Coloneltw
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Zitat von Marina87:@Coloneltw
Jetzt mal im Ernst: Woher soll der Staat den automatisch wissen, wer der Vater ist? Bei der Mutter weiß er das doch auch nur dann, weil bei Geburten in institutionellem Umfeld die Mutterschaft dokumentiert wird. Ist doch logisch, dass Väter da im Zweifelsfall klagen müssen.
Ich rede nicht von Vaterschaftsfeststellung sondern von Aufteilung Sorgerecht.
Das man ersteres als Grundlage braucht ist klar.
Aber Bsp.: du bist sein 10 Jahren mit einem Mann zusammen, ihr bekommt ein Kind und lebt weitere 5 Jahre zusammen. Er kümmert sich etc. etc.
Aber ihr lebt euch auseinander und trennt euch wieder.
Der Mann hat keine Rechte. Selbst wenn er in der Geburtsurkunde drin steht. Er muss sich seine 50 % vom Sorgerecht einklagen.
Frau kann das dann gut sabotieren indem sie ihn dikreditiert.
Liebe und Hass liegen ganz nah beieinander.
Man liebt sich 10 Jahre lange innig und kann nach der Trennung richtig gemein werden. Und hier spielen Anwälte eine große Rolle. Denn die sind an einer friedlichen Trennung nicht interessiert. Sie verdienen bei Streit nicht bei Frieden.
Mir geht es in erster Linie auch nicht darum ein Geschlecht abzuwerten oder aufzuwerten, sondern einfach um eine Grundlage. Man sollte beim Beginn einer Diskussion in der Mitte anfangen und nicht verschoben.
Und wenn der Mann erstmal von 0% auf 50% streiten muss ist das unfair, genauso als ob eine Frau nur 80 % des Gehaltes bekommt für die gleiche Arbeit.
In meiner Auffassung benötigt ein Kind 100 % Finanzielle Ausstattung und 100 % naturelle.
Sprich Mama hat 50 % der Finanzen zu tragen und 50 % der Erziehung und Papa hat 50 % der Finanzen zu tragen und 50 % der Erziehung.
Das wäre die Grundlage, die dann auch mit Art 3 GG vereinbar währe.
Und dann kann man verhandeln. Wenn Mann dann Schicht arbeitet und nicht seine 50 % der Zeit aufbringen kann und die Frau diese Anteile zusäzlich erbringt, sollte der Mann diese Anteile auch ausgleichen (angemessen). Aber halt maximal bis 50 %, denn die ersten 50% hat sie schon weil sie Mama werden wollte.
In unserem System wird das so dargestellt, als ob die Frau gar kein Kind wollte und dies nur dem Mann anzulasten währe. Und diese Grundlage finde ich sehr bedenklich.
Aber anfangen würde ich z.B. nichtmal beim Familienrecht, sondern bei der Anwaltsvergütung. Häufig gibt es Verfahrenskostenhilfe für ein oder beide Parteien.
Bsp:
Du verklagst deinen Mann darauf, dass er täglich 50 Ave Maria beten soll, gehst Halbtags arbeiten und bekommst Verfahrenskostenhilfe. (Das Beispiel soll verschoben sein!)
Dein Mann geht Vollzeit arbeiten, muss den Anwalt selbst bezahlen und gewinnt das Verfahren. Verlierer zahlt? Mitnichten. Da du nachgewiesen hast nicht zahlen zu können, bleibt der Mann auf den Anwaltskosten sitzen. Fair währe es, wenn deine Verfahrenskostenhilfe den Anwalt des Mannes mit zahlen müsste, schließlich hast du verloren. Dem ist aber nicht so.
Ich musste 2 Sorgerechtsklagen führen als Beklagter und habe beide gewonnen. In beiden Fällen muss ich meinen Anwalt selbst bezahlen.
Meine Ex-Frau könnte mich also durch Sinnlosanträge (siehe Beispiel mit den Ave Marias) in die Pleite treiben, denn sie muss für die Folgen nie gerade stehen.
In meiner Welt, würde der anwalt oder die Kanzlei der unterlegenen klagenden Partei die Kosten tragen.
Sprich wenn dein Anwalt der meinung ist aus Profitsucht mit Ave Marias vor Gericht zu gehen, dann sollte er im Verlust haften oder dir sagen - such dir einen anderen Anwalt wenn du Schwachsinn willst.
Anwälte würde also nur klagen, wenn sie gute Aussicht auf Erfolg haben, weil das Recht auf deren Seite ist. Z.B. wenn dein Mann sich weigert Unterhalt zu zahlen oder sich um das Kind zu kümmern, aber eben nicht wenn Frau weil sie vielleicht gegen eine jüngere verlassen wurde nun der Meinung ist ihre Emotionen vor Gericht zu entladen.
Das würde die Familiengerichte wesentlich entlasten ohne das jemand auf sein "Recht" verzichten müsste.
In meiner Scheidung z.B. die ist echt sch... gelaufen. Das lag aber nicht zu 100 % an meiner Ex-Frau. Es klag viel an der Anwältin von ihr. Die wurde später auch aus der Kanzlei entlassen. Ihre Verfehlungen in anderen Bereichen waren wohl zu viel für die Kanzlei.
Aber der Chef war auch nciht unbedingt besser.
Ich habe alle Verfahren gewonnen, gegen sie, gegen das Jobcenter und am Ende war die Scheidung so, wie wir beide dies am Tag der Trennung abgemacht hatten.
Und jetzt wo die Anwälte raus sind, haben wir wieder ein gutes Verhältnis zueinander.