Zitat von Heffalump:Angenommen, Ex passt sie auf dem Schulweg ab und erzählt ihr irgendwelchen Mist... ich würde da einen Riegel vorschieben. Ein Annäherungsverbot als Beispiel. Wenn Ex nun aber bei NB wohnt, wäre solches aber kaum durchführbar. Wie auch immer. Ich seh das eben ein klein wenig anders.
Wir liegen doch gar nicht weit auseinander. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es ja bereits ein Annäherungs-
verbot für die Ex und die Schulleitung weiß auch Bescheid. Ein Annäherungsverbot ist meist genereller Art.
Daraus kann man bereits die Erkenntnis ziehen, ein Umzug in die Nähe ohne Schulwechsel bringt keinen
besseren Schutz. Genau so sieht es aus, wenn der TE weiter wegzieht und die Tochter in eine andere
Schule geht. Wenn die Ex will, ist auch das kein Schutz, weil der neue Wohnort und an welche Schule seine
Tochter geht, relativ leicht heraus findbar ist und alles beginnt dann mit falschen Anschuldigungen von vorne.
Das fatale ist, sie hat es relativ leicht weiteren Unheil anzurichten, völlig unabhängig davon was der TE macht
oder wo er mit seiner Tochter wohnt. Das lässt sich leider nicht wegdiskutieren. Die Ex muss wirkungsvoll
und das so schnell wie möglich gestoppt und juristisch zur Rechenschaft mit spürbaren Folgen gezogen
werden. Daran führt kein Weg vorbei.