Zitat:Zitat von Irrlicht:
@Irrlicht
Ein Betrug in der Ehe ist ein gefühltes Unrecht aber kein Delikt und wohl kaum mit einem Mord zu vergleichen.
Und selbst da ist man als Privatperson nicht berufen, den Angehörigen die Wahrheit zu vermitteln, das gehört in die Hände von Fachleuten.
Überbringer von traurigen Wahrheiten tragen stets eine große Verantwortung und müssen mit viel Fingerspitzengefühl vorgehen.
Es ist gut zu überlegen, ob man nur auf einem Rachegedanken begründet andere Personen schädigen will. Es könnte auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, z.B. wenn man jemanden bei der Arbeit anschwärzt oder seinen Ruf schändet. Im Gegensatz zum Fremdgehen kann das durchaus eine strafbare Handlung sein.
Es gebietet sich das hier so nicht unkommentiert stehen zu lassen und richtig zu stellen.
Betrug in der Ehe ist ein Unrecht/Fehlverhalten und das nicht nur gefühlt.
Überbringer von von traurigen/schlechten Wahrheiten haben selbstverständlich eine Verantwortung.
Allerdings ausschließlich für die Richtigkeit der Information. Für alles andere trägt der Verursacher
(Betrüger) die alleinige Verantwortung. Eine sachlich richtige Kerninformation halte ich für richtig,
jedoch nicht aus Rache.
Ein Betrüger ist auf seinem Ruf bedacht? Das kann sein, allerdings wird ein ganzes Lügengerüst
erstrangig aufgebaut um nicht aufzufliegen. Ist es nicht eher so, dass ein Betrüger seinen Ruf selbst
schädigt und das auch in kauf nimmt? Informationen die der Wahrheit entsprechen, es sei denn es
besteht beruflich eine Geheimhaltungspflicht, können niemals rechtliche Konsequenzen nach sich
ziehen.
Natürlich kann eine Rufschädigung, abhängig vom Schweregrad, strafbar sein. Niemand schädigt
jedoch einen Ruf bei wahrheitsgemäßen und sachlich richtigen Aussagen/Informationen. Für eine
Rufschädigung ist der verursachende Betrüger selbst verantwortlich und nicht derjenige der das
sachlich richtig offen legt.
Klar sehen das Fremdgänger/Betrüger gerne aus einer anderen Perspektive und versuchen folge-
richtig die eigene Verantwortung auf den Überbringer der Nachricht möglichst abzuschieben. Das ist
jedoch nur dann möglich, wenn das unkritisch und ohne die Situation so zu sehen wie sie tatsächlich
ist (krasses Fehlverhalten), so akzeptiert wird.