Ex gibt keine Ruhe nach 2 Jahren

172
Heffalump
@Scheol
23.02.2020 05:21 •
x 1

Sichere dir bitte den Chat-Verlauf.
Beim nächsten Mal rufst du umgehend die Polizei an, die werden ein Kontaktverbot aussprechen und einen Platzverweis erteilen.

Das ist Stalking und Ich weiß, dass du da bist lässt sich auch ganz einfach als Drohung interpretieren. Lass dir das nicht gefallen.
Solche Idioten brauchen klare Grenzen.
23.02.2020 05:40 •
x 3
A
Ex gibt keine Ruhe nach 2 Jahren
x 3

N
Du traust dich weder am Fenster vorbei zu gehen noch raus zu gucken.
In deiner eigenen Wohnung!

Reicht das nicht?!
23.02.2020 11:37 •
x 1

Ehrlich gesagt, ich glaube, die Polizei würde mich auslachen. Eine Nachbarin rief dort mal an, weil nachts Jugendliche ein lautstarkes Saufgelage vorm Haus veranstaltet haben. Die haben ihr gesagt, für sowas hätten sie keine Zeit. Bei meinem Bruder sind sie nicht mal gekommen, als ihm jemand aufs Auto draufgefahren ist.
Wenn ich da jetzt sage, dass mein Ex friedlich im Auto wartet und freundlich fragt, ob wir uns treffen können, fragen die mich bestimmt, ob ich noch ganz dicht bin, wegen sowas anzurufen.
23.02.2020 11:51 •

Das ist eine schöne, selbsterfüllende Prophezeiung: So wird das nichts.
23.02.2020 12:04 •
x 1

Heffalump
Zitat von TraurigeUserin:dass mein Ex friedlich im Auto wartet

dann sag, das sitzt einer im Auto und balldovert das Haus aus.
23.02.2020 12:16 •

perpetuum
Liebe traurige Userin,

mir kommt es etwas so vor, dass du kurz davor bist ihn wieder in dein Leben zu lassen.
Denn, seien wir mal ehrlich, du hast ihn noch nicht vergessen und hast Gefühle für ihn.

Ich würde das aktuelle Geschehen v.a. im Hinblick auf seine Muster bewerten. Er hat sich in der Vergangenheit schon bei dir nur dann gemeldet, wenn er jemanden gebraucht hat, wenn er alleine war, weil es mit jemand anderem gerade nicht funktioniert hat.
Das hast du selber sehr gut erkannt und das schmerzhafte Wort Lückenbüßer dafür gefunden.

Wieso sollte es jetzt anders sein?
23.02.2020 12:19 •
x 5

Ja, ich versuche auch, mir das so immer wieder klar zu machen. Ich habe das Gefühl, dass mich jeder Kontaktversuch seinerseits eher weiter von ihm distanziert.
Trotzdem glaube ich, dass mit dem, was er sich im Moment leistet, ich mich am Ende lächerlich machen würde, wenn ich die Polizei kontaktiere. Das hat nichts mit Prophezeiung zu tun, sondern mit realistischer Einschätzung, für was die Polizei hier tätig wird und für was nicht.
23.02.2020 13:08 •

Sag es ihm doch einfach nochmal ganz sachlich selbst. Dann hast du auch etwas in der Hand, falls du doch die Polizei rufen möchtest, falls er es dann immer noch nicht lässt. Wenn du WIRKLICH möchtest (was ich nicht glaube, sorry) dass er nicht mehr kommt, schreib ihm nüchtern und sachlich dass er das zu unterlassen hat und du ansonsten rechtliche Schritte einleiten wirst.
23.02.2020 13:20 •
x 1

Naja, meine letzte Nachricht an ihn lautete: Ich möchte keinen Kontakt. Bitte akzeptiere das.
Nicht mehr und nicht weniger. Das war nüchtern, sachlich und leicht verständlich. Glaube nicht, dass ich mir vorwerfen muss, ihm nicht klar genug mitgeteilt zu haben, was ich möchte bzw. nicht möchte.

Ich weiß nicht, ob es ihn anstachelt, wenn ich immer wieder reagiere, wenn er nur lange genug nervt. Ich war eigentlich momentan wieder beim Ignorieren angelangt. Wenn ich immer wieder doch etwas schreibe, nachdem ich ihn vorher 2x ignoriert habe, bestätigt ihn das darin, weiter dran zu bleiben. Ich bin hin und her gerissen.
23.02.2020 13:57 •

Zitat von TraurigeUserin:Ja, ich versuche auch, mir das so immer wieder klar zu machen. Ich habe das Gefühl, dass mich jeder Kontaktversuch seinerseits eher weiter von ihm distanziert.
Trotzdem glaube ich, dass mit dem, was er sich im Moment leistet, ich mich am Ende lächerlich machen würde, wenn ich die Polizei kontaktiere. Das hat nichts mit Prophezeiung zu tun, sondern mit realistischer Einschätzung, für was die Polizei hier tätig wird und für was nicht.

Dann nimm Dir einen Anwalt und lass ihm eine strafbewehrte Unterlassungsaufforderung zusenden - oder Du gehst zu Gericht, dort zur Rechtsantragsstelle, und stellst einen Antrag nach § 1 GewSchG.
23.02.2020 13:57 •
x 1

Ich versteh schon was du meinst. Ich denk mir nur, dann hättest du für dich was in der Hand, was du der Polizei zeigen könntest, wenn es hart auf hart kommt. Ob es richtig ist, weiß ich natürlich nicht. Ich bin da aber auch glaub ich die falsche Ratgeberin, denn für mich petslbnich ist das kein stalking, sondern ein Versuch dich zurück zu gewinnen. Viele würden sich das genauso wünschen. Ich unterstelle ihm nichts böses in seinen Handlungen, wenn auch er etwas druckvoll vorgeht. Das soll jetzt auch nicht heißen dass ich das gut finde was er tut. Für mich ist nur stalking etwas anderes. Und deswegen würde ich ganz einfach das persönlich nochmal sagen. Aber wie gesagt, das ist auch nur meine persönliche Meinung.
23.02.2020 14:05 •
x 1

Verstehe, was du meinst Finii. Ich glaube auch, dass er es grundsätzlich nicht böse meint, auch wenn ich schon den Eindruck habe, dass es ihm nicht passt, dass ich nicht reagiere. Sein schlechtes Gewissen hat ihn eingeholt und sonst scheint gerade keine andere verfügbar. Daher kam ich ihm wieder in den Sinn. Trotzdem ist es für mich unverständlich, dass er nicht versteht, dass ich jetzt nicht einfach so tun kann, als wäre nichts gewesen.

Bisher kam nichts mehr und ich habe auch nichts geschrieben. Mal schauen.

Hat denn einer von euch es schon mal mit der Polizei bei sowas probiert? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die einen Finger krum machen wegen sowas. Habe mir auch das GewSchG mal angeschaut und kann mir kaum vorstellen, dass man da was draus herleiten kann.
24.02.2020 17:47 •

Heffalump
Zitat von TraurigeUserin:Hat denn einer von euch es schon mal mit der Polizei bei sowas probiert?

Du kannst auch über Anwalt gehen, dann muss Polizei reagieren. Normal hab ich bei manchen den Eindruck, sie wollen nichts tun, weil dies Arbeit bedeutet
24.02.2020 17:52 •

Zitat von TraurigeUserin:
Hat denn einer von euch es schon mal mit der Polizei bei sowas probiert? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die einen Finger krum machen wegen sowas. Habe mir auch das GewSchG mal angeschaut und kann mir kaum vorstellen, dass man da was draus herleiten kann.


Gerade bei Stalking (SMS, Auflauern etc.) sind die Gerichte schnell dabei, eine entsprechende einstweilige Verfügung nach dem GewSchG zu erlassen, insbesondere, wenn Du zu erkennen gegeben hast, dass Du keinen Kontakt wünschst und trotzdem Kontakt aufgenommen wird (Vorlage des WhatsApp oder SMS-Verlaufs), Du also Beweismittel hast.
Anders sieht es da aus, was Du nicht beweisen kannst - da wird ja von der Gegenseite gerne mal abgestritten.
24.02.2020 17:54 •
x 1
A
x 4




Ähnliche Themen


Top