15224

Frau schreibt mit anderem Mann

B
Ich hoffe du holst sie dann. Schliesslich soll die kleine da nicht schlafen

22.11.2020 15:57 • #5641


I
Zitat von Baumo:
Ich hoffe du holst sie dann. Schliesslich soll die kleine da nicht schlafen


Genau das ist es ja, wenn sie sie nicht bringt und das so geplant hat, wird sie gar nicht dort sein.
Evtl. Ist es auch besser die Polizei zu informieren, zu sagen ob sie schauen können wo sie ist, ich aber jetzt nicht möchte dass sie sie holen weil ich den kindern das nicht antuen möchte. Und morgen eben gleich das Ja und Anwalt informieren.
Das ist für mich vielleicht besser, als wenn ich sie selbst zu holen versuche, bzw. Die Polizei zum holen schicke.
Das kommt für meine Tochter ja auch bestimmt hart wenn sie von der Polizei geholt wird und Mama sagt, der Papa will nicht das du bei mir bist

22.11.2020 16:08 • #5642


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


I
Zitat von Gracia:

Ich gebe mal einen Schuss ins Blaue ab.
Das war bei den anderen beiden Männern davor auch so.


Ja denen war eher alles egal, da konnte sie ohne Widersprüche machen was sie wollte.

22.11.2020 16:10 • #5643


G
Generelle Anmerkungen:
Kinder sind kein Besitz der Eltern, den es im Trennungsfall einfach aufzuteilen gilt. Gemäß Art. 3 Abs. 1
UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK)

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben Eltern keinen gesetzlichen Anspruch auf Durch-
führung vom Wechselmodell. Der Wille eines Elternteils darf nicht das Wohl des Kindes überwiegen.
Aktenzeichen: XII ZB 601/15

Die Anordnung eines Wechselmodelles auch gegen den Willen eines Elternteils ist möglich. Dabei kann
dies sowohl auf der Grundlage und im Rahmen einer Umgangsregelung als ggf. auch im Rahmen einer
sorgerechtlichen Entscheidung geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2017, XII ZB 601/15).
Vor diesem Beschluß war die Rechtsauffassung der meiste OLGs, dass ein Wechselmodell gegen
den Willen eines Elternteils nicht durchsetzbar sein.

Das Umgangsrecht ist im Familienrecht geregelt. Es besagt, dass ein Kind prinzipiell das Recht zum
Umgang mit beiden Eltern hat. Für Väter und Mütter gibt es neben dem Recht zum Umgang mit ihren
Kindern ebenso eine Verpflichtung dazu.

Umgangsrecht und Sorgerecht sind nicht dasselbe!
Das Sorgerecht steht beiden oder einem Elternteil zu. Das Umgangsrecht hingegen wird immer dem-
jenigen Elternteil zugesprochen, der das Kind nicht dauerhaft in seinem Haushalt betreut. Umgangsrecht
hat: Das Kind, Mutter oder Vater, Geschwister, Großeltern und Personen die mit dem Kinde in häuslicher
Gemeinschaft gelebt haben.

Diese Grundbasis sollte dem TE bekannt sein. Wie so oft, kommt es bei Gerichtsentscheidungen auf
den Einzelfall und seinen Besonderheiten an. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

@ichgeheim, ich würde deiner NF schreiben, dass sie deine Tochter bis spätestens um .... Uhr
bei dir in ihrem Zuhause gebracht haben muß und sie in ihrem Zuhause übernachtet. Dann wird sie
wissen, mit dir ist nicht mehr zu spaßen. Klar wird sie das am Montag bei ihrem RA bzw. JA klären
wollen. Heute jedenfalls wird sie es - wenn sie sich nicht selber schaden will - vermutlich nicht darauf ankommen lassen. Also Ruhe bewahren. Du hast sie ans rudern gebracht und das ist gut so.

22.11.2020 16:15 • x 1 #5644


B
Zitat von Ichgeheim:

Ja denen war eher alles egal, da konnte sie ohne Widersprüche machen was sie wollte.


Jein.
So sieht es bei dir von aussen gesehen ja auch aus. Nur wir wissen wie es in dir brodelt.

22.11.2020 16:16 • #5645


I
Zitat von Gast2000:
Generelle Anmerkungen: Kinder sind kein Besitz der Eltern, den es im Trennungsfall einfach aufzuteilen gilt. Gemäß Art. 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben Eltern keinen gesetzlichen Anspruch auf Durch- führung vom Wechselmodell. Der Wille eines Elternteils darf nicht das Wohl des Kindes überwiegen. Aktenzeichen: XII ZB 601/15 Die Anordnung eines Wechselmodelles auch gegen den Willen eines Elternteils ist möglich. Dabei kann dies sowohl auf der Grundlage und im Rahmen einer Umgangsregelung als ggf. auch im Rahmen einer sorgerechtlichen Entscheidung geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2017, XII ZB 601/15). Vor diesem Beschluß war die Rechtsauffassung der meiste OLGs, ...

Also ich habe ihr vor ner halben stunde geschrieben, bis wann sie sie bringt, damit ich das einplanen kann.

22.11.2020 16:18 • #5646


I
Zitat von Baumo:

Jein.
So sieht es bei dir von aussen gesehen ja auch aus. Nur wir wissen wie es in dir brodelt.


Na sie weiß es seit Freitag Abend ja auch, dass ich das nicht akzeptiere, dass meine Tochter woanders schläft. Worauf sie ja meinte ja gut dann wirdbsie ganz schnell ne wohnung haben und ich ja meinte Und dann möchte ich das wechselmodell, worauf sie ja meinte, das bekommst du nicht durch, wenn du krieg willst, bekommst du krieg.

22.11.2020 16:20 • #5647


B
Zitat von Ichgeheim:

Genau das ist es ja, wenn sie sie nicht bringt und das so geplant hat, wird sie gar nicht dort sein.
Evtl. Ist es auch besser die Polizei zu informieren, zu sagen ob sie schauen können wo sie ist, ich aber jetzt nicht möchte dass sie sie holen weil ich den kindern das nicht antuen möchte. Und morgen eben gleich das Ja und Anwalt informieren.
Das ist für mich vielleicht besser, als wenn ich sie selbst zu holen versuche, bzw. Die Polizei zum holen schicke.
Das kommt für meine Tochter ja auch bestimmt hart wenn sie von der Polizei geholt wird und Mama sagt, der Papa will nicht das du bei mir bist



Verstehe ich nicht. Wo gehen die sonst hin?

22.11.2020 16:22 • #5648


G
Zitat von Ichgeheim:
Jetzt schreibe ich ihr nachher mal wann die kinder dann in etwa kommen damit ich planen kann.


Nein!

Ranzen weg, Schlaftier weg. Tasche für den Kindergarten wahrscheinlich auch.

Da brauchst du nicht hinterher zu schreiben. Die bleiben über Nacht da.

Notiere das, dass deine Frau sich nicht an Absprachen hält.

Wenn du morgen Kontakt zum JA hast.....ist das eigentlich nur ein Telefontermin? ...nimm doch mal die Chance wahr über den grossen zu sprechen. Der geht ja bisher davon aus, dass er bei dir wohnen bleibt. Und jetzt soll er plötzlich doch mit ihr mitgehen. Das weiss der arme Junge ja noch gar nicht. Falls die dir da überhaupt Auskunft drüber geben. Du bist ja noch nicht mal im Bilde über die Sache mit dem Pflegegeld.

Zitat:
eventuell ist es auch besser die Polizei zu informieren


Ich hab keine Ahnung ob dafür die Polizei zuständig ist. Es ist nur eine Übernachtung.

22.11.2020 16:24 • #5649


I
Zitat von Baumo:


Verstehe ich nicht. Wo gehen die sonst hin?


Oma, uroma, Freundin?
Wenn sie geplant hat sie nicht mehr zu bringen, geht sie dann da hin wo ich es vermute?
Glaube ich dann eher nicht.

22.11.2020 16:26 • #5650


G
Zitat von Ichgeheim:
Also ich habe ihr vor ner halben stunde geschrieben, bis wann sie sie bringt, damit ich das einplanen kann.


Wozu. Das ist doch ganz egal wann sie sie bringt oder nicht. Hör doch mal auf ständig verfügbar zu sein. Was gibt es da zu planen.
Ausserdem sind ja die Sachen weg. Deine Frau hält sich nicht an deine komischen Verbote.

22.11.2020 16:27 • #5651


I
Zitat von Gracia:

Nein!

Ranzen weg, Schlaftier weg. Tasche für den Kindergarten wahrscheinlich auch.

Da brauchst du nicht hinterher zu schreiben. Die bleiben über Nacht da.

Notiere das, dass deine Frau sich nicht an Absprachen hält.

Wenn du morgen Kontakt zum JA hast.....ist das eigentlich nur ein Telefontermin? ...nimm doch mal die Chance wahr über den grossen zu sprechen. Der geht ja bisher davon aus, dass er bei dir wohnen bleibt. Und jetzt soll er plötzlich doch mit ihr mitgehen. Das weiss der arme Junge ja noch gar nicht. Falls die dir da überhaupt Auskunft drüber geben. Du bist ja noch nicht mal im Bilde über die Sache mit dem Pflegegeld.



Ich hab keine Ahnung ob dafür die Polizei zuständig ist. Es ist nur eine Übernachtung.


Ja aber sonst kommt ja von ihr das war doch so ausgemacht und ich hab nur Aussage gegen Aussage,dass ich da widersprochen habe.
Ja ist nur telefonisch, und Termin ist erst in 3wochen.
Aber ich hab ja da Freitag auch kurzfristig mit jemandem gesprochen.
Der große weiß von mir das seine Mama sich nun anders entschieden hat, findet er auch blöd.
Pflegegdl macht die krankenkasse, da hat das Jugendamt nichts mit zu tuen.

Ja die Übernachtung muss sie wegen dem aufenthaltsbestimmungsrecht mit mir absprechen. Und ich habe ihr ja widersprochen.

22.11.2020 16:29 • #5652


I
Zitat von Gracia:

Wozu. Das ist doch ganz egal wann sie sie bringt oder nicht. Hör doch mal auf ständig verfügbar zu sein. Was gibt es da zu planen.
Ausserdem sind ja die Sachen weg. Deine Frau hält sich nicht an deine komischen Verbote.


Ne ich muss dann ja auch zuhause sein, wenn sie sie bringt? Bin evtl. Auswärts essen.
Eben, aber es gibt halt nichts schriftliches dazu das ich das untersagt habe.

22.11.2020 16:31 • #5653


U
hinfahren und klären und das mit anwesendheit der neuen typen. kind mitnehemen und wenn nicht polzei holen
klart man so das die nachbarn es mitbekommen von ihm

22.11.2020 16:53 • #5654


B
Ja genau..die Polizei hat im Moment auch nichts besseres zu tun,als zu gucken,ob deine Tochter mit der Mutter beim Typen ist. Ist auch bestimmt nicht merkwürdig, wenn sie mitbekommt, dass die Polizei vor der Tür steht und nach ihr fragt.Und dann sollen sie aber nichts machen,sondern nur mal eben vorbeifahren.Kostet ja nichts und Zeit haben die eh zu genüge.Da können die doch ruhig mal eure Defizite anständig zu kommunizieren ausbügeln.Was manche für Vorstellungen haben.
Bei soviel Unfähigkeit auf allen Seiten ist es echt ein Wunder, dass die Kinder noch keinen kompletten Schaden haben.

22.11.2020 17:03 • x 2 #5655


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