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Frau schreibt mit anderem Mann

S
Zitat von Sorgild:
Also:
Anwalt Eilantrag Richterliche Verfügung über Verbleib und Umgang Aller Kinder während des Scheidungsjahr



Mich würde interessieren, ob dein Anwalt dahingehend was angeleiert hat.
Sonst kann ich mir das Hauen in die Tasten auch sparen.

23.11.2020 11:54 • x 1 #5701


I
Zitat von Unglück112233:
wa agte das jugendamt und der rechtsanwalt auf die frage ob du verlangen kannst das die tochter nach hause kommt und die polizei holst


Das ich das Verlangen kann.
Also verlange ich das jetzt auch.

23.11.2020 11:56 • #5702


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


SlevinS
Zitat von Ichgeheim:
So jetzt schrieb sie, wir können gerne nochmal reden und das wegen der kinder besprechen, geplant war sie kommen am mittwoch wieder zu mir.
Sie will keinen Streit. Und keine krieg.


Na was hab ich gesagt? Zuerst grosses Rumgeschrei und dann merken, dass man sich selbst ins Aus manövriert.
Sie merkt, dass du dich in eine Richtung entwickelst, welche ihr nicht gefällt, nun kommt sie wieder mit versöhnlichen Tönen, lass dich davon nicht einlullen.

Zitat von Ichgeheim:
So sage ich jetzt nochmal knallhart das meine Tochter heute zuhause zu sein hat


Ruhig, besonnen und abgeklärt reagieren.

Du hast doch bereits den Wunsch geäussert, dass deine Tochter nicht bei einem Fremden schläft.
Was genau möchtest du den? Kannst du dir diese Fragen selbst beantworten?

-Wie frühzeitig sollen Termine vereinbart werden?
-Wer hat welche Pflichten in eurem Haus?
-Wer kümmert sich um Einkäufe und Haushalt?
-Wie sollen die Kinder betreut werden?

Und so wie du das haben möchtest, würde ich ihr das unterbreiten.
Und wenn das bedeuten würde, dass sie auch wieder bei dir im Haus übernachtet, dann hat SIE auf der Couch zu pennen und bestimmt nicht du!

23.11.2020 12:03 • x 4 #5703


S
Geheim, ohne Strategie bist du gegen das gezicke und gehacke Deiner Ex und der aktuellen Rechtsprechung im Familienrecht chancenlos.

Ich sehe bei dir keinen Ansatz für die Fähigkeit rudimentär strategisch zu denken geschweige denn konsequent planvoll zu agieren.

Deshalb wirst du durchgereicht und bekommst am Ende nur was übrig bleibt

23.11.2020 12:09 • x 5 #5704


I
Meine Antwort:

Klar wir können uns später nochmal zusammen setzen und in Ruhe reden.
Aber ich wiederhole mich nochmals, ich bin nicht damit einverstanden, dass meine kleine woanders als in ihrem zuhause schläft bis die Sache mit dem Jugendamt geklärt ist. Ich gehe also davon aus das meine kleine heute Abend hier zuhause schläft.
So haben wir es auch anfangs gesprochen, dass die Kinder hier sind und nicht unter der Situation leiden sollen. Das du woanders schläfst hast du selbst entschieden.
Du hast dich gestern bereits dem widersetzt und ich habe im Sinne der Kinder, nicht die Polizei verständigt.

Ich möchte auch keinen Ärger und das schon gar nicht auf dem Rücken der Kinder austragen. Deswegen sollen sie auch in ihrem bisherigen zuhause sein können.

23.11.2020 12:10 • x 2 #5705


I
Ihre Antwort:

So und ich wiederhole mich auch ungerne, die kleine bleibt solange bei mir bis das mit dem Jugendamt geklärt ist...bis wir eine vernünftige Lösung gefunden haben.
Dir einen schönen Tag, kannst gerne mit den Kindern heute Abend telefonieren.

23.11.2020 12:12 • #5706


D
Genauso sehe ich das auch,
Zitat von SlevinS:
Und wenn das bedeuten würde, dass sie auch wieder bei dir im Haus übernachtet, dann hat SIE auf der Couch zu pennen und bestimmt nicht du!

denn de facto ist sie ja bereits ausgezogen.
Wieso sie dann nicht wie einen Gast behandelt und sie auf die Couch ausquartieren.
Hierzu noch etwas von Scheidung-online.de
Frage: Wann ist ein Ehegatte eigentlich ausgezogen?
Oft behauptet ein Ehegatte, der nach einiger Zeit wieder in die Ehewohnung zurück will, er sei ja eigentlich nie wirklich ausgezogen schließlich habe er ja noch Kleidung, Dokumente und andere persönliche Sachen in der Wohnung. Ist der Ehegatte wirklich ausgezogen, wenn er z.B. den Großteil seiner Kleidung zurücklässt und regelmäßig (wöchentlich? monatlich?) zwecks Wäschewechsel zurückkehrt? Ja! Wenn der Ehegatte sich hauptsächlich woanders aufhält und insbesondere woanders schläft, ist er ausgezogen egal, welche Privatsachen sich noch in der Ehewohnung befinden.

Es wurde schon diverse Male angemerkt, doch ich mache es auch nochmals.
Fang an alles zu dokumentieren, Termine lasse dir schriftlich bestätigen, trenne deine Dinge von ihren.
Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass das bei dir ins Hintertreffen gerät.

23.11.2020 12:15 • x 2 #5707


U
dann sofort den rechtsanwalt nochmals anrufen und die polizei verständigen, sie bitten ihren sohn zu holen da sie die fürsorgepflicht hat und sie die auch zu erfüllen hat.
ruf auch erneut das jugendamt an. am besten du fährst zum kindergarten und holst die kleine ab und fertig

23.11.2020 12:15 • x 1 #5708


unbel-Leberwurst
Zitat von Ichgeheim:
So jetzt schrieb sie, wir können gerne nochmal reden und das wegen der kinder besprechen, geplant war sie kommen am mittwoch wieder zu mir.
Sie will keinen Streit. Und keine krieg.


Ich dachtee, es war geplant, dass die Kinder GESTERN wieder zu Dir sollten?

Wenn sie keinen Streit will, soll sie sich recht simpel an Vereinbarungen halten...

23.11.2020 12:19 • x 2 #5709


I
Zitat von Unglück112233:
dann sofort den rechtsanwalt nochmals anrufen und die polizei verständigen, sie bitten ihren sohn zu holen da sie die fürsorgepflicht hat und sie die auch zu erfüllen hat.
ruf auch erneut das jugendamt an


So habe nochmal beim Jugendamt versucht, natürlich ist die dame in einer Besprechung. Habe hinterlassen sie soll mich dringend zurückrufen, die Frau am Telefon meinte sie schreibe das und sie sollte sich heute mittag melden.
Jetzt warte ich evtl. Nochmals was sie sagt, bevor ich den Anwalt oder Polizei informiere.

23.11.2020 12:21 • #5710


I
Zitat von unbel Leberwurst:

Ich dachtee, es war geplant, dass die Kinder GESTERN wieder zu Dir sollten?

Wenn sie keinen Streit will, soll sie sich recht simpel an Vereinbarungen halten...


Ja weil ich gesagt habe ich widerspreche ihr dass meine kleine woanders schläft als zuhause. Den Widerspruch, hieß es vom Jugendamt her, kann ich machen. Und deshalb habe ich Uhr gesagt, dass sie hier schläft bis es mitm Jugendamt geklärt ist. Sie hat aber an ihrem plan festgehalten die kleine am Sonntag mitzunehmen.
Jetzt muss ich warten was das Jugendamt sagt.

23.11.2020 12:23 • #5711


U
informiere deinen anwalt

23.11.2020 12:24 • x 3 #5712


Schwedus
Zitat von Ichgeheim:
Ihre Antwort:

So und ich wiederhole mich auch ungerne, die kleine bleibt solange bei mir bis das mit dem Jugendamt geklärt ist...bis wir eine vernünftige Lösung gefunden haben.
Dir einen schönen Tag, kannst gerne mit den Kindern heute Abend telefonieren.


So hatte mir meine Ex damals auch geantwortet.
Mach dich darauf gefasst, dass sie damit durchkommt.

23.11.2020 12:26 • #5713


U
eilantrag stellen lassen wegen aufenthaltsbestimmungsrecht und sofot schauen wegen betreuung der kleinen
jetzt liegt es an dir wie du es machst jetzt musst du ihr den hund noch bringen und ihren sohn .
es tut mir so leid um die kinder aber jetzt musst du handeln , vorallem will sie den großen auch haben , dann bitte sofort und ohne zeitverzögerung

23.11.2020 12:29 • x 2 #5714


U
jetzt soll sie sehen das mit dir nicht zu spaßen ist und du unberechenbar bist

23.11.2020 12:30 • #5715


A


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