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Frau schreibt mit anderem Mann

S
Zitat von Ichgeheim:
Weshalb mein Anwalt nun ein Schreiben an Sie fertig macht.

Hör mal, maßgeblich ist, wo der letzte feste Bezugspunkt deines Kindes ist. Wenn dein Anwalt erstmal lustig deine 'Alte anschreibt und dann ja.. vielleicht mal irgendwann nächsten Monat denkt, man könnte ja jetzt vielleicht mal das Gericht eventuell bemühen, ist die Tatsache die, das das gewohnte Umfeld deiner Tochter schon längst nicht mehr dein Haus ist, sondern die Bude von irgend einem Typen.

Sicher, dass dein Anwalt was taugt?

23.11.2020 13:09 • x 4 #5746


I
Zitat von Ichgeheim:
Ihre Anwältin widerrum meint es sei kein Problem, dass sie so entscheidet, schreibt sie zumindest.


Jaaaaaaha,,, natürlich schreibt das IHRE Anwältin, erstens weil man viel schreiben kann, gerade als Anwalt und zweitens wird die ihr eine geschönte Geschichte präsentiert haben.

Sag mal , du hast null Ahnung wie Anwälte drauf sind ?
Da wird immer erst mit scharfer Munition geschossen, grundsätzlich.

Wichtig ist. Was vor Gericht erfolgreich endet.

23.11.2020 13:10 • x 4 #5747


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


I
Zitat von Ichgeheim:

Nein ich warte ja noch auf Rückruf vom Jugendamt und auf Rückruf vom Anwalt.


Ja und wenn er nicht zurückruft , rufst du bitte an.
Der dürfte heute morgen bei Gericht gewesen sein und jetzt dann in der Kanzlei zurück sein.

Also ab 3 würde ich Druck machen.... Bimmel, Bimmel....

23.11.2020 13:12 • x 2 #5748


meineMeinung
Es ist einfach schlimm, was hier abgeht ... und daran tragen nicht nur die EF und der TE Schuld. Was in diesem Thread auf ihn einprasselt ist unglaublich. Wie soll der TE da noch klar kommen? Leider hat er sich scheinbar vollkommen vom Forum abhängig gemacht, ist wohl schon süchtig danach. Die Familie geht wohl endgültig den Bach runter. Was aus den Kindern werden soll, die hier zum Spielball geworden sind, steht in den Sternen. Ich sehe mindestens zwei schon in Pflegefamilien, wenn nicht noch ein Wunder geschieht.

23.11.2020 13:13 • x 8 #5749


darkenrahl
Zitat von Sorgild:
Hör mal, maßgeblich ist, wo der letzte feste Bezugspunkt deines Kindes ist. Wenn dein Anwalt erstmal lustig deine 'Alte anschreibt und dann ja.. vielleicht mal irgendwann nächsten Monat denkt, man könnte ja jetzt vielleicht mal das Gericht eventuell bemühen, ist die Tatsache die, das das gewohnte Umfeld deiner Tochter schon längst nicht mehr dein Haus ist, sondern die Bude von irgend einem Typen.

Sicher, dass dein Anwalt was taugt?


Das frage ich mich schon die ganze Zeit
Aber TE lässt sich immer wieder in die Ecke drängen anstatt endlich mal die Finger aus...... zu nehem

23.11.2020 13:18 • x 2 #5750


paulaner
Zitat von meineMeinung:
Was in diesem Thread auf ihn einprasselt ist unglaublich. Wie soll der TE da noch klar kommen?

Sehe ich genauso. Gerade Baumo und Unglück lechzen geradezu danach, dass es einen richtigen Rosenkrieg gibt.
Es ist vollkommen okay Ratschläge zu geben, aber der Ton manchmal Dir ist nicht mehr zu helfen, Du wirst alles verlieren, usw. Das geht echt nicht.

Er hat Anwalt und JA eingeschaltet. Jetzt ist das erstmal Sache seines und ihres Anwalts.
Und je ruhiger und besonnener er bleibt, desto besser für ihn am Ende.

23.11.2020 13:21 • x 11 #5751


U
Was soll denn der TE machen? Natürlich muss er erstmal warten, was das Jugendamt und der Anwalt sagt.
Die Kinder sind ja nicht in Leib und Leben bedroht, bekommen zu essen, gehen in die Schule und werden versorgt. Natürlich, die Wohnverhältnisse sind gelinde gesagt mau aber er kann da schlecht vor der Tür des Freundes Drama machen. Allein schon im Sinne der Kinder nicht.
Etwas mehr Geduld, Weitsicht und das Wohl der Kinder würde machen Schreibern hier gut tun. Kämpfen ist gut nur sollte die Wahl der Mittel gut überlegt sein und Affekthandlungen sind hier nicht angebracht.
Er hat seinen Stadtpunkt seiner NF gegenüber klar gemacht. Sie weigert sich. Also muss er legale und vor allem gut überlegte Wege gehen um zu seinem Recht zu kommen. Es bringt überhaupt nichts, wenn er so aggressiv und ambivalent handelt, wie seine Nochfrau. Es ist kein Rachefeldzug, es geht hier um Kinder. Das vergessen anscheinend einige hier.

23.11.2020 13:21 • x 4 #5752


U
paulaner gehts noch, mach deine unterstellungen wo anders bitte.

meine ansicht darf man sagen und was ich tun würde.

23.11.2020 13:24 • x 1 #5753


S
Also ganz ruhig und nochmal von vorn. Was sich deine Frau da am WE geleistet hat, bezeichnet man in Fachkreisen schon als halbe Kindesentführung. Offiziell wäre sie das , wenn es bereits den Beschluss vom Gericht gibt. Die hat sich damit sowas von selbst ins eigene Nest gesch****, dass ich mich frage, wie blöd die eigentlich ist oder für wie blöd die dich eigentlch hält. Da ist dieser Fehler, wovon @gast20000 geredet hat. Kinder gegen den ausdrücklichen Wunsch des Vaters aus den gewohnten vier Wänden zu schaffen ist ein No GO und eine Steilvorlage für die Gegenseite. Warum meinst du hat der Anwalt geschrieben Sie sollten dringend um das Einverständnis des Vaters zum Umzug bitten und andernfalls umgehend einen ortsansässigen Anwalt mit der Durchsetzung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beauftragen.
Nie wieder wirst du leichter an das Aufenthaltsbestimmungsrecht kommen, wie jetzt. Außer du verpennst es.
Also notiere dir das hier oder druck das aus. Geh damit zum Anwalt und sag ihm, er soll das mal gleich fertig machen:

Zitat von Sorgild:
Sollten Sie ohne die Zustimmung des Vaters die Kinder mitnehmen, besteht die Möglichkeit, dass der Vater seinerseits einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellt.

23.11.2020 13:24 • x 2 #5754


darkenrahl
Zitat von meineMeinung:
Es ist einfach schlimm, was hier abgeht ... und daran tragen nicht nur die EF und der TE Schuld. Was in diesem Thread auf ihn einprasselt ist unglaublich. Wie soll der TE da noch klar kommen? Leider hat er sich scheinbar vollkommen vom Forum abhängig gemacht, ist wohl schon süchtig danach. Die Familie geht wohl endgültig den Bach runter. Was aus den Kindern werden soll, die hier zum Spielball geworden sind, steht in den Sternen. Ich sehe mindestens zwei schon in Pflegefamilien, wenn nicht noch ein Wunder geschieht.


Mal dumm gefragt, wer trägt denn die Schuld am Schlamassel mit den beiden grösseren?
Wenn der Te endlich mal sich wehrt, werden ihm immer wieder diese beiden Kinder, die gar nicht von ihm sind, vorgehalten.
Darum sollte sich eigentlich NF kümmern.
Oder liege ich etwa falsch?
Seine Pflicht ist es, sich für seine kleine Tochter und sich zu wehren

23.11.2020 13:25 • x 2 #5755


unbel-Leberwurst
Zitat von Sorgild:
Ja.

Allerdings gilt auch, dass Kinder im Zweifelsfall bei einer Trennung in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben haben, bis ein Gericht über den Verbleib entscheidet.Sie dürfen nicht einfach so da herausgerissen werden, besonders dann, wenn ein Elternteil dagegen ist.


Aber dann scheint die Rechtslage doch eindeutig...

23.11.2020 13:28 • #5756


paulaner
Zitat von unbel Leberwurst:
Aber dann scheint die Rechtslage doch eindeutig...

Eben.
Und da muss man wirklich nicht die schweren Geschütze auffahren.
Mit Hilfe der Polizei nach Hause holen. Sagenhaft! Echt.

23.11.2020 13:30 • x 5 #5757


B
Zitat von Sorgild:
Und hier nochmal was von Frag einen Anwalt.de

ähnliche Ausgangslage
https://www.frag-einen-anwalt.de/Trennu...38156.html

unter Berücksichtigung des von Ihnen dargestellten Sachverhalts und des gesetzten Mindesteinsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:


Da das Sorgerecht Ihnen beiden gemeinsam zusteht, dürfen Sie die Kinder nicht ohne Zustimmung des Vaters mitnehmen.

Entweder stimmt er einem Umzug der Kinder zu, dann ist der Umzug unproblematisch. Sollte er das nicht tun, müssten Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich übertragen lassen. Das geht bei Eilbedürftigkeit ggf. auf im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.

Sollten Sie ohne die Zustimmung des Vaters die Kinder mitnehmen, besteht die Möglichkeit, dass der Vater seinerseits einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellt.

Sie sollten dringend um das Einverständnis des Vaters zum Umzug bitten und andernfalls umgehend einen ortsansässigen Anwalt mit der Durchsetzung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beauftragen.

Also auf gut deutsch: Einfach mitnehmen, ist nicht. Der Vater muss zustimmen.

Deswegen ja meine Frage, ob der Anwalt das heute angeleiert hat. Ne hat er nicht. Also gut. Dann nicht lieber TE. Dann bist du raus.


JA. Aber sie wird sagen er hat zugestimmt. Das hat er auch. Sie war ihn gestern abend doch fragen. Sie hat die Kinder nicht über Nacht gestohlen sondern ist sogar gestern abend noch hin um es zu sagen. Und er hat das abgenickt. Damit war er also einverstanden.
Er hatte ja die chance zu sagen: nein ich hole jetzt mein Kind.
Hat er aber nicht.
Sie hat also nichts unerlaubt gemacht bisher.

23.11.2020 13:33 • #5758


S
Zitat von paulaner:
Eben.
Und da muss man wirklich nicht die schweren Geschütze auffahren.
Mit Hilfe der Polizei nach Hause holen. Sagenhaft! Echt.

Ich habe nie gesagt, dass er die Polizei rufen soll. Ich finde es sogar ganz gut, dass er drauf verzichtet, weil er das seiner Tochter ersparen will. Aber ich habe gesagt, dass er jetzt unbedingt handeln muss.. Und auch wie er da am besten handeln kann.
Mehr kann ich nicht tun.

23.11.2020 13:37 • x 2 #5759


paulaner
Zitat von Sorgild:
Ich habe nie gesagt, dass er die Polizei rufen soll. I

Ich hab dich auch nicht gemeint.
Das waren andere.

23.11.2020 13:40 • #5760


A


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