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Frau hatte eine Affäre, kann ich ihr wieder vertrauen?

Zeitreisender
Zitat von KGR:
Nein. Durch die Affäre hat sie ihre finanziellen Ansprüche verwirkt. (Abgesehen vom Kindesunterhalt.)

Seit wann das?
Das ist mir aber neu.

03.02.2019 15:22 • #2446


K
Zitat von Zeitreisender:
Seit wann das?
Das ist mir aber neu.

So neu ist das gar nicht:

https://www.fachanwaltfrankfurt.de/verw...mdgehen-2/

Aber ist es nicht sowieso auch logisch, dass die Frau nicht aus ihrer Pflichtverletzung finanzielle Vorteile ziehen kann? Wäre doch Schwachsinn, eine Betrügerin noch finanziell zu belohnen, oder?

03.02.2019 15:30 • #2447


A


Frau hatte eine Affäre, kann ich ihr wieder vertrauen?

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Zeitreisender
Zitat von KGR:
Aber ist es nicht sowieso auch logisch, dass die Frau nicht aus ihrer Pflichtverletzung finanzielle Vorteile ziehen kann? Wäre doch Schwachsinn, eine Betrügerin noch finanziell zu belohnen, oder?

Da bin ich deiner Meinung, aber in deinem Link steht weiter unten auch:

Ob dieses Urteil des OLG Zweibrücken wegweisend für die Entscheidungen der anderen Familiengerichte sein wird, bleibt abzuwarten.

Bleibt zu hoffen, dass Morus dies erspart bleibt.

03.02.2019 15:37 • #2448


Gwenwhyfar
Das Schuldprinzip ist abgeschafft und dabei bleibt es. Vorliegend handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die aus dem Raster fällt. Nicht zuletzt wohl deshalb, weil die Dame mit dem Trennungsgrund zusammen lebt. Dann ist sowieso der Unterhaltsanspruch verwirkt. Und aus genau diesem Grund werden sie das auch auf den Trennungsunterhalt ausgeweitet haben.

Es wäre schön, wenn hier nicht immer wieder detailliert Fragen verfolgt würden, die Morus gar nicht gestellt hat.
Zur Klarstellung wollte ich aber antworten.

03.02.2019 15:42 • x 4 #2449


K
Zitat von Zeitreisender:
Ob dieses Urteil des OLG Zweibrücken wegweisend für die Entscheidungen der anderen Familiengerichte sein wird, bleibt abzuwarten.

Bleibt zu hoffen, d

Dann muss der Morus eben bis zum BGH gehen, also auf jeden Fall einen guten Anwalt nehmen.

Aber mal ehrlich, warum sollte ein halbwegs vernünftiger Richter anders entscheiden als das zitierte OLG? Wir haben im Ehegesetz die Treuepflicht, die Frau hat also das Gesetz gebrochen und sich rechtswidrig verhalten.

03.02.2019 15:44 • #2450


Konrad
Morus, Du bist nicht in Zugzwang. Nach aus -und Eizug bist Du verpflichtet Dich innerhalb von ( 2Wochen ?) Umzumelden . Damit ist der Auszug aus der gemeischaftlichen Wohnung bestätigt und der Beginn vom Trennugsjahr.
Die Trennung von Tisch und Bett ist auch dokumentiert wenn die neue Wohnung als Zweitwohnsitz angemeldet ist.
Die Anmeldung als Zweitwohnsitz erlaubt Dir den Jederzeitigen Zugang zur ersten Wohnung, kann als Studien/ Arbeitszimmer Steuerlich Abgesetzt werden. Evtl behälst Du Deine bessere Steuerliche Klasse.
Nach Darlegen Deiner Einkommen und Familieneinkommen ( Sie wird ja Geld brauchen und zum JA sowie RA rennen ) Kannst Du evtl Aufstockende Hilfe beantragen . Ich hoffe das Du auf Maximale qm laut Sozialgesetz für eine Person und Kosten der neuen Wohnung geachtet hast. Sonst kannste evtl gleich wieder Ausziehen.
Kinder laut Düsseldorfer Tabelle, Ehegattenausgleich je wieviel sie verdient.

Alles Paperlapap , ein Anwalt reicht! Auch für die Versicherungen . Ein ausgezogenes Kind hat nach Auszug bis zum 24 Lebensjahr noch Familienversicherung - Krankenkasse und 25 J Familien- Hausrat, is aber Unterschiedlich nach Anbieter und Haftplicht Usw als Getrennter is sogar der Anwalt am Rödeln.

Am besten wäre wenn Du Einknickst , Dich für Deine unhöflichkeiten Entschuldigst und ihr für die Zukunft erlaubst Ihr das triefendes Geschlecht jederzeit Auswäts anzubieten . Na oder wenn Du über 4000 Netto mit nach Hause bringst , dann kannste es drauf Ankommen lassen.
Zitat:
Nein. Durch die Affäre hat sie ihre finanziellen Ansprüche verwirkt. (Abgesehen vom Kindesunterhalt.)

Der Staat kommt nicht für den Mist den die Familien machen auf. Auch durch Verträge ist die Sozialgesetzgebung nicht Aufgehoben. Der Staat legt vor und holt es sich zurück bis zur Pfändbaren Grenze.

Seit vor 40 Jahren die Schuldfrage Abgeschafft wurde gibt es kein Verwirkt mehr , Der Staat will nicht für die Sch der Familien Zahlen.

03.02.2019 15:59 • x 2 #2451


K
Zitat von Gwenwhyfar:
Das Schuldprinzip ist abgeschafft und dabei bleibt es.

Die Sache mit dem Schuldprinzip hast du missverstanden. Damit war nämlich gemeint, dass auf dem Urteil steht, ob man schuldig geschieden wurde. Und ja, das wurde abgeschafft.

Nicht abgeschafft wurde aber das Prinzip, dass sich grobes Fehlverhalten auf den Unterhalt auswirkt.

03.02.2019 16:02 • #2452


M
Wir haben einen Ehevertrag wo der Trennungsunterhalt eh geregelt ist. Das Problem ist nur, dass der momentan quasi nicht greift weil der Vertrag nicht berücksichtigt wie es in der Elternzeit aussieht. Da wir die Kinder fast gleich viel betreuen bekommt sie in dem Sinne auch fast keinen Unterhalt. Würde ich ihr jetzt gar nix überweisen hätte sie fast kein Geld. Das geht ja auch nicht. Zumindest will sie ab März wieder arbeiten, spätestens dann muss eh berechnet werden, was ich ihr zu zahlen hab. Wahrscheinlich die Differenz von Teilzeit zu Vollzeit bis unser kleiner 3 Jahre ist. Und halt die Rate fürs Haus, da wirds dann schwierig finanziell für sie.

Daher denke ich schon, wenn sie weiterhin so komisch ist wie grade, dass sie alles dran setzt mir die Kinder nur noch alle 2 Wochen zu geben um Unterhalt zu kassieren in voller Höhe.

Bis sie arbeitet lasse ich das was sie grade kriegt aber so wie es ist. Bzw. bevor ich mich nicht hab anwaltlich beraten lassen. Weil nachher wird mir das zu Lasten ausgelegt a la sie konnte den Kindern nicht mal mehr Windeln oder essen kaufen, was ich für ein Vater bin.

Würde es nach mir gehen, bekäme sie ab März nur noch das, was die Kinder zum Leben bei ihr brauchen und ich würde mir noch Hälfte von allem was ich mir jetzt neu anschaffen musste oder noch muss (kommt nämlich auch einiges an Kohle zusammen: Kinderzimmer, Waschmaschine, Trockner, Sofa, Bett, Schrank, Esstisch, Stühle usw.) zahlen lassen.

03.02.2019 16:06 • #2453


Konrad
Zitat von KGR:
Ich würde ihr (außer Kindesunterhalt) keinen Cent geben. Notfalls durch alle Instanzen gehen und Affärenmann als Zeugen vor Gericht zwangsweise vorladen lassen. Wäre sicher ein heidenspaß, wenn der Afferenmann dann dem Richter erzählen muss, wie lang die Sache lief und wie oft sie sich getroffen haben.

Wenn sie, die Ex den Feher begehen würde in die Wohnung der Affäre zu ziehen geht die Rechnung auf, ansonsten keine Chance.
Kindesunterhalt wäre immer noch fällig. Für Schulden ist in Deutschland noch Niemand ins Gefängnis gegangen wenn man die geforderten Formulare Ausfüllt, aber für Kindesunterhalt schon wenn nicht Begründet .

ein Anwalt reicht. besser Vertragen und Schwamm drüber.

03.02.2019 16:12 • x 2 #2454


Konrad
Zitat von KGR:
Nicht abgeschafft wurde aber das Prinzip, dass sich grobes Fehlverhalten auf den Unterhalt auswirkt.

Wenn genug Schmalz da ist , ist es aber Wahrscheinlich nicht,oder wieviele grandslam Turniere hat der TE gewonnen?
Also tritt der Staat erstmal für die Grundversorgung ein.

03.02.2019 16:24 • #2455


Kontra
Zitat von Morus:
Würde es nach mir gehen, bekäme sie ab März nur noch das, was die Kinder zum Leben bei ihr brauchen und ich würde mir noch Hälfte von allem was ich mir jetzt neu anschaffen musste oder noch muss (kommt nämlich auch einiges an Kohle zusammen: Kinderzimmer, Waschmaschine, Trockner, Sofa, Bett, Schrank, Esstisch, Stühle usw.) zahlen lassen.

Da gibt's hoffentlich Hilfe aus deinem Umfeld, bzw weißt du über Möglichkeiten wie Ebay Kleinanzeigen, Schwarzes Brett, usw. Bescheid? Klar sollst du dich im neuen Zuhause wohlfühlen, aber der ganz große Interior-Design-Sprung muss es ja erstmal auch nicht sein.
Ansonsnten: Wie geht's dir heute, Morus? Heute morgen hast du geschrieben, dir wäre eher nach gar nix machen und liegen bleiben? Ich schätze, da kommt langsam die Erschöpfung durch.

03.02.2019 16:29 • x 2 #2456


Z
Wenn man jetzt davon ausgeht, dass sie so hoch gegangen ist, weil sie gemerkt hat, dass sie auf Granit beißt, sich für sehr unangenehme Dinge erklären muss, ohne dieses zu wollen, kann man da nicht deeskalieren?
Morusa, ich finde es gut, dass du dir psychologische Hilfe suchen möchtest, weil du gucken willst, was da bei dir los ist.
Ich sehe an deiner Reaktion, mit dem fieberten Kind, dass du dich bei meinen Fragen fühlst, als ob du mit dem Rücken zur Wand stehst. Vielleicht war der Zeitpunkt nicht günstig, zu früh, denn ich wollte nicht, dass du dich so fühlst.
Ich wünsche mir, dass du mir dann, wenn die Zeit da ist, ehrlich antworten kannst, ohne Angst und Sorge, wie ich darauf reagiere.
Du weißt, was der Grund ist, dass ich ausgezogen bin. Es ist eine Trennung. Es liegt jedoch an uns, wie wir diese Zeit leben und uns entwickeln. Für mich war diese Trennung nicht endgültig und unwiderruflich.
Ich will nur die Distanz nutzen, für mich, aber auch für dich.

So ähnlich. Macht das noch Sinn? Oder ist das zu spät?

03.02.2019 16:36 • x 1 #2457


K
Zitat von Morus:
Würde ich ihr jetzt gar nix überweisen hätte sie fast kein Geld. Das geht ja auch nicht.
Och die Arme. Da kommen mir die Tränen

Soll sie doch ihren Affärenmann um Geld anbetteln

03.02.2019 16:44 • #2458


S
Die Frage nach den Finanzen ist sehr wichtig.
Ungleich relevanter ist allerdings die Frage, was du tust, wenn sie die Kinder als Machtmittel einsetzt.

03.02.2019 16:56 • #2459


Konrad
Man sollte die Sache mal von einer andern Seite betrachten.
Sie hat ein Kind bekommen ,oh wie schön,- is Arbeit aber schön. Mit einem gings, obwohl sie nicht mehr so am Leben Teilnehmen konnte .
Morus hat auch Ansprüche und Regeln aufgestellt. Ein wenig Gefangen ist man schon als verheiratete Frau ne? Ist ein anderes Leben ne? Auch manchmal Stressig.

Nachdem das Erste etwas Verdaut war kam das zweite und alles fing wieder von vorne an, das erste war vielleicht auch etwas Eifersüchtig weil nicht mehr so im Mittelpunkt. Is ja klar das Jüngere muß immer auf den Arm.
Morus wurde auch mehr gefordert und war immer Müde und Angespannt.

Der Hormonspiegel ist bei Ihr neun Monate Angestiegen ,- Mutterhormone. Wenn man eine gerade Horizontale Linie zieht bis weit über die 0- Linie. Das baut sich ab innerhalb von 18 Monaten sehr schnell bis weit unter die 0- Linie und dauert bis 3 Jahre bis wieder die 0- linie erreicht ist. Dann zwischen dem dritten und Vierten Jahr ist sie bereit für ein neues Kind.

Das auf Grund der genetischen Vielfalt möglichst von einem anderen Mann.
Ich weis jetzt nicht wieviel Zeit zwischen dem ersten und zweiten Kind verstrichen ist.
Aber wir sind ja keine Homo Erectus sondern Homo Sapiens und auch Frauen sollte man eine gewisse Denkfähigkeit unterstellen die sogar wieder gegen eigenen Hormonellen Einfluß ankommt. Oder?

Na, der Gedanke den Morus hier oben geäussert hat was der Beginn der Affäre anbelangt gibt mir jetzt auch Rätsel auf , bin sowieso der Meinung das ein Vaterschafttest Automatisch gemacht werden sollte gegen Aufpreis ,- durch die Menge wird der auch Preiswerter,- also nicht auf Verlangen machen, sodern auf Ablehnungserklärung nicht machen . Wegen der riesigen Zahl an Kuckukskindern , irgendwann fällt es auf und die Folgen sind eine Katastrophe, für alle beteiligten Personen.

Hier hoffen wir allerdings das die Zimtschnecke von Morus nen klaren Moment erwischtt hat oder der Zufall dazu führte das sie, also ihr wisst schon im richtigen Zeitfenster bei Morus war.

Da sie aber egal was passiert ist wegen der Horrormone zur Tatzeit Unzurechnungsfähig war § 52 Absatz 2 , ist das den Naturgewalten Anzulasten

03.02.2019 17:16 • x 3 #2460


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