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Frau schreibt mit anderem Mann

unbel-Leberwurst
Zitat von Didi83:
Mensch jetzt macht ihn doch nicht so fertig...!
Ich habe mich mit seiner Frau verglichen und ich hatte auch schon Trennungsgedanken ABER ich würde das nie so hinter dem Rücken machen. Er glaubt an das gute in seiner Frau und ich finde das schön und richtig. Nur weil sie nicht mehr glücklich ist muss sie doch nicht so handeln...


Ja, Didi.
Bist Du denn glücklich in Deiner Situation?

Ich weiss nicht, ob so eine Ehe wie Deine erstrebenswert für mich wäre.

#2611


M
Geheim,

Mal angenommen Du gehst zum Anwalt und dieser rät Dir, eine Scheidung nicht zu initiieren, was dann?

#2612


A


Frau schreibt mit anderem Mann

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I
Zitat von maenneken:
Geheim,

Mal angenommen Du gehst zum Anwalt und dieser rät Dir, eine Scheidung nicht zu initiieren, was dann?


Dann schreibt er als erstes seiner Frau auf Whats Dingsda , was der Advokat ihm gerade gesagt hat.
Was sonst.

x 1 #2613


MissLilly
@Ichgeheim

rein der Interesse halber eine abschließende Frage noch ... geht deine Frau neben dem Fitnesstudio zufällig auch noch ins Sonnenstudio und trägt sie ausser ihrem Piercing vielleicht auch noch Tattoos ?

#2614


M
Isely,

Kann gut sein.

Aber ich frag das, weil ich befürchte das er diese Option noch nicht in Betracht gezogen hat und da er mit noch keinem Fachanwalt gesprochen hat, das auch nicht wissen kann.
Momentan rollt er noch mit Volldampf auf einen etwaigen Bock zu ohne Ausweichmöglichkeit

x 1 #2615


MissLilly
@Ichgeheim

und das aller Wichtigste hab ich mal glatt vergessen...

Bekommt deine Frau für die beiden Söhne aus ihren vorherigen Beziehungen überhaupt Unterhalt ? Und wenn ja, entspricht das dann auch und gemessen am Einkommen des jeweils Unterhaltpflichtigen dann auch dem regulären Satz? Und wenn nein, warum nicht ?
Oder muss sie sich womöglich mit Unterhaltsvsorschussleistungen vom Jugendamt für die anderen beiden Jungs zufrieden geben?

#2616


I
Zitat von MissLilly:
@Ichgeheim

und das aller Wichtigste hab ich mal glatt vergessen...

Bekommt deine Frau für die beiden Söhne aus ihren vorherigen Beziehungen überhaupt Unterhalt ? Und wenn ja, entspricht das dann auch und gemessen am Einkommen des jeweils Unterhaltpflichtigen dann auch dem regulären Satz? Und wenn nein, warum nicht ?
Oder muss sie sich womöglich mit Unterhaltsvsorschussleistungen vom Jugendamt für die anderen beiden Jungs zufrieden geben?


Den gibt es doch nur bis 12 ?
Und gibt es den wenn man neu verheiratet ist ?
Bei uns nämlich nicht.
Wenn hier jemand neu verheiratet ist, und das Einkommen reicht, gibt es nix.

Aber ein Vater ist ja tot, dann bekommt dieses Kind aber Halbwaisen Rente, egal ob sie neu verheiratet ist oder nicht.

#2617


B
Die Frau hat sich um Anwalt und Beratung gekümmert, sie hat gehandelt. Natürlich muss sie sich nicht gleich scheiden lassen, dazu sind schon mehr Termine nötig.
Sie war ja ehrlich...sie mag nicht mehr und naja sie handelt eben. Sie erzählt dir nicht alles weil wozu auch. Das ist der normale Weg und ok.
Du hast dich für einen anderen Weg entschieden: betteln, akzeptieren, aussitzen. Ok.
Aber beschwer dich dann nicht.
Und der Beratungsschein ist nicht ins Fenster reingeflogen. Der ist aus einem Anwaltsbüro .
Aber auch da darfst du nichts sagen weil du hast dich damit einverstanden erklärt dass ihr kein Paar seid und sie hat das Recht uim Anwalt zu gehen.
Hast du wirklich gedacht dass sie auch alles aussitzt?

#2618


SlevinS
Zitat von Isely:
Den gibt es doch nur bis 12 ?


Zitat:
Grundsätzlich gibt es Kindesunterhalt bis zum Ende der Ausbildung. Bei einem Anspruch darüber hinaus kann sich der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen erhöhen.


Ich hoffe mal die Kinder sind mit 12 noch nicht in einer Ausbildung

#2619


I
Zitat von SlevinS:



Ich hoffe mal die Kinder sind mit 12 noch nicht in einer Ausbildung


Ja hier ist aber die Frage nach Vorschuss Unterhalt und der wird nicht ewig gezahlt dachte ich ?

#2620


SlevinS
Mein Fehler

Ich weiss nicht ob es in der Schweiz anders geregelt wird, aber meine Partnerin erhält keinen Unterhaltsvorschuss, weil wir im Konkubinat leben und das Amt der Meinung ist, dass mein Einkommen zu gross ist, als das sie Ansprüche geltend machen könnte.

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unbel-Leberwurst
Zitat von Baumo:
Und der Beratungsschein ist nicht ins Fenster reingeflogen. Der ist aus einem Anwaltsbüro .


Reden wir jetzt über einen Antrag, der möglicherweise nie abgeschickt wurde oder über einen Beratungsschein?

#2622


I
Zitat von SlevinS:
Mein Fehler

Ich weiss nicht ob es in der Schweiz anders geregelt wird, aber meine Partnerin erhält keinen Unterhaltsvorschuss, weil wir im Konkubinat leben und das Amt der Meinung ist, dass mein Einkommen zu gross ist, als das sie Ansprüche geltend machen könnte.


Das ist in der Schweiz genauso , ja.

Aber in diesem Fall würde das bei Trennung ja wieder aktiviert werden, denke ich.

x 1 #2623


SlevinS
richtig

x 1 #2624


Wurstmopped
Zitat von Sohnemann:
Bei mir kommt nun immer öfter der Gedanke auf, dass wir hier verschaukelt werden.
Im realen Leben hab ich zumindest so Jemand noch nicht erlebt.

Jepp, der TE macht immer mehr Baustellen auf, unnötige und ist so gut wie Beratungsresistent!
Darüber hinaus stellt er Fragen und erhofft Antworten, die er sich zu 90% selbst beantworten kann.
Seine Unsicherheit und Entscheidungsschwäche würde mich als Partner bekloppt machen....Schatz, Pizza oder Pasta? Da kann ein Restaurantbesuch ja schnell zum abendfüllende Diskussionsabend ausarten....

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A


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