Zeitreisender
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Zeitreisender
Zitat von KGR:Nein. Durch die Affäre hat sie ihre finanziellen Ansprüche verwirkt. (Abgesehen vom Kindesunterhalt.)
KGR
Zitat von Zeitreisender:Seit wann das?
Das ist mir aber neu.
Zeitreisender
Zitat von KGR:Aber ist es nicht sowieso auch logisch, dass die Frau nicht aus ihrer Pflichtverletzung finanzielle Vorteile ziehen kann? Wäre doch Schwachsinn, eine Betrügerin noch finanziell zu belohnen, oder?
Gwenwhyfar
KGR
Zitat von Zeitreisender:Ob dieses Urteil des OLG Zweibrücken wegweisend für die Entscheidungen der anderen Familiengerichte sein wird, bleibt abzuwarten.
Bleibt zu hoffen, d
Konrad
Zitat:Nein. Durch die Affäre hat sie ihre finanziellen Ansprüche verwirkt. (Abgesehen vom Kindesunterhalt.)
KGR
Zitat von Gwenwhyfar:Das Schuldprinzip ist abgeschafft und dabei bleibt es.
Morus
Konrad
Zitat von KGR:Ich würde ihr (außer Kindesunterhalt) keinen Cent geben. Notfalls durch alle Instanzen gehen und Affärenmann als Zeugen vor Gericht zwangsweise vorladen lassen. Wäre sicher ein heidenspaß, wenn der Afferenmann dann dem Richter erzählen muss, wie lang die Sache lief und wie oft sie sich getroffen haben.
Konrad
Zitat von KGR:Nicht abgeschafft wurde aber das Prinzip, dass sich grobes Fehlverhalten auf den Unterhalt auswirkt.
Kontra
Zitat von Morus:Würde es nach mir gehen, bekäme sie ab März nur noch das, was die Kinder zum Leben bei ihr brauchen und ich würde mir noch Hälfte von allem was ich mir jetzt neu anschaffen musste oder noch muss (kommt nämlich auch einiges an Kohle zusammen: Kinderzimmer, Waschmaschine, Trockner, Sofa, Bett, Schrank, Esstisch, Stühle usw.) zahlen lassen.
Zugaste
KGR
Zitat von Morus:Och die Arme. Da kommen mir die TränenWürde ich ihr jetzt gar nix überweisen hätte sie fast kein Geld. Das geht ja auch nicht.
Sohnemann
Konrad