Gast2000
Gast
Zitat:Zitat Adorno:
Ich hatte noch ein Zitat deines anderen Beitrags bzgl. Unterhalt gespeichert, ist aber jetzt leider verschwunden. Das wird durch den Anwalt berechnet.
Anhand eines Beispieles, nach der Düsseldorfer Tabelle ab 2019:
Nettoeinkommen: 3501 bis 3900Euro
Kinder von
0-5 Jahren = 454,--Euro
6-11 Jahren = 520,--Euro
12-17 Jahren = 610,-- Euro
Abzüglich 1/2 Kindergeld Anteil.
Hinweis: Durch die wesentlich schlechtere Steuerklasse verringert sich das Nettoeinkommen recht stark.
Rechne das Kindergeld für Deine 4 Kinder zusammen und teile die Summe durch 2. Die gebildete Summe vermindert die
Unterhaltszahlungen.
Der RA berechnet das nach der Düsseldorfer Tabelle, weil das von den Gerichten meist zur Berechnung genutzt wird.
Betrachte das bitte lediglich als Anhaltspunkte ohne Anspruch auf Richtigkeit. Der RA kann Dir das für Dich berechnen und auch Hinweise geben.