15224

Frau schreibt mit anderem Mann

B
Zitat von Ichgeheim:

Genau so ist es.


Ok......und wieso hast du dann keine Chance dass deine tochter bei dir lebt?
Damit unterstützt du doch die arme Frau due genug Probleme mit sich selbst hat.
Meine Meinung immer noch: hol. Dir. Dein. Kind.

24.11.2020 13:06 • #5911


B
Ich würde da gar nicht viel mit Kindeswohl anfangen
Ich würde...
1. Im gemeinsamen sorgerecht entscheidet man gemeinsam. Einer darf nicht gegen den Willen des anderen entscheiden.
2. Du willst dein Kind nicht dort über Nacht weil du eben nicht willst, weil es ein fremder Mann ist, und lover, du hast ganz einfach Bauchschmerzen dabei und du musst nicht zustimmen .
Natürlich kann man drüber reden. Aber der Mann muss sich ordentlich bei dir vorstellen erst . Schliesslich ist das kind ihm ausgeliefert.
3. Es ist Corona. Das Kind soll heim, da wo es gemeldet ist
4. Generell soll ein ki ga kind da schlafen wo es wohnt und gemeldet ist. Ausnahme WE und Ferien.

Ich würde gar nicht weiter diskutieren. .wenn du die o g punkte sauber und ordentlich dem JA vorbringst dann stimmen sie dir klar zu
Aber wenn du dich stattdessen auf seltsame Deals mit der Frau einigst dann wird das JA diese seltsamen deals so annehmen da die sich keine Arbeit machen wollen und es dein Problem ist wenn du nicht mehr für dich forderst.
Und später, wenn sie die wgh hat, würde ich dem JA anbieten dass dein Kind bei dir wohnt ( sie kann es jederzeit haben) , einfach weil sie selbst mit ihrem Borderline zu tun hat und 2 pflegebefürftige Kinder sind echt Arbeit. Du nimmst ihr die kleine dann ab damit sie nicht zu viel Belastung hat.. schließlich war ihr Trennungsgrund dass sie so belastet ist!

24.11.2020 13:24 • #5912


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


I
Zitat von Baumo:
Ich würde da gar nicht viel mit Kindeswohl anfangen Ich würde... 1. Im gemeinsamen sorgerecht entscheidet man gemeinsam. Einer darf nicht gegen den Willen des anderen entscheiden. 2. Du willst dein Kind nicht dort über Nacht weil du eben nicht willst, weil es ein fremder Mann ist, und lover, du hast ganz einfach Bauchschmerzen dabei und du musst nicht zustimmen . Natürlich kann man drüber reden. Aber der Mann muss sich ordentlich bei dir vorstellen erst . Schliesslich ist das kind ihm ausgeliefert. 3. Es ist Corona. Das Kind soll heim, da wo es gemeldet ist 4. Generell soll ein ki ...


Wie gesagt sowohl Jugendamt als auch Anwalt, sehen da sehr geringe Chancen darin für mich. Sobald ich meine Tochter nun hier her zwingen würde, würde meine Frau das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen und bekommen. Da sind sich Jugendamt und Anwalt einig.

24.11.2020 14:00 • #5913


paulaner
Zitat von Ichgeheim:
würde meine Frau das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen und bekommen.

Bist du da sicher?
Sie hat ja nicht mal einen richtigen Wohnsitz.

24.11.2020 14:04 • x 1 #5914


U
das entsheidet immer noch der richter wenn rechtsanwalt und ja jugendamt das sagen heist es anwalt hat kein bock und das jugenamt weis nicht bescheid

24.11.2020 14:10 • x 2 #5915


I
Zitat von paulaner:
Bist du da sicher?
Sie hat ja nicht mal einen richtigen Wohnsitz.


Das sind die Aussagen vom Anwalt Und Jugendamt.
Klar Jugendamt kann man sagen die wollen keine Arbeit.
Aber mein Anwalt hat mir einen ähnlichen Fall von sich vorgetragen, wo sein Mandant das unbedingt wollte, bis vors Gericht. Und da hat der Vater eben das auch verloren und das gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht ist dann automatisch weg,.

Er meinte da gibt es keine Chance, wenn nicht das kindeswohl gefährdet wäre. Wenn es länger dauern würde bis sie ne Wohnung hat, meinte die vom JA werden sie sich dort die Situation anschauen und wie dann sagen würden, ne geht nicht, dann wieder rum könnte ich es sogar bekommen.
Muss ich die mal öfters drauf ansetzen.

24.11.2020 14:39 • #5916


U
irgendwas stimmt mit dein anwalt nicht , hole dir eine zweite meinung von einer rechtsanwältin bitte solch ein käse hab ich noch nicht gehört. wer sagt geht nicht im voraus , nehm ich meine füße unter die arme und bin weg.

ich kann dir einige fälle sagen wo dies der fall ist wo der vater das aufenthaltsbestimmungs recht bekommen haben weil sie so etwa wie deine frau waren. das ging schnell , eilverfahren 3ß mi bums fertig und die frau hat blöde geschaut

24.11.2020 14:43 • x 1 #5917


B
Zitat von paulaner:
Bist du da sicher?
Sie hat ja nicht mal einen richtigen Wohnsitz.


Glaube nicht dass die das so gesagt haben.es gibt keinen grund wieso gegen dich entschieden werden sollte.
Ausserdem hat sie wie gesagt nicht mal einen Wohnsitz

24.11.2020 15:48 • #5918


B
Zitat von Unglück112233:
irgendwas stimmt mit dein anwalt nicht , hole dir eine zweite meinung von einer rechtsanwältin bitte solch ein käse hab ich noch nicht gehört. wer sagt geht nicht im voraus , nehm ich meine füße unter die arme und bin weg.

ich kann dir einige fälle sagen wo dies der fall ist wo der vater das aufenthaltsbestimmungs recht bekommen haben weil sie so etwa wie deine frau waren. das ging schnell , eilverfahren 3ß mi bums fertig und die frau hat blöde geschaut


Ich befürchte du hast erst gar nicht gefragt und schämst dich das zuzugeben.
Natürlich bekommst du es erstmal. Aber dafür musst du es auch beantragen.
Sie bekommt es jetzt nicht denn wo soll der Aufenthalt denn sein? Bei einem fremden Typen?!

24.11.2020 16:01 • #5919


S
Ich sehe ehrlich gesagt auch keinen Grund warum man der Tochter den Wohnsitz während der Trennung beim Vater lässt. Die Mutter hat abgesehen davon dass sie selbst keinen Wohnsitz hat, ja noch das andere Problem, dass sie ihren eigenen Sohn noch nicht mal untergebracht kriegt.

24.11.2020 16:05 • #5920


B
Zitat von Sorgild:
Ich sehe ehrlich gesagt auch keinen Grund warum man der Tochter den Wohnsitz während der Trennung beim Vater lässt. Die Mutter hat abgesehen davon dass sie selbst keinen Wohnsitz hat, ja noch das andere Problem, dass sie ihren eigenen Sohn noch nicht mal untergebracht kriegt.


Ja aber sie versucht es. Sie kämpft darum.
Er nicht
Und hier liegt der Unterschied.
Sie kämpft für ihre kids trotz keine Möglichkeiten. Und er eben nicht. Trotz Haus und Job.

24.11.2020 16:17 • #5921


I
Meint ihr jetzt ich sollte das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht fordern? Also ernsthaft?
Ich frag morgen nochmal beim Anwalt.

24.11.2020 17:13 • #5922


unbel-Leberwurst
Zitat von Ichgeheim:
[

Wie gesagt sowohl Jugendamt als auch Anwalt, sehen da sehr geringe Chancen darin für mich. Sobald ich meine Tochter nun hier her zwingen würde, würde meine Frau das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen und bekommen. Da sind sich Jugendamt und Anwalt einig.


Das war jetzt das Gespräch deines heutigen Telefonates? War deine Frau nicht dabei in der Telefonkonferenz?

24.11.2020 17:13 • #5923


I
Zitat von unbel Leberwurst:

Das war jetzt das Gespräch deines heutigen Telefonates? War deine Frau nicht dabei in der Telefonkonferenz?


Nein da habe ich separat gefragt

24.11.2020 17:26 • #5924


unbel-Leberwurst
Zitat von Ichgeheim:

Nein da habe ich separat gefragt


Und was willst du nun tun?

24.11.2020 17:32 • #5925


A


x 4