Zitat:Zitat von @Charla:
Ein hochemotionaler Trennungskonflikt ist noch lange kein Freischein um einen anderen vernichten zu dürfen
Korrekt. Anzeigen bei der Polizei oder Behörde mit vorsätzlich falschen, unzutreffenden Beschuldigungen sind
nach § 145 d StGB strafbar. Je nach Auswirkungen kann das Gericht entweder eine Geldstrafe oder eine
Gefängnisstrafe (bis zu drei Jahren) verhängen. Strafmildernd könnte, zudem vom Verhalten des Beschul-
digten abhängig, ein heftiger Trennungskonflikt sein.
Zitat:Zitat von @käptn Nemo:
Seufz. Ich weiß ja auch, dass damit die Probleme nicht gelöst werden..., aber es sagt sich immer so schön leicht,
dass eine Flucht verkehrt ist. Vielleicht ist es momentan aber auch genau das Richtige?
Es gibt hier ja noch weitere User, die das ähnlich sehen wie ich. Werde dir zumindest klar, welche Signal-
wirkung von einer "Flucht" ausgehen. Signal für deine Ex, ein wichtiges Etappenziel ist erreicht, der einge-
schlagene Weg ist sehr erfolgreich, also weiter so.
Nemo, unsere Ansichten, Einschätzungen und wie man in einer solchen Situation sich verhalten sollte - auch
Signalwirkung beachtend - gehen in diesem Punkt total auseinander. Aus Einsicht hier in diesem Punkt nicht
für dich noch hilfreich oder gar beratend sein zu können, werde ich zu diesem speziellen Themenbereich
nichts mehr schreiben. Ich denke, das ist in deinem Sinne.