Fenjal
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Zitat von Armin86:Das Grundbuchamt gibt für Kaufinteresse keine Auskunft, beim Katasteramt ist noch nichts geändert und die verstorbene Besitzerin drin, und die Gemeinde darf aus Datenschutz keine Auskunft geben
Richtig, es gibt allerdings Wege an den Eigentümer zu kommen.
Du schreibst an das zuständige Amtsgericht.
Dass du die Immobilie erwerben möchtest und zur Überprüfung des Eigentümers sowie möglicher Lasten einen Grundbuchauszug benötigst.
Dein Kaufinteresse ist konkret, da du bereits einen Makler kontaktiert hast.
Du erklärst, dass du die Daten ausschließlich zu diesem Zweck verwenden wirst.
Diesen Antrag kannst du per E - Mail stellen, versuch es 👍 .
Dass du soviel Therapie machst,.... Respekt, ich könnte das nicht, um ehrlich zu sein, wär mir auch das Geld zu schade.
Gut, dass du etwas schaffst, während die 3 in Urlaub sind, rumsitzen bringt dich nur auf blöde Gedanken.
Also, das wird schon, reagier weniger auf andere, mach ich auch, oft versteht man sie nicht und sie dich nicht. Für mich ist das kein Drama, zuviel Gerede tut nicht gut, ganz im Gegenteil.
Ich geh oft aus einer Situation, fahre zur Lichtung, da wird immer alles rund.
Oder gehe in den Keller, auch dort gibt es nur Schönes,vor allem kein Blabla. Schönen Abend

