgeklärt werden, sinnvoll sein bei der Polizeidienststelle anzurufen und unter Bekannt-
gabe des Aktenzeichens die eigene Strafanzeige gegen die EX mit dem Grund ......... in derselben Sache
anzugeben. Der Staatsanwalt prüft dann, ob das Verfahren einstellt oder weiter ermittelt wird gegen wen
(z.B.eigene Vorladung).

Wer sicher gehen will (auch zur Beweisführung oder Beschaffung) sollte einen Fachanwalt für Strafrecht
einschalten. Die wissen aus der täglichen Praxis wie man am besten damit umgeht, wie man was ausein-
ander nehmen kann - als Beweis damit unbrauchbar - und wie man sich am besten schützen kann.

#4380


A


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