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Finanzielle Schwierigkeiten getrennter Väter

Elfe11
Sie können geleisteten Kindesunterhalt von der Steuer absetzen, wenn Sie für das Betroffenen Kind kein Kindergeld erhalten oder keinen steuerlichen Kinderfreibetrag nutzen. Auch an den Ex-Partner geleistete Unterhaltszahlungen sind steuerlich absetzbar.

05.07.2020 12:40 • #106


M
Hallo,

also ich finde es vollkommen o.k. in einer 3 Zimmer Wohnung zu wohnen und die Miete finde ich jetzt auch nicht übertrieben hoch. Wenn die Kinder in den Ferien mal länger da sind, ist es doch schön wenn sie auch ein Zimmer haben. Also ich würde die Wohnung behalten, wenn es nichts vergleichbares günstiger gibt.
Die Versicherung würde ich kündigen und auch beim Sprit sparen.
Klamotten, 50,- find ich jetzt auch nicht viel im Monat, aber man muss natürlich nicht jeden Monat was holen.
Bei den Lebensmitteln gerne nach Saison einkaufen und gucken was im Angebot ist.
Versuch einfach was einzusparen, was nicht unbedingt nötig ist.
Wird schon klappen.

05.07.2020 12:53 • #107


A


Finanzielle Schwierigkeiten getrennter Väter

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P
Zitat von Elfe11:
Sie können geleisteten Kindesunterhalt von der Steuer absetzen, wenn Sie für das Betroffenen Kind kein Kindergeld erhalten oder keinen steuerlichen Kinderfreibetrag nutzen. Auch an den Ex-Partner geleistete Unterhaltszahlungen sind steuerlich absetzbar.


Kindergeld wird anteilig eh auf den Unterhalt berechnet, dieser geht so oder so aber an den Elternteil wo dass Kind lebt.
Und den steuerlichen Kinderfreibetrag bekommt jeder der Kinder hat. Der ist nicht von heute auf morgen weg nur weil man getrennt ist. Ist auch etwas dass keiner freiwillig ablegen bzw übertragen würde am den anderen ET.

Unterhalt ist nicht steuerlich absetzbar. Warum auch?
Es sei denn, jemand hier kennt ne Quelle dazu?

05.07.2020 12:56 • x 1 #108


S
Zitat von Luk:
Erstmal: Wer zahlt denn heutzutage nocht Kontoführungsgebühren? DKB, DiBa und wie sie alle heißen, bieten doch online-Konten ohne Gebühren an.


Hallo Gandalff,

vielleicht ist dort, wo Du lebst, eine Sparda-Bank?
Da kannst Du auch ohne Online zurechtkommen und trotzdem ohne Kontoführungsgebühren.

Zitat von Luk:
Bei deinem 1900Euro-Job wirst du ja sicher nicht in einem Bereich arbeiten, wo du top teure Anzüge brauchst. Kleidung kann man übrigens auch gebraucht kaufen und ich verstehe auch nicht, warum man jeden Monat etwas kaufen muss. Man kann doch mit 50Euro locker ein Jahr auskommen, wenn man einfach nur dann Kleidung kauft, wenn etwas kaputt wird.


Diese 50,-- Euro monatlich für Bekleidung irritieren mich ebenso.
Vielleicht solltest Du bei diesem Posten noch einmal hinsehen, ob Sparmaßnahmen möglich sind?

Auch bei Lebensmitteln lässt sich mit guter Planung sparen.

05.07.2020 12:57 • x 2 #109


Elfe11
Weniger ist mehr - Haushalten mit Herz und Verstand nennt sich die Facebook Gruppe!

05.07.2020 12:58 • x 1 #110


S
Naja, derzeit macht er 80 Miese jeden Monat.
Sollte aber eigentlich jeden Monat was zurücklegen für alle Fälle.

Wer nicht in der Lage ist, 15-20 % seines Einkommens für Notfälle zur Seite zu legen wirtschaftet *auf Kante genäht*

05.07.2020 13:03 • x 2 #111


L
Ist er auch nicht. Halbes Kind pro Kind auf der Lohnsteuerkarte. Hälftiges Kindergeld wird auf Unterhalt angerechnet.

05.07.2020 13:03 • #112


Elfe11
Zitat von Sohnemann:
Naja, derzeit macht er 80 Miese jeden Monat.
Sollte aber eigentlich jeden Monat was zurücklegen für alle Fälle.

Wer nicht in der Lage ist, 15-20 % seines Einkommens für Notfälle zur Seite zu legen wirtschaftet *auf Kante genäht*


Na ja, es ist natürlich eine große Umstellung! Bis der Lebensstandard angepasst ist an die neuen Finanzen, das dauert sicher 6 Monate und länger.

Und Urlaub, Medikamente, Sport, Freizeit, Kfz Reparaturen oder Neuanschaffungen wie Küchengeräte, Pflanzen sind ja gar nicht mit eingeplant. Das sind ja wirklich nur die Basics. Und die Wohnung finde ich ein Schnäppchen. Toll, dass die Kids ein Kinderzimmer bekommen.

05.07.2020 13:10 • #113


P
Zitat von Ladi:
Ist er auch nicht. Halbes Kind pro Kind auf der Lohnsteuerkarte. Hälftiges Kindergeld wird auf Unterhalt angerechnet.


Ja dass meinte ich. Da habe ich mich falsch ausgedrückt.

05.07.2020 13:11 • #114


K
Ja es ist schön, wenn die Kinder für zwei Besuche im Monat ein eigenes Zimmer haben... eine Weltreise ist auch schön.
Aber auch zu teuer.

Ich habe nie bei meinem Vater ein Zimmer gehabt, hätte ich auch nicht erwartet.

Mein Stiefsohn bekommt jetzt in der neuen Wohnung ein Zimmer, weil es da ist.
Es wird aber auch für Gäste genutzt.
Das Kind hat sein Zimmer bei der Mutter.

05.07.2020 13:13 • x 1 #115


L
Die Berufsunfähigkeitsversicherung könnte sich Einkommensmindernd auswirken. Denn sie dient der Absicherung deines Einkommens. Ich würde sie keinesfalls kündigen.

05.07.2020 13:20 • x 1 #116


L
Das heißt dein Einkommen ist falsch bereinigt und demzufolge sind nicht die 1900Euro als unterhaltsrechtlich relevant anzusehen. Die Differenz zwischen bereinigten Einkommen und dir zustehenden Selbstbehalt ist der maximal zu Verfügung stehende Betrag für den Kindesunterhalt.

05.07.2020 13:27 • #117


Elfe11
Zitat von Katip:
Ja es ist schön, wenn die Kinder für zwei Besuche im Monat ein eigenes Zimmer haben... eine Weltreise ist auch schön.
Aber auch zu teuer.

Ich habe nie bei meinem Vater ein Zimmer gehabt, hätte ich auch nicht erwartet.

Mein Stiefsohn bekommt jetzt in der neuen Wohnung ein Zimmer, weil es da ist.
Es wird aber auch für Gäste genutzt.
Das Kind hat sein Zimmer bei der Mutter.



Es sind immerhin 2 Kids! Und nicht nur 1 Kind. Und noch sehr klein... Sie sollen sich doch wohlfühlen, sonst kommen sie nicht mehr. Irgendwo muss er ja auch ihre Kindersachen inkl. Spielzeug und Kleidung verwahren. Er braucht einen Schrank und eine Kommode oder sowas.

05.07.2020 13:28 • #118


S
Gandalff,

mir fällt da gerade noch etwas ein. Ich weiss natürlich nicht, ob sich das realisieren ließe:

Deine Kids kommen an festgelegten Wochenende (Do-So), wie ich es verstehe.
Könntest Du eventuell an den freien Wochenenden das Kinderzimmer für bed and breakfest vermieten?

In der Stadt, in der ich lebe, ginge das. Es ist eine Unistadt, und viele Studenten wollen sich vor Semesterbeginn für ein WE ein Bild machen.

Bei einer Unistadt böte sich auch der Keller - sofern Du einen hast - zum Ausräumen an, z.B. zum Abstellen von Umzugsgut, gegen ein geringes Entgelt.

05.07.2020 13:34 • #119


L
Etwas zu vermieten erzeugt Einkommen, was wiederum Einkommenserhöhend ist, sogenanntes Fiktives Einkommen,genauso wie man sich bei Eigentum einen Wohnvorteil anrechnen lassen muss.
Um den Unterhalt zu verringern, muss man unterhaltsrelevante Ausgaben haben. 4 Prozent als Altersversorgung sind auch einkommensbereinigend. Da kann man auch sparen mit.

05.07.2020 13:39 • x 1 #120


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