Zitat von Mia83333: Du hast deinen Eigenbehalt in Höhe von 1600 Euro.
Das gilt dem Ex-Partner gegenüber. Für Kindesunterhalt gelten Euro 1.450.
Zitat von Armin86: Da sie dies nicht hat ist sie überzeugt nicht reagieren zu müssen.
Ja, das ist auch korrekt. Sie muss erst reagieren, wenn ein Gericht sie dazu auffordert. Bis dahin kann sie sich zurücklehnen.
Zitat von Armin86: Da geht es darum die Bücher auf zu machen für den zugewinnausgleich und Termine zu finden die Immobilien schätzen zu lassen um eventuell doch was auszuhandeln.
Wenn es ums Aushandeln geht, ist die aktuelle, spannungsgeladene Situation, in der wahnsinnig viel Emotionen und Druck herrschen, der schlechteste Zeitpunkt. Zum Handeln und Zugeständnissen wird sie -wenn überhaupt- erst bereit sein, wenn der Druck weg ist. Du die Trennung akzeptierst und deine eigene Wohnung hast. Sonst gibt sie vorher ihre Verhandlungsmasse weg. Nicht empfehlenswert. Kann es sein, dass du, in Absprache mit deinem Anwalt, gerade Zeit schinden willst? Merkwürdig, dass dein Anwalt dir einerseits erklärt, es kein Zugewinn realistisch zu erwarten ist, um sie dann unter Druck zum setzen, etwas auszuhandeln. Das beinhaltet nämlich handeln. Good will, Zugeständnisse. Das verträgt sich schlecht mit Druck. So rein taktisch gesehen.
Noch mal die Frage an dich. Was passiert, wenn sie dich morgen oder nächste Woche mittels einer Verweisung und Näherungsverbot rausschmeißt. Was machst du dann? Dann hilft es dir nicht, deine Ex, die User hier und die böse Welt zu beklagen. Dann bist du ganz allein mit den Folgen deiner Realitätsverweigerung. Mensch, bereite dich doch wenigstens vor, halte Plan B bereit, selbst wenn du ihn nicht brauchen solltest.