Sibylle1984
Gast
@Morus : das mit den 27 Monaten ist nicht ganz richtig, Du bist darauf angewiesen das Deine Frau anfängt im Rahmen der Gegebenheiten zu arbeiten. Man kann sie auch auffordern Bewerbungen zu schreiben, aber wenn sie erklären würde nichts passendes zu finden zahlst Du u.U. viele viele Jahre anteilig länger (allein auch für die Gattin).
Eine Freundin von uns (1 Tochter, jetzt 9) die so verbittert auf Ihren Ex-Mann ist lässt diesen nun schon seit 8 Jahren zahlen, weist Bewerbungen nach und gibt sich in Vorstellungsgesprächen keine Mühe. Sie ist zutiefst gekränkt, es gab eine jahrelange Affäre von der sie durch eine Schwangerschaft der Frau erfahren hat.
Aber so muss Deine Frau natürlich auch nicht vorgehen, sie wird sicher nicht das Ziel haben Dich zu ruinieren, auch wenn sie als Nichtverdiener mit 2 kleinen Kindern vom Anwalt alles rechtlich mögliche aufgezeigt bekommen wird. Denn viele Klauseln eines Ehevertrages sind im Fall einer Erwerbslosigkeit der Mutter bei 2 Kindern unwirksam. Gerecht finde ich das in Deinem Fall nicht, in dem Fall unserer Freundin gab es auch einen Ehevertrag der vor Gericht in der Konstellation mit Kleinkind für unwirksam erklärt wurde. Hier wird durch die Inanspruchnahme eines Anwalts zumindest jetzt der Richtige über Jahre finanziell in Regress genommen. Auch wenn ich es nicht richtig finde zu Bewerbungsgesprächen zu fahren mit dem Ziel nicht eingestellt zu werden.