Sorgild
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Sorgild
Zitat von Ichgeheim:Weshalb mein Anwalt nun ein Schreiben an Sie fertig macht.
Isely
Zitat von Ichgeheim:Ihre Anwältin widerrum meint es sei kein Problem, dass sie so entscheidet, schreibt sie zumindest.
Isely
Zitat von Ichgeheim:
Nein ich warte ja noch auf Rückruf vom Jugendamt und auf Rückruf vom Anwalt.
meineMeinung
darkenrahl
Zitat von Sorgild:Hör mal, maßgeblich ist, wo der letzte feste Bezugspunkt deines Kindes ist. Wenn dein Anwalt erstmal lustig deine 'Alte anschreibt und dann ja.. vielleicht mal irgendwann nächsten Monat denkt, man könnte ja jetzt vielleicht mal das Gericht eventuell bemühen, ist die Tatsache die, das das gewohnte Umfeld deiner Tochter schon längst nicht mehr dein Haus ist, sondern die Bude von irgend einem Typen.
Sicher, dass dein Anwalt was taugt?
paulaner
Zitat von meineMeinung:Was in diesem Thread auf ihn einprasselt ist unglaublich. Wie soll der TE da noch klar kommen?
unfassbar
Unglück112233
Sorgild
Zitat von Sorgild:Sollten Sie ohne die Zustimmung des Vaters die Kinder mitnehmen, besteht die Möglichkeit, dass der Vater seinerseits einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellt.
darkenrahl
Zitat von meineMeinung:Es ist einfach schlimm, was hier abgeht ... und daran tragen nicht nur die EF und der TE Schuld. Was in diesem Thread auf ihn einprasselt ist unglaublich. Wie soll der TE da noch klar kommen? Leider hat er sich scheinbar vollkommen vom Forum abhängig gemacht, ist wohl schon süchtig danach. Die Familie geht wohl endgültig den Bach runter. Was aus den Kindern werden soll, die hier zum Spielball geworden sind, steht in den Sternen. Ich sehe mindestens zwei schon in Pflegefamilien, wenn nicht noch ein Wunder geschieht.
unbel-Leberwurs.
Zitat von Sorgild:Ja.
Allerdings gilt auch, dass Kinder im Zweifelsfall bei einer Trennung in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben haben, bis ein Gericht über den Verbleib entscheidet.Sie dürfen nicht einfach so da herausgerissen werden, besonders dann, wenn ein Elternteil dagegen ist.
paulaner
Zitat von unbel Leberwurst:Aber dann scheint die Rechtslage doch eindeutig...
Baumo
Zitat von Sorgild:Und hier nochmal was von Frag einen Anwalt.de
ähnliche Ausgangslage
https://www.frag-einen-anwalt.de/Trennu...38156.html
unter Berücksichtigung des von Ihnen dargestellten Sachverhalts und des gesetzten Mindesteinsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Da das Sorgerecht Ihnen beiden gemeinsam zusteht, dürfen Sie die Kinder nicht ohne Zustimmung des Vaters mitnehmen.
Entweder stimmt er einem Umzug der Kinder zu, dann ist der Umzug unproblematisch. Sollte er das nicht tun, müssten Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich übertragen lassen. Das geht bei Eilbedürftigkeit ggf. auf im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Sollten Sie ohne die Zustimmung des Vaters die Kinder mitnehmen, besteht die Möglichkeit, dass der Vater seinerseits einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellt.
Sie sollten dringend um das Einverständnis des Vaters zum Umzug bitten und andernfalls umgehend einen ortsansässigen Anwalt mit der Durchsetzung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beauftragen.
Also auf gut deutsch: Einfach mitnehmen, ist nicht. Der Vater muss zustimmen.
Deswegen ja meine Frage, ob der Anwalt das heute angeleiert hat. Ne hat er nicht. Also gut. Dann nicht lieber TE. Dann bist du raus.
Sorgild
Zitat von paulaner:Eben.
Und da muss man wirklich nicht die schweren Geschütze auffahren.
Mit Hilfe der Polizei nach Hause holen. Sagenhaft! Echt.
paulaner
Zitat von Sorgild:Ich habe nie gesagt, dass er die Polizei rufen soll. I