Tisiphone
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Zitat von Gast2000:Korrekt. Anzeigen bei der Polizei oder Behörde mit vorsätzlich falschen, unzutreffenden Beschuldigungen sind nach § 145 d StGB strafbar. Je nach ...
Ich denke, da wir nicht über alles im Bilde gesetzt werden hier im Forum - was auch gut und richtig so ist, denn wer weiß, wer hier mit liest - sollten wir Nemo schon selber entscheiden lassen, ob er sich und seine Tochter erstmal in Sicherheit bringen will. Ich persönlich halte es für den richtigen Schritt in der momentanen Situation.
