Zitat von Gast2000:Sie kennt ihn und nutzt das für sich erkennbar geschickt aus. Von Zuneigung, geschweige denn
Liebe, ist bei ihr nichts zu erkennen. Er ist dieser Frau, so schätze ich das ein, nicht gewachsen
und er wurde vermutlich von ihr für ihre Zwecke - Zeitachse nun abgelaufen - benutzt bzw. aus-
genutzt. Von Dankbarkeit, dass er ihre eigenen Kinder mit groß gezogen, mit finanziert und betreut
hat, keine Spur.
Ich denke auch, das ist das Problem.
Wir kennen den TE jetzt nur virtuell und das seit vielleicht ein paar Wochen. Vielleicht Monate.
Diese Frau ist seit 7 Jahren mit ihm verheiratet. Ich habe das Gefühl, (ich meine nicht Diagnose) das Problem des TE ist eine gewisse Form der Harmoniesucht,
https://www.dak.de/dak/meine-gesundheit...308.html#/Das Problem, die Frau hat Mittel und Wege gefunden, das für sich auszunutzen.
Wenn der andere Probleme damit hat "Nein" zu sagen, stellt man ihn einfach vor vollendete Tatsachen und kommt so leichter ans Ziel, als mit dem Ringen nach Kompromissen.
Ich fürchte, der TE wird allein gegen diese Frau nicht ankommen. Umso wichtiger ist hier Beistand von Menschen, die das Ganze nur von außen sehen und selbst Tatsachen schaffen können.
Also:
Anwalt > Eilantrag > Richterliche Verfügung über Verbleib und Umgang
Aller Kinder während des Scheidungsjahr
Egal, was dabei rauskommt. Es wird eine Vereinbarung getroffen, in der genau festgehalten wird, wo die Kinder bleiben und wie die Umgangsregeln für den anderen sind.
Parallel dazu Jugendamt mit der Bitte um Unterstützung in obiger Angelegenheit.
TE: Das Jugendamt wird dir sagen, was geht und was nicht geht und mit dir einen Plan erstellen, wie du vorzugehen hast. Den Anwalt brauchst du, um das umzusetzen.
3. Sobald die Entscheidung da ist, nimmst du deiner Frau die Haustürschlüssel ab.
Das Jugendamt wird für den Gerichtstermin eine Empfehlung abgeben, wo die Kinder in der Zeit am besten aufgehoben sind. Die ist für Richter in der Regel fast schon bindend. Jedenfalls wird die meist 1;1 richterlich umgesetzt.