VictoriaSiempre
Mitglied
- Beiträge:
- 12701
- Themen:
- 5
- Danke erhalten:
- 38502
- Mitglied seit:
Also: Ihr wurde der Hof überschrieben (ihr alleiniges Eigentum!?), dann habt Ihr gemeinsam eine Eigentumswohnung gekauft (gehört Euch beiden?) und für diese Eigentumswohnung, die Du zumindest mit abzahlst, hat der Vater ein Nießbrauchsrecht? Da hast Du ja mit unterschreiben müssen - hat der Notar Dich darüber ausreichend aufgeklärt, was das für Dich bedeutet?
Wenn es zwei Immobilien gibt, dann müsste es doch zumindest für den Hof einen Zugewinnausgleich wegen der Wertsteigerung geben - das mindernde Nießbrauchsrecht gilt dann doch nur für die Eigentumswohnung? Entschuldige bitte, ich bin Laie - aber der Vater wird doch nicht Wohnrecht in beiden Immobilien haben? Falls doch, würde ich mir - wenn es hart auf hart kommt - nen Anwalt suchen, der sich in sowas supergut auskennt und auch nicht davor zurück schreckt, einem Kollegen (dem Notar) auf die Finger zu klopfen.
Wobei letztlich: Wenn nichts zu holen ist, dann ist nichts zu holen.
55 ha? Vermutlich einiges eher Pacht als Eigentum? Falls Eigentum:
Leider dann das von Deiner Frau.Und noch mal ne ganz dumme Frage, mir ist es lieber, Du beantwortest sie mir statt des Häschens (aka Fenjal) : Wie und womit muss denn Damwild (außerhalb eines strengen Winters) versorgt und gefüttert werden? Ich kenne mich da echt nicht aus
, aber es soll ja keine blöden Fragen geben