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Frau schreibt mit anderem Mann

U
es ist reallität , mein nachbar darf sein kind auch nicht einfach holen und tage wo anders verbringen. dies ist abzusprechen und muss zugestimmt werden. und dies ging schon 2 mal über gericht. jedesmal der geliche satz das ist abzusprechen und muss von expartner zugestimmt werden,
ihre 2 söhne kann sie holen und übernachten lassen wo sie will hat er nichts zu sagen der er nicht der vater ist

21.11.2020 00:29 • #5551


G
Zitat von Sarina80:
Ich weiß nicht mit welchem Mitarbeiter du vom Jugendamt gesprochen haben willst, aber die Aussage deiner Frau ist völlig korrekt. Solange sie die Kinder und die Fürsorgepflicht hat, können sie schlafen und sein, so wie sie es entscheidet, es sei denn, du weist ihr Kindeswohlgefährdung etc nach. Das einmal dazu, weil es Fakt ist.
Darüber hinaus kann man sich nur wundern wie hier in einem fiktiven Fall von dem Erzähler hier mit Kindern umgegangen wird.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat dazu veröffentlicht:
Getrennt lebende Eltern können nicht verwehren, dass das Kind beim anderen Elternteil übernachtet. Zum Umgangsrecht gehören auch Übernachtungen, weil sie dem Kindeswohl entsprechen. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden (Az.: 6 UF 20/13).

Aber, wie so oft, kommt es auf den Einzelfall darauf an. Es muß also gewichtige, genannte, Gründe
(z.B. Corona, geeignete Wohnsituation) geben für die Auskunft des Jugendamtes. Da sein RA das auch
so nun bestätigt hat, gehe ich nicht davon aus, dass seine NF momentan daran (kurzfristig) etwas
ändern lassen kann.

Der TE sollte, wie bereits gesagt, am Montag direkt mit dem JA und der MA Kontakt aufnehmen, ihre
Reaktion dort schildern, und sich die Auskunft schriftlich geben lassen. Dann ist er auf der sicheren
Seite und sie müßte dagegen angehen. Da sie auf das Jugendamt generell wohl nicht gut zu sprechen
ist, ist naheliegend es gibt dafür wohl Gründe. Vielleicht ist sie dort kein unbeschriebenes Blatt.

21.11.2020 00:41 • x 4 #5552


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


U
mh das erklärst dem ja warum der große nicht einmal dort war znd auch nicht dort übernachten soll.
was du nicht dabei hattest ist verwehren ja und nein so leicht ist es nicht da es abesprochen werden muss und nich einer wie sie bestimmen kann. wie beim nachbar , es muss abgesprochen werden , übernachtung bei ihm kein problem . bei seiner neuen partnerin nein . richter sieht das auch so .

21.11.2020 00:47 • #5553


U
muss auch sagen bei uns ist es vielleicht auch etwas anders von den richtern her strenger .
auch von jugendamt die geben gas und wenn du auflagen nicht umsetzt werden die extrem hart

21.11.2020 00:54 • #5554


I
Ich werde das Jugendamt am Montag informieren und alles was ich bisher habe mitteilen. Sie hat die Kinder alleine zuhause gelassen als ich nicht da war. Hat während Corona hier mittags Freundin gehabt und 8 kinder im Haus gehabt, der große hat probleme in der schule, der mittlere hat probleme in der schule. Sie ging für paar Tage einfach ausm Haus als ich sagte ich bleibe im Haus wohnen.
Den großen wollte sie gar nie wirklich mitnehmen, kümmert sich schon lange nicht um ihn. Sagt selbst sie sei überfordert. Vielleicht finde ich noch ne whatsapp Nachricht, wo sie mal meinte sie bringt den mittleren gleich um weil der so Probleme bei den hausis machte.
Paar Sachen fallen mir bestimmt noch ein.
Ich muss das Jugendamt ja auch davon überzeugen dass sie nicht geeignet ist unsere Tochter ordentlich groß zu ziehen, bzw. Nicht alleine . Also muss ich sie dort ja schlecht da stehen lassen.

21.11.2020 01:13 • x 3 #5555


I
So hab ne sprachnachricht vom 30. Septmeber, wo sie sagt sie kann nicht mehr,sie nervt dieses Kind,(der mittlere) sie ist genervt allgemein von unseren Kindern, sie ist kurz davor den mittleren zusammenzuprügeln. Sie entfernt sich immer mehr von den kindern und man muss sich nicht wundern wenn sie ihre Sachen packt und geht

Da gings um Hausaufgaben.

Dem Jugendamt zuspielen?

21.11.2020 01:31 • x 1 #5556


S
Zitat von Gast2000:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat dazu veröffentlicht:
Getrennt lebende Eltern können nicht verwehren, dass das Kind beim anderen Elternteil übernachtet. Zum Umgangsrecht gehören auch Übernachtungen, weil sie dem Kindeswohl entsprechen. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden (Az.: 6 UF 20/13).

Aber, wie so oft, kommt es auf den Einzelfall darauf an. Es muß also gewichtige, genannte, Gründe
(z.B. Corona, geeignete Wohnsituation) geben für die Auskunft des Jugendamtes. Da sein RA das auch
so nun bestätigt hat, gehe ich nicht davon aus, dass seine NF momentan daran (kurzfristig) etwas
ändern lassen kann.

Der TE sollte, wie bereits gesagt, am Montag direkt mit dem JA und der MA Kontakt aufnehmen, ihre
Reaktion dort schildern, und sich die Auskunft schriftlich geben lassen. Dann ist er auf der sicheren
Seite und sie müßte dagegen angehen. Da sie auf das Jugendamt generell wohl nicht gut zu sprechen
ist, ist naheliegend es gibt dafür wohl Gründe. Vielleicht ist sie dort kein unbeschriebenes Blatt.


Bedenklich ist, dass der TE nach scheinbarer Beratung mit JA und Anwalt noch nicht einmal den Unterschied zwischen Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht kennt. Dies ist aber sicher Corona geschuldet wie so vieles.
Abgesehen davon sind Kinder keine Waffen gekränkter Eitelkeiten.
In dieser fiktionalen Story hat der TE alles, auch was die Kinder betrifft, im der Vergangenheit wissentlich mitgetragen. Ihm geht es auch nicht um die Kinder. Besonders der Große, ist ein ganz armer Wicht im Spagat von Menschen im Trennungskrieg.
Es geht nur um persönliche Befindlichkeiten, von denen Kinder am Ende die Opfer sind.

21.11.2020 05:07 • x 3 #5557


S
Zitat von Ichgeheim:
Dem Jugendamt zuspielen?

Nein.
Sichern und aufbewahren.
Es geht momentan nicht darum, das und ob sie eine schlechte und überforderte Mutter ist.
Du wirst, denke ich mal noch genug Möglichkeiten haben, sie dahingehend so dastehen zu lassen. Aber nicht jetzt. Du bist auf eine einvernehmliche Lösung aus, zum Wohle aller Kinder und willst keine Schlammlacht.
Die wird sie führen müssen.
Ihre Reaktion auf das Jugendamt spricht Bände. Erinnert mich an den Teufel und das Weihwasser. Sie will anscheinend nicht mit denen kooperieren. Dann solltest du das tun.
Ich denke, es reicht, wenn du nur die derzeitigen Zustände dort schilderst und dir anhörst, wie und was jetzt zu beachten ist.. Vielleicht hat @Gast2000 den richtigen Riecher und es gibt dort bereits eine Akte aus der Zeit vor dir. Dann wird es interessant.
Ansonsten lehne dich zurück und wappne dich für das, was jetzt kommt.
Ich denke mal, sie wird die Zuweisung in dein Haus gerichtlich durchsetzen wollen.

21.11.2020 05:17 • x 4 #5558


eM-Pi
Zitat von Sarina80:
Sorry, Aufenthaltsbestimmungsrecht hat damit leider überhaupt nichts zu tun. Ich erspare dir aus Höflichkeit und Anstand weitere Erläuterungen.


Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das ERSTE was beim Familiengericht verhandelt wird. Wenn der Anwalt und das JA aktiv werden, geht das auch zeitnah...

21.11.2020 09:19 • x 2 #5559


B
Lasst ihn. Er macht doch sowieso nichts.
Die Frau regelt alles für ihn so wie sie es sich wünscht . .einer muss ja die Führung übernehmen
Frage mich was dieses geplante Gejammer beim JA soll. Er hätte längst hingehen müssen und sich dort normal beraten lassen und die Situation schildern. Stattdessen hat er vor da plötzlich aufzutauchen und eine ' unschuldige' Mutter ' anzuschwärzen' sie würde ihre Kinder vernachlässigen und wäre nachts bei Typen...
Das sehen die gar nicht gerne wenn ein verschmähter ex so daher kommt. Die Frau wird vorgeladen und wird sagen dass sie dringend auf wohnungssuche ist und manchmal woanders schläft weil sie den streit nicht aushält und unbedingt mit ihren kids ausziehen will und ein Anwalt ist schon am handeln. Und natürlich ist sie nicht bei typen...
Das ist etwas was Hand und fuss hat und ernstzunehmen ist.
Ein Vater der jammert und anschwörzt aber nicht handelt , der wird nicht ernstgenommen. Ein Vater der normal die Situation schildert, einen Anwalt beauftragt und betreuungs möglichkeit für seine Tochter sucht und sich ernsthaft beraten lässt dass sein Kind bei ihm wohnt, weil die Frau 2 pflegebedürftige Kinder hat die genug Arbeit machen...das wöre ernstzunehmend. Aber so wird das nix

21.11.2020 09:55 • #5560


I
Zitat von Baumo:
Lasst ihn. Er macht doch sowieso nichts. Die Frau regelt alles für ihn so wie sie es sich wünscht . .einer muss ja die Führung übernehmen Frage mich was dieses geplante Gejammer beim JA soll. Er hätte längst hingehen müssen und sich dort normal beraten lassen und die Situation schildern. Stattdessen hat er vor da plötzlich aufzutauchen und eine ' unschuldige' Mutter ' anzuschwärzen' sie würde ihre Kinder vernachlässigen und wäre nachts bei Typen... Das sehen die gar nicht gerne wenn ein verschmähter ex so daher kommt. Die ...


Ich bin da nicht drauf aus sie anzuschwarzen, dass kam nur weil ich glaube dass sie unfair werden könnte.

Ich suche betreuungsmoglichkeit, habe nen Termin beim Jugendamt um das mit meiner Tochter zu klären. Mein Anwalt weiß dass ich 50 50 Modell anstrebe.

21.11.2020 10:20 • x 5 #5561


I
Zitat von Gast2000:
Seite und sie müßte dagegen angehen. Da sie auf das Jugendamt generell wohl nicht gut zu sprechen
ist, ist naheliegend es gibt dafür wohl Gründe. Vielleicht ist sie dort kein unbeschriebenes Bl


Da tippe ich auch drauf.

21.11.2020 11:38 • x 3 #5562


I
So die zwei kleinen hat sie eben geholt, geht angeblich zu ihrer Mutter. Habe nur gesagt sie müssen um 17:15 wieder da sein weil wir bei meiner Mutter zum Abendessen sind. Kam keine Reaktion.
Aber das hatte ich ihr heute morgen am Telefon schon gesagt, als sie anrief um den zwei kleinen guten Morgen zu sagen. Jetzt bin ich mal gespannt ob das klappt.

21.11.2020 15:30 • x 2 #5563


U
ich würde sie fragen warum sie den großen nicht mitnimmt, ob sie das für richtig hält?
bleib stark kläre das mit ra und ja ab. erzähl was gerade abläuft vorallen mit den großen. alles was du sonst noch hast behalte es mal in der hinterhand. bitte hau alle sachen beim ra auf den tisch macht einen plan und Strategie .
du must auf dein weg bleiben

21.11.2020 15:40 • x 1 #5564


S
Für einen kurzen Besuch bei der Oma müsste der Große eigentlich mit. Oder zumindest gefragt werden, ob er mit möchte.
Es gibt gar keinen Grund, ihn da außen vor zu lassen. Mein Vater würde auf jeden Fall laut durchzählen und mich fragend angucken. Aber ich habe ja nur einen ...

Was machste TE, wenn die heute nicht mehr nach Hause kommen?

21.11.2020 15:46 • x 1 #5565


A


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