Zitat von alleswirdbesser: Ich komme mir schon wie ein Verbrecher vor, wenn ich krank einkaufen gehe, was zum Essen. Aber gut, ich habe keinen Hof.
In erster Linie kommt es drauf an warum du krank geschrieben bist.
Wenn du als Gärtner dein Bein gebrochen hast und nebenbei ein eigenes Gewerbe laufen hast darfst du in deinem Gewerbe arbeiten.
Nicht im Garten, aber im Büro zb um Abrechnungen oder Angebote zu machen.
Wenn du Grippe hast bist du bettlegerich krank, dann geht nix.
Einkaufen usw darfst du immer.
Du darfst ja auch wenn du nicht bettlegerich krank bist in den Urlaub.
Da ich nicht bettlegerich krank bin und Tiere versorgt gehören ist das auch kein Thema.
Und außerdem, wenn es zur Genesung beihilft ist fast alles erlaubt weil das mit dem richtigen Arzt Auslegungssache ist.
Und ist auch alles mit meinem AG abgesprochen was ich mach und was nicht falls mich jemand sieht.