Bones
Bones
Zitat von Ichgeheim:Ganz genau, weiß ich nicht was er nun schreibt
Baumo
Zitat von unbel Leberwurst:
Aber muss es dazu nicht erst einen Beschluss geben, wann die Kinder wo sein sollen?
Isely
Zitat von Baumo:Denn sie wird das Kind einfach ummelden und fertig.
Sorgild
Zitat von unbel Leberwurst:Aber muss es dazu nicht erst einen Beschluss geben, wann die Kinder wo sein sollen?
darkenrahl
Zitat von Baumo:Die wird sagen dass sie sich von ihrem Mann getrennt hat( wegen seiner ' Trinkerei' und 'Aggressivität ' wahrscheinlich) und nun schläft sie ( die arme) hier und da bei Freunden. Sie kann nicht ins Haus aus Angst vor Streit. Zum Glück hat ihr ein guter Freund Obdach gewährt und den kids sogar Betten besorgt. Der grosse kann noch im Haus bleiben
Sohnemann
Ichgeheim
Sorgild
Sorgild
Ichgeheim
Zitat von Sorgild:Und hier nochmal was von Frag einen Anwalt.de
ähnliche Ausgangslage
https://www.frag-einen-anwalt.de/Trennu...38156.html
unter Berücksichtigung des von Ihnen dargestellten Sachverhalts und des gesetzten Mindesteinsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Da das Sorgerecht Ihnen beiden gemeinsam zusteht, dürfen Sie die Kinder nicht ohne Zustimmung des Vaters mitnehmen.
Entweder stimmt er einem Umzug der Kinder zu, dann ist der Umzug unproblematisch. Sollte er das nicht tun, müssten Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich übertragen lassen. Das geht bei Eilbedürftigkeit ggf. auf im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Sollten Sie ohne die Zustimmung des Vaters die Kinder mitnehmen, besteht die Möglichkeit, dass der Vater seinerseits einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellt.
Sie sollten dringend um das Einverständnis des Vaters zum Umzug bitten und andernfalls umgehend einen ortsansässigen Anwalt mit der Durchsetzung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beauftragen.
Also auf gut deutsch: Einfach mitnehmen, ist nicht. Der Vater muss zustimmen.
Deswegen ja meine Frage, ob der Anwalt das heute angeleiert hat. Ne hat er nicht. Also gut. Dann nicht lieber TE. Dann bist du raus.
Sorgild
Zitat von Sorgild:Also:
Anwalt Eilantrag Richterliche Verfügung über Verbleib und Umgang Aller Kinder während des Scheidungsjahr
Egal, was dabei rauskommt. Es wird eine Vereinbarung getroffen, in der genau festgehalten wird, wo die Kinder bleiben und wie die Umgangsregeln für den anderen sind.
Parallel dazu Jugendamt mit der Bitte um Unterstützung in obiger Angelegenheit.
Isely
Zitat von Sorgild:Also auf gut deutsch: Einfach mitnehmen, ist nicht. Der Vater muss zustimmen.
Ichgeheim
Zitat von Isely:
Sag ich doch.
Isely
Zitat von Sorgild:Sag mal.. Was ist daran nicht zu verstehen? Ich habe es nun schon so deutlich wie nur irgendwie möglich geschrieben.
Und Eilantrag heißt: Es eilt!
Also sofort, unverzüglich, gleich, auf der Stelle, heute noch! Dein Kind ist weg. Und wenn du nicht sofort aus den Puschen kommst, bleibt es auch weg!
Ichgeheim
Zitat von Isely:
Ja, ja man wird langsam Agro...
Sollte ich ? Kann ich ?
Wann soll ich ?
Warte ich noch ?
Vielleicht erscheint ja meine NF und unterbreitet mir ein unschlagbares Angebot, zu ihren Gunsten . So wie immer.
Halleluja