GreenTara
Mentorin
- Beiträge:
- 7461
- Danke erhalten:
- 18282
- Mitglied seit:
GreenTara
Mentorin
Dudo
Mitglied
Zitat von Brightness2:Unterhalt wird aus Einkommen berechnet.
Heffalump
Mitglied
Fenjal
Mitglied
HierDerNameNEU
Mitglied
Heffalump
Mitglied
Zitat von HierDerNameNEU:Die reinste Komik was hier abgeht.
Armin86
Mitglied
Zitat von Fenjal:ist euer Wohnhaus eigentlich abbezahlt?
Armin86
Mitglied
Zitat von Heffalump:ja
sie hat da aber deutlich mehr von - und das kann auch berücksichtigt werden - wenn ich mich nich irre
Heffalump
Mitglied
Zitat von Armin86:Sie bekommt auf jeden Fall den Wohnvorteil.
Armin86
Mitglied
Zitat von Heffalump:der geht auch irgendwann hops
Heffalump
Mitglied
Armin86
Mitglied
Zitat von Heffalump:Der Nießbrauch schützt Haus + Hof, bei Trennung / Scheidung - soweit ja auch ok.
Du hast eben Geld hinein gesteckt - und möchtest das dies angerechnet oder rück geführt wird, glaub ich?
Heffalump
Mitglied
Zitat von Armin86:Ja, stimmt, habe keine Miete zahlen müssen aber zwei Kredite
Dudo
Mitglied
Sardinien11
Mitglied