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Ampelmännchen Mitglied
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Zitat von Scrawled:
Vielleicht ist die Wohnung jetzt schon verkauft...
Bezweifel ich aufgrund der Kündigungsfrist an die Mutter und dass Nemo darüber sicher ein Wort verloren hätte.
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x 1#4531
C
Charla Gast
Zitat von Ampelmännchen:
Bezweifel ich aufgrund der Kündigungsfrist an die Mutter und dass Nemo darüber sicher ein Wort verloren hätte.
Bezweifel ich auch, aufgrund der kurzen Zeit, muss ja erstmal ein Käufer und Notar gefunden und Notarvertrag usw, gemacht werden und anderes ist wohl jetzt dringlicher zu klären.
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x 1#4532
A
Es ist wieder passiert
x 3
C
Charla Gast
@käptn Nemo Ich glaube auch, dass du wohl ganz andere Sorgen und Termine gehabt hast, zwischendurch musst du ja auch arbeiten, Versorgung von Kind, Hund, Haus allein zu wuppen ist ja auch nicht ohne, dazu der ganze Stress, schlaflose Nächte, Appetitlosigkeit, Abnahme.
Wahrscheinlich kannst du erstmal darauf bestehen, dass du zumindest eine Vergleichsmiete von ihrer Mama bekommen willst, falls sie diese nicht zahlen kann, muss sie ausziehen. Kannst ja schreiben, dass Du das Geld dringend benötigst um Anwälte und Gerichtskosten zu zahlen. Aber das interessiert dich momentan wohl nicht die Bohne.
PS: Wenn sich rausstellt, dass Ex Geschichten auf Verleumdung beruhen könntest du alle Kosten, die daraufhin entstanden sind zurückfordern, so wie sich die Ex bisher verhält, glaube ich aber eher daran, dass sie deshalb nicht arbeiten gehen und das Kind vorschieben wird. Vielleicht hat die Ex nebenan ja auch Terror gemacht, dieses nachzuweisen, könnten deine Aussagen bekräftigen.
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x 2#4533
paulaner Mitglied
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Was passiert eigentlich wenn herauskommt, dass Nemo nicht der leibliche Vater ist? Dann ist ja anzunehmen, dass es der Nachbar ist. Und der wird doch dann unterhaltspflichtig? Es sei denn Nemo nimmt die Vaterschaft nicht zurück. Oder?
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x 2#4534
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Heidemarie Mitglied
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Zitat von paulaner:
Was passiert eigentlich wenn herauskommt, dass Nemo nicht der leibliche Vater ist? Dann ist ja anzunehmen, dass es der Nachbar ist. Und der wird doch dann unterhaltspflichtig? Es sei denn Nemo nimmt die Vaterschaft nicht zurück. Oder?
Nein, so einfach ist es leider nicht, da Nemo die Vaterschaft anerkannt hat und somit als rechtlicher und auch unterhaltspflichtiger Vater des Kindes gilt. Die biologische Vaterschaft spielt eine untergeordnete Rolle.
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#4535
tina1955 Mitglied
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Zitat von paulaner:
Was passiert eigentlich wenn herauskommt, dass Nemo nicht der leibliche Vater ist? Dann ist ja anzunehmen, dass es der Nachbar ist. Und der wird doch ...
Innerhalb von 2 Jahren nach Feststellung, dass ein anderer Mann der Vater ist, muss bei Gericht ein Antrag auf Anerkennung der Vaterschaft gestellt werden. Grundlage ist hierfür ein offiziell durchgeführter Vaterschaftstest.
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x 2#4536
tina1955 Mitglied
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Zitat von Heidemarie:
Nein, so einfach ist es leider nicht, da Nemo die Vaterschaft anerkannt hat und somit als rechtlicher und auch unterhaltspflichtiger Vater des Kindes ...
Da irrst Du Dich. Mein Mann hat die Vaterschaft angefochten, als die Tochter durch Zufall im Biologieunterricht festgestellt hat, dass sie anhand der Blutgruppen nicht seine Tochter sein kann.
Fazit, er zahlte keinen Unterhalt mehr, hat die Scheidung eingereicht und die Tochter hat ihre Mutter gezwungen, den tatsächlichen Vater anzugeben.
Es besteht aber nach wie vor ein guter Kontakt zu der inzwischen erwachsenen Tochter.
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#4537
C
Charla Gast
Meines Wissens nach muss Nemo dann, nach Feststellung, die Vaterschaft anfechten bisher gezahlten Unterhalt vom biologischen Vater könnte er zurückfordern, sofern die Kindsmutter den biologischen Vater preis gibt. Mutter ist nicht verpflichtet den Namen dessen mitzuteilen.
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x 1#4538
H
Heidemarie Mitglied
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Zitat von tina1955:
Da irrst Du Dich. Mein Mann hat die Vaterschaft angefochten, als die Tochter durch Zufall im Biologieunterricht festgestellt hat, dass sie anhand der Blutgruppen nicht seine Tochter sein kann.
Und er war erfolgreich? Zahlte dann der leibliche Vater für das Kind?
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#4539
tina1955 Mitglied
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Zitat von Heidemarie:
Und er war erfolgreich? Zahlte dann der leibliche Vater für das Kind?
Ja, er war erfolgreich.
Der leibliche Vater zahlt aber bedeutend weniger, da er selbst verheiratet ist, Kinder hat und bedeutend weniger verdiente als mein Mann damals.
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#4540
Wurstmopped Mitglied
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Zitat von Heidemarie:
Nein, so einfach ist es leider nicht, da Nemo die Vaterschaft anerkannt hat und somit als rechtlicher und auch unterhaltspflichtiger Vater des Kindes ...
Jepp, er muss eine "Vaterschaftsklage" inkl. ggf. gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest anstrengen.... damit die Vaterschaft aberkannt wird.
Meines Wissens nach muss Nemo dann, nach Feststellung, die Vaterschaft anfechten bisher gezahlten Unterhalt vom biologischen Vater könnte er ...
Auch das ist richtig! Aber sie hat ihm die Affäre gestanden und ihm gesagt wer der Mann ist. So wie sie unterwegs ist, wird sie auf das Geld nicht verzichten wollen.
Aber sie hat ihm die Affäre gestanden und ihm gesagt wer der Mann ist. So wie sie unterwegs ist, wird sie auf das Geld nicht verzichten wollen.
Ja, sie wird es wohl versuchen, es über den Nachbarn zu bekommen, falls er der Vater ist. Sofern er sich weitert diesem Test schriftlich zuzustimmen, kann der Sohn dieses selbst ab 18. Lebensjahr vornehmen lassen. Solange würde sie dann leer ausgehen, bzw. Vater Staat (wir) müssten dann erstmal UV zahlen.
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x 1#4544
tina1955 Mitglied
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Ein Vaterschaftstest kann zunächst vom Mann verweigert werden. Klagt dann die Kindesmutter vor Gericht, entscheidet das Gericht zum Wohle des Kindes und kann einen Vaterschaftstest gerichtlich anordnen.