Zitat von Ichgeheim: Mir sind diese psycho spielchen einfach zu doof.
Ich wollte ja nur das man ordentlich miteinander spricht wenn es um die kleine geht, die kleine sieht Mama und Papa sprechen sich ab usw.
Sag doch deiner Ex mal folgendes:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1626
Elterliche Sorge, Grundsätze
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
§ 1627
Ausübung der elterlichen Sorge
(1) Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben.
(2) Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.
Ich versteh eh nicht - warum man dem Ex über die Kinder eines auswischen muss. Wie muss man drauf sein um solches notwendig zu haben