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Ex Zurück nach Trennung

L
Zitat von Fenjal:
Tja, genauso wie hier, kenne ich im RL so manche Ehefrau, ......

Tja kennt man ein paar, kennt man alle.

02.10.2025 09:34 • x 1 #5056


alleswirdbesser
Zitat von So-isses:
Wieso? Gehört Fenjal, muss Armin nicht abzahlen, passt.

Ja, Armin würde den selben Fehler machen.

02.10.2025 10:03 • #5057


A


Ex Zurück nach Trennung

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Armin86
Zitat von Lumba:
Außerdem: Kann ja sein das der Schwiegervater sehr genau erkannt hat, wen er da vor sich hat. Und Angst um die Tochter hatte bzw. das der Schwiegersohn alles versäuft.

Mal echt. Ich habe weder umsonst gelebt noch hätte ich oder habe ich alles versoffen. Weil dafür hätte man saufen müssen. Ich habe lediglich an diversen Veranstaltungen mehr getrunken als andere und unter der Woche kannst im Kalender abzählen.
Ich konnte immer noch arbeiten gehen, mein Gewerbe und den Hof betreiben und ihr Gewerbe unterstützen und hab's noch geschafft einkaufen zu gehen und auch im Haushalt zu helfen. Ich war morgens als erstes wach und hab die Brotboxen für die Jungs gerichtet das sie länger liegen bleiben kann.
Ich habe es geschafft das immer Brennholz zum Heizen da war usw...
Ich habe alles finanziert statt zu versaufen und konnte sogar einmal die Woche meistens Sonntags Familienvater sein mit dem man nicht gezwungen weg ist. Ich habe Urlaube organisiert und Familienausflüge und Familienfeste geplant. Ich habe gekocht und die Küche sauber gemacht. Ich konnte sogar charmant und romantisch sein.
Und jeder fand's gut. Und das bis letztes Jahr. Klar hab's immer schwere Zeiten zwischen drin deshalb ist es wie es ist. Aber zu behaupten das ich alles versoffen hätte ist sehr übertrieben, vor allem wenn man die Dynamik persönlich nicht kennt.
Deshalb frag ich mich wie das hilfreich sein kann außer seinen eigenen Frust loszuwerden.
Wenn ich gesoffen hätte, hätte ich das nicht alles auf die Kette bekommen und das war nur ein kleiner Einblick.
Also bitte etwas Respekt

02.10.2025 10:16 • x 7 #5058


Armin86
Zitat von KlausHeinrich:
1.600,00 EUR

Selbstbehalt mit zwei Kindern sind 1450Euro nur mal so.
Zitat von KlausHeinrich:
Er kann aufstocken mit einem Nebenjob

Nein kann er nicht, weil's Einnahmen sind und mit in den Unterhalt fließen

02.10.2025 10:19 • x 3 #5059


H
@Armin86

Du kannst doch deine ganzen Tätigkeiten jetzt nicht gegenrechnen.
Investitionen, Grundstückskauf, Hausbau ist was anderes.
Aber nicht, wenn du deinen Jungs mal das Frühstück zubereitet hast.

Auch wenn du weniger getrunken hast, als hier vielleicht behauptet wird, das spielt keine Rolle.

Es spielt eigentlich gar nichts mehr eine Rolle was war.

02.10.2025 10:24 • #5060


Armin86
Zitat von KlausHeinrich:
Ziemlich anmaßend, dass Du scheinbar im Kaffeesatz orakeln kannst und weisst, wer in welchen Lebenssituationen ist, ohne diese Personen jemals kennengelernt zu haben.
Bei mir haste jedenfalls in allen (!) Belangen zu 100% danebengelegen. Lass doch einfach unwahre Behauptungen sein, das erspart echt Lebenszeit.

Naja. Diese unwahren Vermutungen und Kaffeesatzleserei ohne eigentlich persönlich zu wissen was los ist, ist hier aber sehr beliebt, auch von vielen anderen

02.10.2025 10:24 • x 2 #5061


GreenTara
Zitat von Hoffi78:
Es spielt eigentlich gar nichts mehr eine Rolle was war

Kann man so sehen. Gilt aber nur für das, was Armin gut gemacht hat.

02.10.2025 10:27 • x 1 #5062


L
Zitat von Armin86:
Wenn ich gesoffen hätte, hätte ich das nicht alles auf die Kette bekommen und das war nur ein kleiner Einblick.

Es gibt auch funktionale Alkis. MIR musst du nichts beweisen.

02.10.2025 10:57 • x 5 #5063


S
Zitat von GreenTara:
Kann man so sehen. Gilt aber nur für das, was Armin gut gemacht hat

Egal was er sicher auch gut gemacht hat, - seiner Ex zuwenig und dafür zu viel falsch.

Und das ist das einzige, was zählt und was es zu akzeptieren gilt.

02.10.2025 11:10 • x 1 #5064


HierDerNameNEU
Zumal es doch hier gar nicht um wer hat Recht und wer nicht geht, bei Armin und seiner Ex. Im Prinzip auch egal wieviel er getrunken hat, wann, ob er die Affäre einmal oder vierzehnmal seiner Ex vorgezogen hat.

Spielt alles keine Rolle mehr.

Seine Ex mag jetzt hart und verletzend gewesen sein und ja, irgendwann hat man auch genug gebüßt. Trotzdem kann sie das machen denn Armin hat sie schließlich mehrfach verletzt und betrogen. Also schiesst sie nun hart dagegen, was irgendwo menschlich nachvollziehbar ist, da er das Feld nicht räumt und an ihr festzuhalten versucht.

Die Kiste ist durch und er muss sein Leben neu aufbauen. Ein klarer Umgang für beide mit den Kindern.

Fertig.

02.10.2025 11:26 • x 5 #5065


N
@Armin86
Zitat von Armin86:
Naja. Diese unwahren Vermutungen und Kaffeesatzleserei ohne eigentlich persönlich zu wissen was los ist, ist hier aber sehr beliebt, auch von vielen anderen

Blödsinn. Die Kommentare kommen , weil du deine story so erzählt hast. Lies dir mal dein eingangstext durch. Da hast du selbst behauptet ein schlechter Vater und Partner gewesen zu sein. Wie passt dass denn damit zusammen , dass du jetzt behauptest immer alles gemacht und getan zu haben. ?
Und dann wunderst du dich über die Kommentare?
Du behauptest sie einmal betrogen zu haben , im eingangstext steht aber was anderes, nämlich , dass du nach der ersten beichte nochmal zu ihr bist für 5 tage.
Du widersprichst doch so oft ..
Da brauch man sich nicht wundern, wenn andere sich daraus was ziehen.

02.10.2025 11:50 • x 12 #5066


K
Zitat von Armin86:
Nein kann er nicht, weil's Einnahmen sind und mit in den Unterhalt fließen

Nein, Armin. Das ist nicht korrekt. Natürlich sind das Einnahmen, aber da Du diese Mehrarbeit in Deiner Freizeit leistest und nicht dazu gezwungen werden kannst, ist das Einkommen aus dem Nebenjob nicht in den Gesamtverdienst miteinzuberechnen.

Glaub mir, ich hab das sogar hochoffiziell vor dem Jugendamt angegeben - keine Chance. Die haben es 8 Jahre lang gewusst, alle 2 Jahre lang den Unterhalt auf der Basis neu berechnet und sind nicht einmal auf den Gedanken gekommen, da ranzugehen.

Allerdings hast Du Recht, wie ich es aber auch schon anbrachte, wenn Du den Mindestunterhalt vom Hauptjob nicht leisten kannst. Dann sieht die Sache in der Tat anders aus und man nimmt den Nebenjob mit rein.

Zitat von Armin86:
Selbstbehalt mit zwei Kindern sind 1450Euro nur mal so.

Stimmt, hier hast Du einen Punkt. Die 1.600,00 EUR gelten im Falle von Ehegattenunterhalt. 1.450,00 EUR sind´s bei Kindesunterhalt.

02.10.2025 12:26 • x 1 #5067


K
Zitat von alleswirdbesser:
Natürlich geht es weiter. Ich wollte nur meine Zweifel zum Ausdruck bringen, dass ein zweifacher Vater vom Selbstbehalt gut leben kann und vor allem auch noch was mit den Kindern unternehmen, sollte er wegen ihnen sich eine größere Wohnung nehmen.

Ich bin weder der Meinung, dass man davon leben kann, noch dass man davon sogar gut leben könnte. 1.450,00 EUR sind halt mal gar nichts. Ich habe auch keinerlei Ahnung, wie man darauf kommt, dass einem Vater 1.450,00 EUR im Monat reichen könnten. Wenn es in dem Beispiel nur um mich als Person gehen würde - ich komme schon irgendwie klar und kann auch meine Unterkunft von den Kosten her anpassen.

Aber es gibt da - wie im Falle von Armin 2 - ein Kind. Wenn ich Umgang haben will, dann braucht es halt einfach ein Zimmer. Die Wohnungen kosten dann entsprechend mehr. Da, wo die Düsseldorfer Tabelle genau diese Kosten für die betreuende Person (meist die Frau) einrechnet, kann man als Unterhaltspflichtiger schauen, wie man das noch zusätzlich aus eigner Tasche bezahlen kann.

Dann hat das Kind in den Umgangszeiten auch mal Hunger und Du willst dem Kind ja wenigstens auch mal ab und an was Kleines gönnen. In meinen Augen ist das schlicht nicht machbar.

Der erste Fehler ist, in der Düsseldorfer Tabelle deutschlandweit den gleichen Regelsatz anzunehmen. Regionale Unterschiede kennt die Tabelle nicht. Der zweite ist die Mehrbetreuung, wenn der Vater sein Kind auch mal nicht nur alle 14 Tage am Wochenende sehen will. Das findet keinerlei Berücksichtigung, ausser, man nähert sich der 50/50-Schwelle. Ansonsten hat man zwar den Willen, mehr zu betreuen, aber nicht das Geld dazu. Es ist echt traurig.....

Bin nur froh, dass ich mir das alles leisten kann, auch bei einer mittlerweilen 33%igen Mitbetreuung.

02.10.2025 12:41 • x 1 #5068


M
Man kann es so pauschal gar nicht sagen das man bei 1450 Euro Selbstbehalt bleibt.
Mein Exmann zahlt den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle und er hat mehr als 1600 Euro über.
Ich glaube das jeder Fall individuell ist und das sowas am besten ein Anwalt errechnen kann.
Natürlich ist es schwer mit dem Kindesunterhalt den der Vater zahlen muss, aber ich bin der Ansicht für beide Seiten ist sowas nicht leicht.
Kinder kosten Geld, so oder so.

02.10.2025 12:45 • x 3 #5069


Fenjal
@Armin86 lass dich weder abwerten noch vorführen, wenn du 18 Jahre gesoffen hättest, wäre es dir wohl kaum möglich gewesen, neben deiner 100% Erwerbstätigkeit, den Hof, die Sanierungen und dein NG zu tätigen.
Ich glaube auch kaum, dass dein Schwiegervater und Tanja es geduldet hätten, wenn du Alk. ständig den Hof aufs Spiel gesetzt hättest.
Z.b. die Hirsche gefährdet oder die Maschinen zu Klump gefahren hättest,... Ansage,... du fährst mir den Hof nicht gegen die Wand,...denn soetwas wäre ein Angriff auf sein Lebenswerk und seine Existenz gewesen.
Niemals hättest du 18 Jahre den Betrieb im täglichen Vollrausch leiten können, dieses wilde Spekulieren hier ist ganz klar unrichtig.

Was hast du denn jetzt konkret vor? Wohin mit deinen Maschinen? Ich glaube, dass Tanja, nachdem was du schreibst, nicht mehr einlenken wird.

02.10.2025 13:30 • x 1 #5070


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