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Ex Zurück nach Trennung

Fenjal
@Worrior eine Freundin der Ehefrau hat dafür gesorgt,... psychische Entgleisung, ....dann geht es um psychische Stabilität, die man nachweisen muss.

29.06.2025 17:43 • #4111


Plague
Zitat von Ema:
Beide Formen sind richtig.

Danke!
Nachdem ich fast 15 Jahre nur Englisch gesprochen habe, mach ich mir gelegentlich mit der deutschen Grammatik einen Knoten ins Hirn. ️

29.06.2025 17:45 • x 1 #4112


A


Ex Zurück nach Trennung

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Worrior
Zitat von Fenjal:
@Worrior eine Freundin der Ehefrau hat dafür gesorgt,... psychische Entgleisung, ....dann geht es um psychische Stabilität, die man nachweisen ...

Verstehe aber ich dachte das betrifft nur den Umgang mit Waffen, also die WBK.
Ist da der Jagdschein dann automatisch mit weg?

29.06.2025 17:46 • #4113


Fenjal
@Worrior das eine ist die Lizenz zum Besitz, das andere die Lizenz zur Jagd, beides ist Voraussetzung um legal jagen zu können.
Wenn die jagdrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist, z.b Suizidgefahr geht der Jagdschein und die Besitzkarte weg,
Ich nehme an, dass die Freundin diesen Suizidversuch Armins public gemacht hat.

29.06.2025 17:49 • x 2 #4114


Plague
Zitat von Fenjal:
Ich nehme an, dass die Freundin diesen Suizidversuch Armins public gemacht hat.

Nach § 6 Abs. 2 WaffG kann in einem solchen Fall die zuständige Verwaltungsbehörde Zweifel an der persönlichen Eignung haben und entweder ein Zeugnis über die körperliche sowie geistige Eignung oder aber einer waffenrechtlichen Begutachtung (MPU) verlangen.

29.06.2025 17:57 • #4115


alleswirdbesser
Zitat von Fenjal:
@Armin86 nicht jeder liest irgendwelche Psychologiehefte, oder führt sich entsprechende podcasts zu Gemüte, da gibt es Wichtigeres. Du machst schon ...

Na hoffentlich sind Prüfer echte Menschen und haben mehr drauf, als den Skript abzuarbeiten.

29.06.2025 18:05 • x 1 #4116


Armin86
Zitat von Worrior:
der Jagdschein automatisch mit weg wenn die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, bzw. persönliche Eignung, angezweifelt wird?
Ich dachte nur die Waffen sind sichergestellt worden?

Nein, der Jagdschein natürlich auch.
Dieser berechtigt dich ja auch Waffen zu erwerben.

29.06.2025 18:09 • #4117


Armin86
Zitat von Fenjal:
z.b Suizidgefahr geht der Jagdschein und die Besitzkarte weg,
Ich nehme an, dass die Freundin diesen Suizidversuch Armins public gemacht hat

Nein das war vorher.
Da war das noch überhaupt nicht spruchreif

29.06.2025 18:10 • #4118


Worrior
Zitat von alleswirdbesser:
Na hoffentlich sind Prüfer echte Menschen und haben mehr drauf, als den Skript abzuarbeiten.

In der Regel machen diese Prüfer das nicht zum ersten mal.
Sie merken dann schon ob da einer Standardabtworten rauslässt weil er vielleicht verbal nicht so bewandet ist oder ob er schauspielert.
Da gibt es kleine Fragen die zuerst total belanglos erscheinen.
Denen ist es lieber jemand antwortet schlicht und ergreifend mit seinem eigenen Wortschatz anstatt einer Alibivorstellung eines Laiendarstellers.

29.06.2025 18:12 • x 3 #4119


Plague
Es geht dabei um eine umfassende Würdigung der Persönlichkeitsstruktur des Pönitenten.
Dabei wird natürlich auch erwartet, dass der Betroffene sich mit Ursachen und Hintergründen der Vorfälle, die die Zweifel ausgelöst haben, auseinandergesetzt hat. Und damit sich nicht nur äußere Ursachen, sondern vor allem persönliche Hintergründe gemeint.

29.06.2025 18:15 • x 2 #4120


Worrior
Zitat von Armin86:
Nein, der Jagdschein natürlich auch. Dieser berechtigt dich ja auch Waffen zu erwerben.

Danke, ich hatte da wohl falsche Informationen, da ich dachte der Jagdschein stellt lediglich das Bedürfnis zur Beantragung von Schusswaffen dar.
BIn da wohl auf einem veralteten oder falschen Stand.

29.06.2025 18:24 • #4121


Armin86
Zitat von Worrior:
Danke, ich hatte da wohl falsche Informationen, da ich dachte der Jagdschein stellt lediglich das Bedürfnis zur Beantragung von Schusswaffen dar.
BIn da wohl auf einem veralteten oder falschen Stand.

Du darfst das nicht mit einem Sportschützen verwechseln.
Der wiederum braucht eine Unterschrift des Amtes um eine Waffe zu kaufen und das nur begrenzt.
Der Jagdschein hingegen ist das Bedürfnis! Mit diesem erwirbst du die Waffen ohne vorherige Beantragung.
Die Eintragung ist dann nach Erwerb innerhalb zwei Wochen.
Also würde es nichts bringen nur die Waffen einzuziehen.

29.06.2025 18:35 • x 1 #4122


Worrior

Fenjal
@Armin86 wieso vorher? Warum ist denn dein Schein weg? Ich dachte, weil die Freundin deiner Frau deinen Suizidversuch bei der unteren Jagdbehörde angezeigt hat?

29.06.2025 18:49 • #4124


Armin86
Zitat von Fenjal:
wieso vorher? Warum ist denn dein Schein weg? Ich dachte, weil die Freundin deiner Frau deinen Suizidversuch bei der unteren Jagdbehörde angezeigt hat?

Nein. Als die Suizidversuche waren waren die Waffen schon ne Weile weg.
Sie hat mich bei der Behörde angezeigt weil sie als Vorwand genommen hat das ich meiner Familie was antun könnte.
Hätte sie Tanja gefragt, hätte sich vieles von selbst geklärt, weil ich zu diesem Zeitpunkt selbst dafür gesorgt habe das ich nicht mehr an die Waffen komm.
Aber so ist das wenn Leute meinen sie müssen sich um alles kümmern weil sie davon ausgehen das andere nix unternehmen.
Ich hätte selbst wenn ich mir was antun gewollt hätte es überhaupt nicht tun können. Und meiner Familie hätte ich niemals was angetan und werde es auch nicht, auch wenn's hier Leute gibt die das glauben. Glaubt nicht so viel

29.06.2025 18:56 • #4125


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