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Finde keinen Mann, um meinen Kinderwunsch umzusetzen

C
Zitat von Marina87:
@Coloneltw
Jetzt mal im Ernst: Woher soll der Staat den automatisch wissen, wer der Vater ist? Bei der Mutter weiß er das doch auch nur dann, weil bei Geburten in institutionellem Umfeld die Mutterschaft dokumentiert wird. Ist doch logisch, dass Väter da im Zweifelsfall klagen müssen.


Ich rede nicht von Vaterschaftsfeststellung sondern von Aufteilung Sorgerecht.
Das man ersteres als Grundlage braucht ist klar.

Aber Bsp.: du bist sein 10 Jahren mit einem Mann zusammen, ihr bekommt ein Kind und lebt weitere 5 Jahre zusammen. Er kümmert sich etc. etc.
Aber ihr lebt euch auseinander und trennt euch wieder.

Der Mann hat keine Rechte. Selbst wenn er in der Geburtsurkunde drin steht. Er muss sich seine 50 % vom Sorgerecht einklagen.
Frau kann das dann gut sabotieren indem sie ihn dikreditiert.

Liebe und Hass liegen ganz nah beieinander.

Man liebt sich 10 Jahre lange innig und kann nach der Trennung richtig gemein werden. Und hier spielen Anwälte eine große Rolle. Denn die sind an einer friedlichen Trennung nicht interessiert. Sie verdienen bei Streit nicht bei Frieden.

Mir geht es in erster Linie auch nicht darum ein Geschlecht abzuwerten oder aufzuwerten, sondern einfach um eine Grundlage. Man sollte beim Beginn einer Diskussion in der Mitte anfangen und nicht verschoben.

Und wenn der Mann erstmal von 0% auf 50% streiten muss ist das unfair, genauso als ob eine Frau nur 80 % des Gehaltes bekommt für die gleiche Arbeit.

In meiner Auffassung benötigt ein Kind 100 % Finanzielle Ausstattung und 100 % naturelle.
Sprich Mama hat 50 % der Finanzen zu tragen und 50 % der Erziehung und Papa hat 50 % der Finanzen zu tragen und 50 % der Erziehung.
Das wäre die Grundlage, die dann auch mit Art 3 GG vereinbar währe.

Und dann kann man verhandeln. Wenn Mann dann Schicht arbeitet und nicht seine 50 % der Zeit aufbringen kann und die Frau diese Anteile zusäzlich erbringt, sollte der Mann diese Anteile auch ausgleichen (angemessen). Aber halt maximal bis 50 %, denn die ersten 50% hat sie schon weil sie Mama werden wollte.
In unserem System wird das so dargestellt, als ob die Frau gar kein Kind wollte und dies nur dem Mann anzulasten währe. Und diese Grundlage finde ich sehr bedenklich.

Aber anfangen würde ich z.B. nichtmal beim Familienrecht, sondern bei der Anwaltsvergütung. Häufig gibt es Verfahrenskostenhilfe für ein oder beide Parteien.
Bsp:
Du verklagst deinen Mann darauf, dass er täglich 50 Ave Maria beten soll, gehst Halbtags arbeiten und bekommst Verfahrenskostenhilfe. (Das Beispiel soll verschoben sein!)
Dein Mann geht Vollzeit arbeiten, muss den Anwalt selbst bezahlen und gewinnt das Verfahren. Verlierer zahlt? Mitnichten. Da du nachgewiesen hast nicht zahlen zu können, bleibt der Mann auf den Anwaltskosten sitzen. Fair währe es, wenn deine Verfahrenskostenhilfe den Anwalt des Mannes mit zahlen müsste, schließlich hast du verloren. Dem ist aber nicht so.

Ich musste 2 Sorgerechtsklagen führen als Beklagter und habe beide gewonnen. In beiden Fällen muss ich meinen Anwalt selbst bezahlen.
Meine Ex-Frau könnte mich also durch Sinnlosanträge (siehe Beispiel mit den Ave Marias) in die Pleite treiben, denn sie muss für die Folgen nie gerade stehen.

In meiner Welt, würde der anwalt oder die Kanzlei der unterlegenen klagenden Partei die Kosten tragen.
Sprich wenn dein Anwalt der meinung ist aus Profitsucht mit Ave Marias vor Gericht zu gehen, dann sollte er im Verlust haften oder dir sagen - such dir einen anderen Anwalt wenn du Schwachsinn willst.

Anwälte würde also nur klagen, wenn sie gute Aussicht auf Erfolg haben, weil das Recht auf deren Seite ist. Z.B. wenn dein Mann sich weigert Unterhalt zu zahlen oder sich um das Kind zu kümmern, aber eben nicht wenn Frau weil sie vielleicht gegen eine jüngere verlassen wurde nun der Meinung ist ihre Emotionen vor Gericht zu entladen.

Das würde die Familiengerichte wesentlich entlasten ohne das jemand auf sein Recht verzichten müsste.

In meiner Scheidung z.B. die ist echt sch... gelaufen. Das lag aber nicht zu 100 % an meiner Ex-Frau. Es klag viel an der Anwältin von ihr. Die wurde später auch aus der Kanzlei entlassen. Ihre Verfehlungen in anderen Bereichen waren wohl zu viel für die Kanzlei.
Aber der Chef war auch nciht unbedingt besser.
Ich habe alle Verfahren gewonnen, gegen sie, gegen das Jobcenter und am Ende war die Scheidung so, wie wir beide dies am Tag der Trennung abgemacht hatten.
Und jetzt wo die Anwälte raus sind, haben wir wieder ein gutes Verhältnis zueinander.

17.04.2019 08:54 • x 2 #406


S
Same here...
Der Anwalt meiner Ex kam mir dermaßen dumm.
Da habe ich ihn ultimativ aufgefordert sich zu benehmen und konstruktive Haltung anzunehmen.
Und das ansonsten die Kommunikation komplett beendet wird.

Paar Wochen Ruhe.
Dann war die Ex kompromissbereit.

Ähnlich wie in der cubakrise.

Hey Russen! Noch 100 km weiter und wir schmeißen die Bombe

17.04.2019 09:48 • x 1 #407


A


Finde keinen Mann, um meinen Kinderwunsch umzusetzen

x 3


W
@Urmel:

Wenn Du also eine etwas oberflächliche Frau vor Dir hast, die sich beschwert, dass sie weniger Geld für weniger Arbeit verdient, weil sie den halben Tag frei hat, was sie sich ja so gewünscht hat, dann ist das nicht eine konservative Position, die ihr die Gesellschaft aufgezwungen hat, dann hast Du ne Krische, die für ihre eigenen Entscheidungen die Verantwortung nicht tragen will und nun die Gesellschaft um sich herum mit Halbwissen vollpestet, um mehr Geld für weniger Arbeit zu bekommen.

Urmel du hast mit Sicherheit keine Kinder, wenn du solch unbedachte Töne spukst, nicht wahr?

Sofern einem das Kind nicht angedreht wird, entscheiden sich beide Teile bewusst für ein Kind. Auch ich werde die ersten Jahre sicher nicht mit 100% in meinem Beruf tätig sein, weil wir nicht wollen, dass unser Kind von von Kindergärtnerinnen und Lehrern erzogen wird! Die Konsequenz wird die sein, dass ich meine Führungsposition nicht mehr ausführen kann, dadurch natürlich weniger verdiene und natürlich mein Mann den größeren Teil stemmen muss! Dafür wird das Kind nicht abgeschoben, es steht frisch zubereitetes Essen auf dem Tisch, die Wäsche gewaschen und Ordnung in der Wohnung.

Deine Vorstellung von einem halben Tag arbeiten und anschließend in der Nase popeln, ist hier somit mal mehr als daneben!

Sollte sich mein Mann in den ersten prägenden Jahren eine andere Frau anlachen und meinen, die Pflichttermine wahrnehmen zu müssen, aber auch nicht mehr, würde es nichts daran ändern, dass ich zum Wohle des Kindes nichts an meinem vorgesehenen Arbeitspensum ändern würde!

17.04.2019 10:56 • #408


C
Zitat von werdendemutter:
Sofern einem das Kind nicht angedreht wird, entscheiden sich beide Teile bewusst für ein Kind.

Ja so sollte es sein. Aber auch hier gibt es nicht das Verursacher Prinzip.
Meine Ex z.B. wollte gern ein 2. Kind, ich aber nicht. Natürlich, innerhalb einer Ehe, gibt es ein gewisses Vertrauen!
Sie hat die Pille weggelassen um gegen meinen Willen ein 2. Kind zu zeugen.
Und trotzdem bin ich rechtlich voll dafür verantwortlich.

Jetzt kann man sich hinstellen und sagen, du hättest dann verhüten müssen. Diese Aussage geht aber einher damit zu sagen - Frauen kann man perse nicht trauen, darum sollte der Mann immer alles selbst machen! Keine schöne Vorstellung. Wenn ich in einer Ehe/Beziehung Absprachen treffe, erwarte ich, dass beide sich daran halten!

Zitat von werdendemutter:
Auch ich werde die ersten Jahre sicher nicht mit 100% in meinem Beruf tätig sein, weil wir nicht wollen, dass unser Kind von von Kindergärtnerinnen und Lehrern erzogen wird! Die Konsequenz wird die sein, dass ich meine Führungsposition nicht mehr ausführen kann, dadurch natürlich weniger verdiene und natürlich mein Mann den größeren Teil stemmen muss! Dafür wird das Kind nicht abgeschoben, es steht frisch zubereitetes Essen auf dem Tisch, die Wäsche gewaschen und Ordnung in der Wohnung.

Und ich hoffe, dass du das als deinen persönlichen Wunsch und Entscheidung siehst und nicht als Wunsch deines Mannes - auch nach der Trennung.
Denn wenn sich eine Mama entscheidet kürzer zu treten, geht das unweigerlich mit weniger Rente, weniger Lohn, weniger Karriereaussicht einher. Sofern es dein persönlicher Wunsch war, wovon ich ausgehe, kannst du das deinem Mann auch nach einer Trennung nicht zum Vorwurf machen. Er trägt keine Schuld daran, dass du später weniger Rente hast oder nach dem Verlust der Führungsposition eventuell einen Karriereknick hast.

Zitat von werdendemutter:
Deine Vorstellung von einem halben Tag arbeiten und anschließend in der Nase popeln, ist hier somit mal mehr als daneben!

Ja wer zu Hause bei den Kids bleibt ist genauso vollzeit beschäftigt wie auf Arbeit. Wenn man nicht outsourcen will, ist das so.

Zitat von werdendemutter:
Sollte sich mein Mann in den ersten prägenden Jahren eine andere Frau anlachen und meinen, die Pflichttermine wahrnehmen zu müssen, aber auch nicht mehr, würde es nichts daran ändern, dass ich zum Wohle des Kindes nichts an meinem vorgesehenen Arbeitspensum ändern würde!

Die Frage ist eher, was machst du, wenn er sich eine andere anlacht aber weiterhin voll füs Kind da sein will und ergo keinen Unterhalt zahlt und du wegen deiner persönlichen, aus freien Stücken getroffenen Entscheidung zu Hause zu bleiben, einfach wenig Kohle hast für Kind und dich.
Eventuell bereust du deine jetzige Entscheidung und wirst vor Gericht versuchen, dass er es nur alle 2 Wochen am Wochenende sieht, damit du mehr Unterhalt bekommst.

Ich will dir um Gottes Willen nichts unterstellen, aber auch diesen Gedanken musst du mal zu Ende führen.

50 % der Ehen werden wieder geschieden und ganz häufig wegen Kind innerhalb der ersten 4 Jahre. Sei es die Weigerung von einem partner sich zu beteiligen oder unterschiedliche Ansätze bei der Erziehung oder mangelnder 6....ein Kind verstärkt bestehende Probleme, darum ist das auch eine Art Test.

Und diese Statistik muss man bei einer Entscheidung - Ich bleibe zu Hause, weil ich mich für kompetenter halte als eine Kita Angestellte, die das seit 20 Jahren macht - mit einbeziehen. Dein Mann zwingt dich hier nicht und auch nach einer eventuellen Trennung ist er an deiner Entscheidung und der daraus resultierenden Konsequenzen nicht schuld.

Anders läge der Fall, wenn er will, dass du zu Hause bleibst. Aber sowas kann man ja vorher besprechen und optionale Ausgleichszahlungen im Vorfeld mittels Ehevertrag festlegen.

Ich finde es total erschreckend, dass man heute immer mehr schriftliche Vereinbarungen benötigt, weil die Menschen heute nicht mehr in der Lage sind sich an mündliche Vereinbarungen zu halten. Irgendwann sind wir wie die Schweden, die auch für den 6 eine schriftliche Einverständniserklärung empfehlen bzw. die Beweislast umdrehten.

17.04.2019 11:45 • #409


M
@Coloneltw
Was ist mit vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung?

17.04.2019 12:22 • x 1 #410


C
Zitat von Marina87:
@Coloneltw
Was ist mit vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung?


Ja sowas habe ich für Kind 1 auch gemacht aber erst nach einem Vaterschaftstest (der war notwendig). Da waren wir noch nicht verheiratet und dies kann nur geschehen, wenn Mama das will.
Natürlich gibt es immer Mittel und Wege seine 50 % zu bekommen. Nur warum muss man überhaupt tätig werden um seine 50% zu bekommen? Sowas sollte von Geburt auf an geklärt sein ohne weiteres Verfahren.

Vaterschaftsanerkennung gibt es erst, wenn die Mutter den Vater auch angibt. Du kannst nur was anerkennen was zuvor behauptet wurde.

Häufig ist es ja auch umgedreht der Fall, Mama gibt einen Vater an, der es aber gar nicht ist oder der Meinung ist, es nicht zu sein.

Und auch hier wird es schwer. Ein Vaterschaftstest beim JA kostet um die 700 Euro und der Vater muss bei erwiesener Vaterschaft den Test bezahlen. Er selbst darf keinen Test ohne Einwilligung vornehmen.
Für die anerkennung der Vaterschaft aber ist es einfach notwendig zu wissen, ob man der Vater ist.
Mein Test war ein online Test. Du bekommst einen Kasten mit 2 Wattestäbchen und schickst den zurück. Nach 3-4 Wochen kommt das Laborergebnis per Mail - einfach, effizient und hat mich 99 Euro gekostet. Wenn cih ein Taschentuch oder Blutabdruck oder so nehme je 50 Euro mehr für die Art der Probe. Aber diese Tests sind in D illegal sofern die Mama nicht zustimmt.
Papa kann also entweder sagen jo ich bins, mit allen Kosequenzen inkl. Unterhaltspflicht auch wenn sich später herausstellt - er ist gar nicht der Papa oder er lässt es auf das JA ankommen zur Klärung und zahlt dann 700 Euro.

Sicherlich gibt es noch viel Diskussionsbedarf und es ist praktisch sicherlich auch komplizierter als auf den ersten Blick, aber die Weigerung bessere Alternativen zu erarbeiten spricht für sich.

Es ist z.B. auch sehr unfair, dass Mann verantwortlich bleibt (finanziell) auch wenn sich herausstellet, das es gar nicht sein Kind ist. Wenn er herausfindet, dass dem nicht so ist (nur ohne Vaterschaftsanerkennung möglich - z.B. bei Ehe), hat er nur begrenzt Zeit es rechtlich geltend zu machen.

Zum Wohl des Kindes bleibt er Unterhaltspflichtig. Hier müsste bei erwiesener nicht Vaterschaft sofort das Jugendamt einschreiten und erstens Unterhaltsvorschuss leisten und zweitens unter Androhung von harten Strafen die Mutter zwingen, den wahren Vater anzugeben.

Denn das Kind hat ein Recht auf seinen leiblichen Vater, das JA das Recht sein Unterhaltsvorschuss zurückzuerlangen, der wahre Vater auf Umgang und Erziehung seines Kindes - aber die Frau nicht das Recht um Untreue zu verschweigen - diese Rechte zu beugen.

Aber so stiehlt sich Mama aus der Verantwortung einen Seitensprung zu gestehen und später der Staat, der das so gesehen legitmiert, indem er den gehörnten mann allein lässt. Er kann ja dann den Unterhalt von echten Vater (den er ja nicht kennt) einfordern.

Und dieses leider häufige Verhalten der Frau könnte man sogar mit meinem Beitrag über den StGB Artikel über Betrug in Einklang bringen.

17.04.2019 12:42 • #411


S
Alle drei Töchter sind von mir.
Das sieht man auf den ersten Blick.
Keine Zweifel.

Für eine muss ich zahlen.
Die beiden großen finanzieren sich mittlerweile selbst.

Mama geht super mit dem Geld um und jeder Euro kommt bei ihr (Tochter) an.

Ich zahle tatsächlich gern.

17.04.2019 13:13 • x 2 #412


E-Claire
Hier mal wieder einer aus der Kiste juristische Halbwahrheiten gepaart mit ich weiß es eh besser:

Zitat von Coloneltw:
Aber Bsp.: du bist sein 10 Jahren mit einem Mann zusammen, ihr bekommt ein Kind und lebt weitere 5 Jahre zusammen. Er kümmert sich etc. etc.
Aber ihr lebt euch auseinander und trennt euch wieder.
Der Mann hat keine Rechte. Selbst wenn er in der Geburtsurkunde drin steht. Er muss sich seine 50 % vom Sorgerecht einklagen.
Frau kann das dann gut sabotieren indem sie ihn dikreditiert

Wie eben angemerkt, hätte der Mann da ja in den schönen Zeiten eine Erklärung vor dem JA zum gemeinsamen Sorgerecht zusammen mit der Kindsmutter abgeben können. Er hätte wahlweise VOR der Zeugung aber auch die Eheschließung setzen können.

Hat er nicht, dann muß er nunmehr den Rechtsweg beschreiten. Aber es wäre zu verhindern gewesen.
Das ist genauso wie eine unverheiratete Frau abgesprochen bei den Kindern bleibt, damit ihre Erwerbchancen langfristig deutlich verringert, vom großzügigen Gehalt des Mannes lebt und dieser sich nach zehn Jahren aus der Partnerschaft verabschiedet und sich dann wundert, wenn sie nichts außerhalb von Kindesunterhalt bekommt.

Manchmal, insbesondere wenn Kinder im Spiel sind, sollte man vielleicht doch auch mal über mögliche Konsequenzen miteinander reden (!) und gemeinsam Entscheidungen treffen.

Zitat von Coloneltw:
Und hier spielen Anwälte eine große Rolle. Denn die sind an einer friedlichen Trennung nicht interessiert. Sie verdienen bei Streit nicht bei Frieden.

Ja genau, deshalb das Erstarken von Mediation insbesondere im Familienrecht und auch die RAG, die gebührenrechtlich Einigungsversuche abrechenbar macht. Wir hatten das doch alles schon mal.
Wenn Du an einer schlimmen Krankheit leidest, ist nicht der Arzt schuld und wenn Du nen Rechnung bekommst, nicht der Briefträger.
Deine Methodik der (haltlosen) Verallgemeinerungen wird auch durch Häufigkeit der Nutzung nicht zum gewünschten Ergebnis führen.

Zitat von Coloneltw:
Fair währe es, wenn deine Verfahrenskostenhilfe den Anwalt des Mannes mit zahlen müsste, schließlich hast du verloren. Dem ist aber nicht so.

Ähm nein, denn bei aller Freundlichkeit ist es nun wirklich nicht wünschenswert, dem Steuerzahler noch zusätzliche Kosten aufzubürden. Daß dies im Fall von Verfahrenskostenhilfe-Berechtigten der Fall ist, liegt daran, daß wir in einem Sozialstaat leben, der auch Menschen ohne oder mit nur geringem Einkommen den Zugang zum Rechtsweg ermöglichen möchte, dazu haben wir uns als Gemeinschaft entschieden und tragen daher über die Steuerschuld diese Kosten. Dass Du dann die Anwaltskosten selbst tragen mußt und zwar nachgereiht, liegt daran, daß du nun mal den Anwalt ausgesucht (!), beauftragt und dieser dann für Dich tätig geworden ist. Das ist also in Deinem Auswahl- und Risikobereich verankert.

So lange Du das Geld hast, kannst Du der Solidargemeinschaft eben nicht zusätzlich in die Tasche greifen.

Zitat von Coloneltw:
Anwälte würde also nur klagen, wenn sie gute Aussicht auf Erfolg haben, weil das Recht auf deren Seite ist.

Gibt es als System so zB in den USA. Hat leider zunächst zu dem nicht zu verachtenden Problem geführt, daß bestimmte Rechtsfragen nicht mehr gehört werden. Nicht alles was wichtig ist, läßt sich jederzeit ökonomisieren. Persönlich ist das etwas, was ich sehr begrüße, aber man kann das natürlich auch wirtschaftlicher betrachten.

Das zweite Problem ist, daß ein System ohne Verfahrenskostenbeihilfe, ja dennoch eine Lücke hinterläßt, da man ja nur durch abschaffen der Hilfe, nicht gleichzeitig das Problem von Menschen mit geringen oder keinem Einkommen abschafft. Dies wird dann durch privatwirtschaftliche Businessmodelle abgelöst, in diesem Fall sog Prozesskostenfinanzierer. Die finanzieren Teile Deines Prozesses und bekommen im Gegenzug Prozentuale Anteile vom Gewinn (kann problematisch sein im Falles des Verlierens). Genauso eben wie die Anwälte in den USA, denn dort müssen sie einen Prozeß beginnen (Stichwort ambulance chaser) um diesen dann gewinnen zu können, sonst werden sie nicht bezahlt, was eigentlich eher in den Prozeß bzw viele führt. (also in etwa das, was du deutschen Anwälten immer so fleißig zum Vorwurf machst, was uns dazu bringt, daß Deine Argumentationen vielleicht etwas weniger zu Ende gedacht sind, als Du anzunehmen scheinst).

Persönlich empfinde ich ein Rechtssystem, was ausgewogen ist, welches ein Tacken weniger reinem Profitstreben unterworfen ist, in dem jeder Zugang zum Rechtsweg unabhängig vom Einkommen, sondern weil er ein Mensch ist, wie Du und ich, hat und welches in vielen Gebieten in den letzten Jahren nachhaltig auf die Einigungsfähigkeit der Parteien einzuwirken sucht, vorzugswürdig. Aber das ist natürlich Geschmacksfrage.

Zitat von Coloneltw:
In meiner Scheidung z.B. die ist echt sch... gelaufen. Das lag aber nicht zu 100 % an meiner Ex-Frau. Es klag viel an der Anwältin von ihr. Die wurde später auch aus der Kanzlei entlassen.

Wäre es möglich, daß diese sehr zu bedauernswerte Erfahrung Deiner objektiven Betrachtungsweise des Rechtssystems etwas arg im Wege steht?
So ein bißchen nach dem Motto mein Wellensittich mag mich nicht, daher stelle ich fest, daß alle Wellensittiche mich nicht mögen oder auch gern mein Ex hat mich betrogen, alle Männer sind Betrüger.

Zitat von Coloneltw:
Ja so sollte es sein. Aber auch hier gibt es nicht das Verursacher Prinzip.
Meine Ex z.B. wollte gern ein 2. Kind, ich aber nicht. Natürlich, innerhalb einer Ehe, gibt es ein gewisses Vertrauen!
Sie hat die Pille weggelassen um gegen meinen Willen ein 2. Kind zu zeugen.
Und trotzdem bin ich rechtlich voll dafür verantwortlich.


So und jetzt wird es extrem problematisch und zeigt sehr gut, was passiert, wenn jemand meint juristisch argumentieren zu wollen, obwohl er vielleicht nicht dazu ausgebildet ist. Wenn wir von Verursacherprinzip reden, wenn wir von nicht gewollt reden, dann mußt Du Dir aber auch gefallen lassen, daß Du damit implizit sagst, daß (D)ein Kind ein Schaden darstellt.

An der Stelle weil Du ja so hübsch das Grundgesetz bemüht hast, würde ich dies dann aber ganz gern einmal von dir argumentativ mit Art 1 GG vereinbart sehen. Ein kind als wirtschaftlicher Schaden in Höhe von xyz? Puh ganz dünnes Eis. So einfach ist nämlich juristische Dialektik nicht.

Zitat von Coloneltw:
Jetzt kann man sich hinstellen und sagen, du hättest dann verhüten müssen. Diese Aussage geht aber einher damit zu sagen - Frauen kann man perse nicht trauen, darum sollte der Mann immer alles selbst machen! Keine schöne Vorstellung. Wenn ich in einer Ehe/Beziehung Absprachen treffe, erwarte ich, dass beide sich daran halten!

Nö, ich würde so etwas nicht sagen, aber ich frage mich schon, wie es eigentlich um deinen Anteil bestellt ist, überhaupt in so einer zu dem Zeitpunkt offensichtlich dysfunktionalen Ehe gelandet zu sein.

Zitat von Coloneltw:
50 % der Ehen werden wieder geschieden und ganz häufig wegen Kind innerhalb der ersten 4 Jahre. Sei es die Weigerung von einem partner sich zu beteiligen oder unterschiedliche Ansätze bei der Erziehung oder mangelnder 6....ein Kind verstärkt bestehende Probleme, darum ist das auch eine Art Test.
Und diese Statistik muss man bei einer Entscheidung - Ich bleibe zu Hause, weil ich mich für kompetenter halte als eine Kita Angestellte, die das seit 20 Jahren macht - mit einbeziehen. Dein Mann zwingt dich hier nicht und auch nach einer eventuellen Trennung ist er an deiner Entscheidung und der daraus resultierenden Konsequenzen nicht schuld.


Aha, erst nicht sauber juristisch argumentieren können und jetzt auch noch vermeintlich Wertungstendenzen zu anderer Leute höchstpersönlicher Lebensentscheidungen einfließen lassen wollen. Was genau meinst du denn mit weil ich mich kompetenter halte als eine KITA Angestellte, die das seit 20 Jahren macht?

Zitat von Coloneltw:
Und jetzt wo die Anwälte raus sind, haben wir wieder ein gutes Verhältnis zueinander

Abschließend ist es doch immer wieder schön zu sehen, daß das alte Sprichwort gilt: nichts eint so sehr, wie ein gemeinsames Feindbild.

17.04.2019 13:37 • x 1 #413


W
@Coloneltw

Natürlich kann man anhand der Scheidungsquote pessisimitisch gestimmt sein, in deinem Fall auch nachvollziehbar und ja, wir haben unromantische Vetragsvereinbarungen und Ehevertrag. Primär sind sie aber auf das Interesse des Kindes ausgelegt, da wir in unserem Umfeld viele Enttäuschungen erlebt haben, bei dem jedoch die Männer ihre Kinder einfach fallen ließen, nicht mal ihre Pflichttermine wahrnehmen und außerordentliche Sonderzahlungen, die die Mütter kurzfristig einfach nicht mehr stemmen konnten und im Stich gelassen wurden. Dabei reden wir mitunter von dringenden Arztterminen die aufgrund der langen Wartezeit beim Wahlarzt stattfinden mussten. Und das von Frauen die auf ihren Unterhalt verzichtet haben, weil sich die Ex-Männer mit unfairen Methoden der Zahlung entziehen wollten, sie vor Gericht hätten müssen und diesen Kampf ihren Kindern nicht zumuten wollten!

Darf ich fragen, um was es bei dir ging, dass du vor Gericht musstest?

17.04.2019 13:42 • #414


C
Zitat von Sohnemann:
Alle drei Töchter sind von mir.
Das sieht man auf den ersten Blick.
Keine Zweifel.

Für eine muss ich zahlen.
Die beiden großen finanzieren sich mittlerweile selbst.

Mama geht super mit dem Geld um und jeder Euro kommt bei ihr (Tochter) an.

Ich zahle tatsächlich gern.

Das freut mich für dich.
Ich gehöre auch nicht zu der Sorte, die da groß Widerspruch einlegt, denn ich war mit dieser Regelung ein verstanden (am Tag der Trennung). Die 2 Jahre Rosenkrieg hätten wir uns aber ersparen können.

Nur ob das Geld so ankommt weiß ich nicht - vermutlich weniger. Aber es mangelt ihnen an nichts.
Es gehört auch eine große Portion Wille dazu, wirklich mit unterschiedlichen Brillen zu schauen.

Meine Ex ist wieder schwanger und will nun in eine größere Wohnung. Ihr Freund zahlt Unterhalt für eine Tochter und wird ähnlich verdienen wie ich. Von ihr kommt fast gar nichts außer Unterhalt von mir und dem Kindergeld.

Jetzt mieten sie ein Haus, damit genug Platz ist für drei Kinder, sprich der Unterhalt und Kindergeld meiner 2 Jungs wird zu einem hohen Teil für die Wohnkosten von Kind Nummer drei, was nicht von mir ist, genutzt.

Wenn man es wirklich ernst nehmen würde, würde man die 10 Euro pro m² Warmmiete mal die Größe der beiden Kinderzimmer nehmen und der Part vom Unterhalt ist für die Wohnkosten vorgesehen.
Der Rest für Kleidung, Eintritte, Vereine oder eben zum Anlegen auf einem Konto für die Monate, wo man mehr braucht.

Rücklagen legt sie keine an, jammert aber regelmäßig, dass alles so teuer ist.

Man will nicht unken, aber sollte es mal passieren, dass der große plötzlich zu mir will, sollte eigentlich nichts weiter pssieren. Sprich sie verliert 500 Euro und ich erhalte sie mehr bzw. spare 300 Euro und erhalte 200 Kindergeld. Ich erspare mir mal die Leier, dass sie dann eigentlich Unterhalt an ihn/mich zahlen müsste und auch, dass ich den ausbleibenden Unterhalt gegen den Unterhalt für das 2. Kind stellen könnte, aber 500 Euro weniger hieße für sie umziehen.

Sie würde/müsste aus aus rein egoistischen Motiven vor Gericht verhindern, dass der Junge bei mir wohnt.

Das ist das Problem, wenn man einen Interessenskonflikt hat und so gesehen keine Entscheidung mehr für das Kind treffen dürfte.

Ich fände auch eine Regelung gut, in der Vater und Mutter Unterhalt und Kindergeld einer staatlichen Institution geben - im Sinne eines Treuhandkontos - je nach Leistungsfähigkeit und dann kann mit entsprechenden Nachweispflichten davon Geld geholt werden, also anteilig Miete, Wasser, Strom, Vereinsgebühren, Anteilig Nahrung etc. Der Rest bleibt auf dem Konto und wird für das Kind vorbehalten.

Wenn es dann eine Ausbildung oder Studium macht kann es davon zehren. Wenn man das wirklich ernsthaft macht, würden hohe Sparsummen zusammen kommen.

Ich führe seit 2002 haushaltsbuch, jahrelang. Alles trage ich ein in die entsprechenden Rubriken. Die Kinder haben eine eigene Spalte. Daher weiß ich genau, was ein Kind kostet und kann das seit der Geburt auch belegen. ich kann sagen, dass ich seit März 2017 Unterhalt zahlen und seit dem haben sich meine Kinderausgaben verdoppelt. Aber die Kinder kosten ja nicht mehr, bloß weil sie jetzt bei Mama und nicht bei Mama und Papa leben. Ergo müsste sie 50% der Gelder jeden Monat übrig behalten.
Ach ja Kita war früher schon inklusive, nach der Trennung on Top.

Ich werde nicht vor Gericht ziehen und sie wegen Misswirtschaft verklagen, verbitte mir aber eben diese Jammerei.

17.04.2019 13:46 • x 1 #415


C
Zitat von werdendemutter:
@Coloneltw

Natürlich kann man anhand der Scheidungsquote pessisimitisch gestimmt sein, in deinem Fall auch nachvollziehbar und ja, wir haben unromantische Vetragsvereinbarungen und Ehevertrag. Primär sind sie aber auf das Interesse des Kindes ausgelegt, da wir in unserem Umfeld viele Enttäuschungen erlebt haben, bei dem jedoch die Männer ihre Kinder einfach fallen ließen, nicht mal ihre Pflichttermine wahrnehmen und außerordentliche Sonderzahlungen, die die Mütter kurzfristig einfach nicht mehr stemmen konnten und im Stich gelassen wurden. Dabei reden wir mitunter von dringenden Arztterminen die aufgrund der langen Wartezeit beim Wahlarzt stattfinden mussten. Und das von Frauen die auf ihren Unterhalt verzichtet haben, weil sich die Ex-Männer mit unfairen Methoden der Zahlung entziehen wollten, sie vor Gericht hätten müssen und diesen Kampf ihren Kindern nicht zumuten wollten!

Darf ich fragen, um was es bei dir ging, dass du vor Gericht musstest?


Ich weiß, dass es viele männliche Ar.... gibt. Aber pauschal alle zu bestrafen...

Deine Frage zu bantworten dauert etwas länger. Verzeih das ich etwas aushole.

Als wir uns trennten bzw. meine Ex-Frau mich verlies, wollte sie das ich ausziehe (es war meine Eigentumswohnung). So einfach ist das aber nicht, denn ich kann nicht eine Eigentumswohnung, Unterhalt für 2 Kinder und eine weitere Wohnung für mich bezahlen.

Ich bot ihr an einen Mietvertrag auszustellen und das Jobcenter zahlt Miete für die Eigentumswohnung und ich ziehe in eine eigene Wohnung.

Das hat aber alles ein paar Tage gedauert. Ich bot ihr sogar an, dass sie die Wohnung komplett behält als Dauermieterin, damit die Kids nicht umziehen müssen, nur wollte ich eine Vereinbarung haben, die es mir erlaubt dabei nicht in die Insolvenz zu gehen. Verkaufen durfte ich zu der Zeit nicht - sie hat Wohnrecht.
Alternativ häte sie einen zuweisungsantrag stellen können. Der Richter hätte mich vor die Tür gesetzt und eine Nutzungsentschädigung in höhe einer ortsüblichen Miete angesetzt (also der Mietvertrag als Urteil). Nutzungsentschädigungen sind Wohnkosten und vom Jobcenter zu tragen.

Nach ca. 1,5 Wochen erfuhr ich, dass sie einen neuen Freund hatte. Ich war total bestürzt und zog zu einem Freund. Da konnte ich aber nicht auf Dauer bleiben. 3 Tage nach meinem Auszug ist ihr Freund bei ihr und unseren Kindern eingezogen.

Ich bat sie, gerade in Anbetracht meiner emotionalen Kriese durch diese Situation und der Wohnraumsituation, dass sie die Kinder erstmal allein betreut und ich sie an den Wochenenden nur Tagsüber nehme.

Sie hatte ihren Job auf Anraten ihrer Anwältin geschmissen und war eh zu Hause.

Sie unterschrieb dann den Mietvertrag und ich konnte so eine eig. Wohnung suchen und zog in ein 1-Zi Wohnklo (anders kann man es nicht bezeichnen). Was anderes gab es nicht auf die Schnelle.

Sie fand es gut, dass ich die Kinder aus meiner Trauer raushalten wollte, gleichzeitig beschwerte sie sich bei ihrer Anwältin, dass ich die Kinder nicht über Nacht nehme (da waren wir vielleicht 4-5 Wochen getrennt).

Anders ging es auch nicht, da ich 3 Wochen bei dem Freund wohnte und mein Wohnklo nur 1 Zimmer hatte.

Zudem war klar, dass dies nur auf Zeit war, da das Jobcenter die große Wohnung nicht zahlen wollte - sie musste ausziehen und ich somit zurück.

Aber in diesen ersten 5 Wochen verklagte mich die Anwältin und wollte mir die Kinder ganz wegnehmen.

Ich fragte meine Exe was das sollte. Sie meinte sie wollte die Wochenenden geklärt wissen, damit sie auf Party gehen kann, dazu muss ich die Kinder auch Nachts nehmen.

In ihrem Antrag aber stand drin, ich sollte sie gar nicht mehr sehen und sie wollte das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Parallel kam die Forderung mehr Unterhalt zu zahlen als ich Netto verdient habe!

Dann habe ich einen eigenen Anwalt eingeschaltet. Das Gericht ordnete einen Verfahrensbeistand an und auch das JA wurde eingeschaltet.

JA, Beistand und Richterin unterhielten sich mit den Kindern und JA und Beistand jeweils auch mit uns beiden.

Alle drei Parteien kamen zur Auffassung, dass weder das Aufenthaltsbestimmungsrecht noch der Umgang angetastet werden sollte.

Es gab ja eine Regelung zwischen uns beiden.

Die Verfahren selbst waren 2 Monate später (mitte/ende Mai).

In der Zeit hatte sie eine eig. Wohnung und ich zog zurück in meine Eigentumswohnung. Die Wohnsituation war also wieder hergestellt (was ja abzusehen war) und die Kinder hatten auch wieder Platz. Sie hätte also ihre Anträge auch zurückziehen können.

Zudem wusste sie wohl nicht was drin stand in den Anträgen - sie liest sich sowas nicht durch sondern unterschreibt nur (ihre Aussage).

Beide Anträge wurden zurückgewiesen.

Wir trennten uns ende Februar. Ab März habe ich vollen Unterhalt gezahlt. Die Anwältin behauptete aber fleißig vor dem Jobcenter, das sie davon ausgeht, dass ich nicht regelmäßig zahlen werde. Dazu kamen weitere Lügen. Die meisten Sachen konnte mit empirischen Beweisen widerlegen.

Daraufhin verklagte mich das Jobcenter trotzdem auf mehr Unterhalt (den Titel hatte ich zu der Zeit schon freiwillig erstellt).
Dazu muss man sagen, dass meine Anwältin den Mitarbeiter beim Jobcenter gut kennt. Der war mal in der ALGII Abteilung und wurde zum Unterhalt strafversetzt, damit er keine Bescheide mehr erstellen darf und alles von einem Richter überprüft wird.

Auch der Antrag wurde letztlich zurückgewisen, die Berechnung meiner Anwältin war rechtlich korrekt.

Zwischenzeitlich musste die Anwältin meiner Ex gehen. Entweder sie wurde gefeuert oder gezwungen freiwilig zu gehen - der Chef übernahm und entschuldigte sich bei meiner Anwältin für das Vergehen seiner ehemaligen Kollegin.

Beim Auszug meiner Ex aus der Wohnung mussten wir z.B. den Hausrat aufteilen. Das geschieht i.d.R. ohne Anwalt. Sie durfte mitnehmen was sie wollte, es war mir egal. Wir haben alles aufgeschrieben.

Sie fragte mich, ob ich ihr eine Liste geben könnte, woraus hervorgeht, dass sie nix mitgenommen hat, damit das Jobcenter ihr Umzug und Erstaustattung bezahlt. Ich willigte ein (auch weil die Sorgerechtsverfahren noch offen waren und ich einfach fertig war).

Ich erstellte eine Liste für das Jobcenter und eine mit der wahren Aufteilung und einem persilschein für mich.

Sie sollte beide unterschreiben, eine für den Fall, dass ich wegen Sittenwidrigkeit verklagt werde (durch Jobcenter oder ihre Anwältin). Das war meine Rückversicherung.

Sie unterschrieb. Ich sagte ihr dann, dass das was sie vorhat, kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat. Erschleichung von Sozialgeldern! Sie bekam Muffensausen und wollte nur noch eine reguläre Aufteilung.
Ich nahm die abgestimmte Liste und übergab sie ihrer Anwältin mittels Fax.

Sie unterschrieb und schickte mir davon ein Foto mittels Whatsapp.

1 Jahr später! Das Zugewinnverfahren setzte ein

Ihr neuer Anwalt wollte dann das Auto in den Zugewinn verfrachten. Ich teilte ihm mit, nach Aufteilung wurde es im Hausrat verwertet, dafür durfte sie alles mitnehmen. Wenn er das anfechtet, muss sie einige Möbel wieder rausrücken, so dass die Aufteilung wieder stimmig ist.

Ich konnte aber keine Unterschrift vorweisen. Das nahm er zum Anlass mir nahezulegen, ich sollte mir prof. Hilfe suchen wenn ich an eine unterschr. Aufteilung glaube.

Dann fiel mir ein, dass sie ja das Jobcenter betrügen wollte und auch das Whatsappfoto. Beides habe ich wiedergefunden!

Ich denke die Erwiederung meiner Anwältin mit ihrer Unterschrift, hat er nicht gut vertragen. Das Whatsappfoto zeifgte zudem sehr gut sichtbar den Faxabdruck meiner Firma. Somit konnte ich nachweisen, dass diese unterschriebene Aufteilung NUR über seine Kanzlei an meine Ex gegangen sein konnte. Der Anwalt kann sich also nicht wegen Unwissenheit herausreden.

Ich hätte im Fall der Fälle seine Kanzlei verklagt und seine Zulassung gefordert. Er zog sich dann von allen Forderungen zurück und der Weg war offen für eine ganzheitliche Einigung für die Scheidung.

Ach ja parallel hat sie die Miete vom Jobcenter kassiert aber nicht an mich überwiesen. Auch hier drohte ihr eine 2. Frontlinie, wenn ich das dem Jobcenter gesteckt hätte. Strafanzeige von mir wegen nichtzahlen der Miete, Strafanzeige vom Jobcenter wegen Mietbetrugs oder so...

Im Zugewinn meinte er, sie hätte einen Zugewinn von 0. Er wollte ihre Insolvenz verschleiern. Sehr dumm. ich habe seinerzeit mit ihr zusammen das Insolvenzverfahren durchgezogen. Laut BGH ist die Restschuldbefreiung innerhalb der Ehe Zugewinn.

Hätte sie eine saubere Anwältin/Anwalt gehabt, wäre es besser gelaufen.

Ich gebe meiner Ex nicht die Schuld daran. Sie hat keinen Schulabschluss, keine Ausbildung und weiß es einfach nicht anders. Für Anwälte ist sie ein prima Opfer zum ausnehmen.

Jetzt sind wir geschieden, keine Anwälte mehr und es klappt alles. Wir reden miteinander, treffen Absprachen. Sie ist schwanger von ihrem Freund (mittlerweile Freund Nummer drei seit der Trennung).
Im November, wenn die Geburt ansteht, nehme ich die Kids über die Woche, wo sie im KH liegt - alles schon geklärt ohne Stress.

17.04.2019 14:27 • #416


Urmel_
Zitat von werdendemutter:
Deine Vorstellung von einem halben Tag arbeiten und anschließend in der Nase popeln, ist hier somit mal mehr als daneben!

Ist Dir vielleicht entgangen, aber das Beispiel war jetzt für Frauen ohne Kinder gedacht. Dabei ging es eher darum, dass viele Frauen sich das als Opfer des Patriacharts stilisieren (Gender Pay Gap), obwohl sie schon längst wissen, dass die Macht, mit der diese ungerechte Forderung, für weniger Arbeit mehr geld zu verlangen, ganz klar auf ein etabliertes Matriachart hinweist. Halt mit Schuldgefühlen solange manipulieren, bis alle die Lüge glauben. Der Gender Pay Gap ist aber eben genau das: eine große Lüge. Es gibt kleine Abweichungen und die sollte man schon angehen, aber das wars dann auch.

Ansonsten finde ich Deinen Beitrag für eine bessere Welt gut und ich respektiere Deine Akzeptanz Deiner Verantwortung für Deine persönliche Entscheidung.
Zitat:
Du: Die Konsequenz wird die sein, dass ich meine Führungsposition nicht mehr ausführen kann, dadurch natürlich weniger verdiene und natürlich mein Mann den größeren Teil stemmen muss! Dafür wird das Kind nicht abgeschoben, es steht frisch zubereitetes Essen auf dem Tisch, die Wäsche gewaschen und Ordnung in der Wohnung.

-
Zitat:
Urmel: Was als Komponente da noch fehlt ist das Wissen, dass ein großer Teil der Frauen Kinder haben will und ein großer Teil dieser Frauen von sich aus den Wunsch hat, mehr Zeit mit der Familie und den Kindern zu verbringen.


Zitat von Marina87:
@Urmel_
Hast Du denn den Eindruck, dass es in diesen klassischen Familienkonstellationen so wahnsinnig leidenschaftlich zugeht? Den Eindruck habe ich nämlich nicht.

Auf Eindrücke und Gefühle verlasse ich mich nicht. Es reicht mir, dass die Statistiken ganz klar deutliche Vorteile für Kinder (weniger Risiken) bei einer normalen Familie sehen.

Und da ich weiß, wie man Anziehungskraft positiv beeinflussen kann, aber auch weiß, dass die Erziehung ohne Väter oft schädlich für die Kinder ist, versuche ich Tipps zu geben, wie man in der Familie die ANziehung oben halten kann. Was ich definitiv nicht machen werde ist, die Istitution Familie für eine hedonistische Narrenveranstaltung opfern, in der die Mädels sich besonders stark fühlen, wenn sie bei vielen Typen im Bett waren, weil ebenfalls statistisch belegt ist, das mit zunehmender Partnerzahl die Bindungsfähigkeit der Mädels sinkt.

Und weil ich weiß, das wertvolle Männer die Auswahl haben und eher selten Frauen wählen, die schon die Bettwäsche der halben Uni kennen. Wer hier freie Liebe propagiert ist doch nur ein Feind der Familie und in der Regel auch mächtig unglücklich.

17.04.2019 15:20 • x 1 #417


W
Danke für deine Schilderung. Auch Frauen können Biester sein, keine Frage!

17.04.2019 16:08 • #418


W
@Urmel: Ok, ist mir tatsächlich entgangen. Diesbezüglich bin ich ganz bei dir.

17.04.2019 16:11 • #419


A
Zitat von SweetSeduction:
Du findest also keinen ordentlichen Mann fürs Leben?

Wie willst du etwas finden, das gar nicht existiert?
Mach dich also nicht fertig.



Das stimmt so nicht ganz.
Ein paar Seiten zuvor hat die TE in den Raum geworfen, unter dem fachlich sachlichen Hintergrund, lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach, ihren kompromissbereiten Ex noch mal aus dem Exil zu holen , um ein Kind zu bekommen.
Das wuerde aber bedeuten, dass die TE Kompromisse eingehen muesste um zur Samenaufnahne bereit zu sein.

17.04.2019 16:20 • #420


A


x 4




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