nalea
Gast
Zitat von Dudo:@nalea was findest du Unerwachsen, das er seine Vorstellungen nennt, das ist legitim und sollte es zurück gehen zur LG hat das finanzielle Aspekte, weil er sich keine Wohnung Leisten kann, solange sie einen Verkauf der Immobilie verweigert, was meiner Meinung eigentlich als Erpressung angesehen werden kann, weil er ...
Sie kann doch nur den Verkauf der Immobilie verweigern, wenn sie mit im Grundbuch steht. Steht sie mit drin, hat sie entweder den Kaufpreis und/oder Investitionen mitgetragen, oder @Derjenige hat einen elementaren Fehler gemacht.
Die beiden sind nicht verheiratet, dadurch entfallen Rechte und Pflichten, die verheiratete Paare ohne Gütertrennung oderilft der Gang zum Rechtsanwalt. Dazu kann man auch online eine vorläufige Rechtseinschätzung erhalten. Ehevertrag haben. Sollte die Ex im Grundbuch stehen, kann der TE ihr anbieten seinen Teil abzukaufen, oder Miete an ihn zu zahlen. Wenn sie beides nicht kann, und sie kein eingetragenes Wohnrecht hat, hilft wohl nur der Weg zum RA.
Sie jetzt nicht aus Liebe, sondern aus eingebildeter finanzieller Not zurückzunehmen ist ein wirklich seltsamer Gedanke. Aber er passt zum Rest.