Zitat von TraurigeUserin:
Hat denn einer von euch es schon mal mit der Polizei bei sowas probiert? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die einen Finger krum machen wegen sowas. Habe mir auch das GewSchG mal angeschaut und kann mir kaum vorstellen, dass man da was draus herleiten kann.
Gerade bei Stalking (SMS, Auflauern etc.) sind die Gerichte schnell dabei, eine entsprechende einstweilige Verfügung nach dem GewSchG zu erlassen, insbesondere, wenn Du zu erkennen gegeben hast, dass Du keinen Kontakt wünschst und trotzdem Kontakt aufgenommen wird (Vorlage des WhatsApp oder SMS-Verlaufs), Du also Beweismittel hast.
Anders sieht es da aus, was Du nicht beweisen kannst - da wird ja von der Gegenseite gerne mal abgestritten.