Zitat von Ichgeheim:Okay, also verheiratet seit fast 6 Jahren. Haus vor 4 Jahren gekauft, steht sie aber nicht im Grundbuch. Sie hatte 2 Jungs von 2 Männern mit in die Beziehung gebracht, haben Noch eine Tochter zusammen. 14, 8und 5 Jahre alt. Sie arbeitet morgens und mittlerweile einen Tag auch nochmals nachmittags/abends.
Ich arbeite vollzeit. Die zwei kleinen haben natürlich hobbies, am Mittag reiten, tanzen, Turnen wo sie sie hinbringt. Beim abholen haben wir uns abgewechselt. Keine Ahnung was fehlt noch? Der große ist eh schon recht selbstständig der braucht keine wirkliche betreuung mehr.
Schulden haben wir natürlich auch zusammen, das wird recht schwierig.
Jetzt erstmal zu den sachlichen Fakten:
1. Ihr seid verheiratet und habt drei Kinder zu versorgen (auch wenn nur eines davon dein leibliches ist).
2. Auch wenn sie nicht im Grundbruch steht, hat sie definitiv Wohnrecht und kein Richter dieser Welt wird eine nicht Vollzeit arbeitende Mutter mit drei Kindern von jetzt auf gleich vor die Tür setzten. Auch wenn es rechtlich betrachtet dein Haus ist. Meines Wissens nach werden erstmal 6 Monate gewährt, um sich was neues suchen zu können und wenn sie dann nichts findet wird das auf weitere 6 Monate ausgeweitet. Wie gesagt, was die genauen Zeiten angeht bin ich mir aber nicht ganz so sicher.
3. Sofern die gemeinsamen Schulden die ihr gemacht habt der Finanzierung des Hauses gelten, müsstet du ihr im Falle einer Scheidung, den finanziellen Anteil den sie für das Haus mit abbezahlt hat auszahlen bzw. es würde gegengerechnet werden.
4. Je nach Einkommenslage ihrerseits könnte es eventuell auch zur einer kurzfristigen Zahlung von Ehegattenunterhalt für dich kommen. Generell Anspruch darauf hat man, wenn man mindestens 5 Jahre verheiratet ist.
5. Das du Unterhalt für eure leibliche Tochter zahlen müsstest, versteht sich ja von selbst, es sei denn sie bleibt bei dir. Aber ich denke nicht, dass sie dir offiziell auch nur 1 ihrer Kinder überlassen wird.
6. Da du immerhin 6 Jahre auch die beiden Söhne mit erzogen hast, hättest du zumindest die Möglichkeit ein Umgangsrecht mit ihnen zu beantragen. Ob dir das gewährt werden würde, steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier. Aber ein guter Anwalt mit entsprechender Argumentation könnte das hinbekommen.
7. Was eure restlichen weiteren Schulden anbelangt so müsst ihr diese selbstverständlich weiterhin gemeinsam abzahlen und je nach Einkommenslage weiter abzahlen. Wenn es aber aufgrund der Scheidung zu veränderten Steuerklassen kommt und vom Gehalt dann deutlich weniger übrig bleibt, gilt die allgemeine Regel immer : Alimente gehen immer vor Schuld und der Selbstbehalt liegt in Deutschland glaube ich bei knapp 1200 Euro oder so.. musst du mal googeln. Da sie noch die Kinder fällt dieser natürlich höher aus..
Nun wäre noch zu klären (weil finanziell wichtig für dich zu wissen), ob sie Unterhalt von den Vätern ihrer anderen beiden Kinder erhält ? Und in Bezug auf deine Möglichkeiten das Umgangsrecht mit ihnen beibehalten zu können, wäre es auch wichtig zu wissen, ob zwischen den Kindern und ihren leiblichen Vätern regelmäßiger Kontakt besteht?