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Frau schreibt mit anderem Mann

F
Zitat von Ichgeheim:
Sie ist weder im Grundbuch, noch in den Krediten erwähnt.


Dann viel Spaß. Dann ist es eine Zugewinngemeinschaft. Grundbuch und Kredite sagen da gar nichts. Und entgegen aller die jetzt wieder schlaue Sprüche bringen. Ich weiss wovon ich rede. Ich habe genug Hütten finanziert. Ich kann Dir nur raten den Anwalt zu wechseln. Den Du gerade hat ist ein Trottel.

Darüber hinaus wir in einem solchen Fall vom gericht geprüft, wer denn das Inbteresse an dem Darlehen und dem Haus hatte. Auch jetzt werden wieder einige Schlaubis was kluges dazu sagen. Dein A...und das Haus gehören ihr, mit den Kindern ohnehin

27.11.2020 16:14 • x 1 #6091


I
Zitat von fitzgerald71:

Dann viel Spaß. Dann ist es eine Zugewinngemeinschaft. Grundbuch und Kredite sagen da gar nichts. Und entgegen aller die jetzt wieder schlaue Sprüche bringen. Ich weiss wovon ich rede. Ich habe genug Hütten finanziert. Ich kann Dir nur raten den Anwalt zu wechseln. Den Du gerade hat ist ein Trottel.


Warum? Klar ist es eine zugewinngemeinschaft und sie bekommt unter Umständen einen Vermögensausgleich.
Nur hat sie eben kein Recht auf das Haus, bzw. Auch kein Recht auf die Zuweisung der ehewohnung.
Was anderes hat mein Anwalt nicht gesagt.

27.11.2020 16:17 • #6092


A


Frau schreibt mit anderem Mann

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F
Zitat von Ichgeheim:
Nur hat sie eben kein Recht auf das Haus


Warum nicht?

27.11.2020 16:17 • #6093


I
Zitat von fitzgerald71:

Warum nicht?


Sie musste unterschreiben dass ich es alleine kaufe.

27.11.2020 16:32 • #6094


F
Zitat von Ichgeheim:
Sie musste unterschreiben dass ich es alleine kaufe.


Das heisst gar nichts. Du hat es alleine gekauft. Ja...aber sie hat ja auch was dazu beigetragen. Und das wird sie sich vergolden lassen

27.11.2020 16:34 • x 2 #6095


I
Zitat von fitzgerald71:

Das heisst gar nichts. Du hat es alleine gekauft. Ja...aber sie hat ja auch was dazu beigetragen. Und das wird sie sich vergolden lassen


Der schuldenstand ist höher als der Wert des hauses.

27.11.2020 16:36 • #6096


A
Zitat von Ichgeheim:
Warum? Klar ist es eine zugewinngemeinschaft und sie bekommt unter Umständen einen Vermögensausgleich.
Nur hat sie eben kein Recht auf das Haus, bzw. Auch kein Recht auf die Zuweisung der ehewohnung.
Was anderes hat mein Anwalt nicht gesagt.


So ist es, das Haus gehört Dir, der Zugewinn (Wertzuwachs, bereits getilgte Schulden) müssen geteilt werden. Halt einfach Zugewinnausgleich !

27.11.2020 16:46 • #6097


A
Genauer:

Bei jedem Ehepartner wird gerechnet Endvermögen - Anfangsvermögen.
Die Differenz wird zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.

Ererbtes Vermögen wird dem Anfangsvermögen zugerechnet

27.11.2020 16:49 • x 1 #6098


F
Zitat von Ichgeheim:
Der schuldenstand ist höher als der Wert des hauses.


Ok..dann wir die Hütte verkauft oder geht in die Zwangsversteigerung und beide bleiben auf der Hälfte der Verbindlichkeit sitzen

Zitat von DoubleHope:
So ist es, das Haus gehört Dir, der Zugewinn (Wertzuwachs, bereits getilgte Schulden) müssen geteilt werden.


Nicht so ganz. Leider wird der Rest geteilt. Sollte er das Haus behalten, wird das halt als Zugewinn zu seinen Ungunsten gerechnet. Demzufolge nach darf er an seine zukünftige Ex bezahlen.

Zitat von DoubleHope:
Ererbtes Vermögen wird dem Anfangsvermögen zugerechnet


Das stimmt. Das Haus ist aber von Keinem ererbt, Sie haben es gemeinsam während der Ehe gekauft, bzw gebaut

27.11.2020 16:50 • #6099


unbel-Leberwurst
Zitat von Ichgeheim:
ihr wäre es am liebsten ich ließe ihr das Haus und der neue könnte mich sozusagen 1:1 ersetzen ohne das sie etwas verlieren würde sozusagen.


Hat sie das gesagt oder geschrieben?
Oder ist das eine Unterstellung Deinerseits?

27.11.2020 16:51 • #6100


unbel-Leberwurst
Zitat von fitzgerald71:

Das heisst gar nichts. Du hat es alleine gekauft. Ja...aber sie hat ja auch was dazu beigetragen. Und das wird sie sich vergolden lassen


Jetzt hör aber mal auf, hier völlig unbegründet Angst zu schüren.
Wenn die Schulden höher sind als der Wert des hauses, gibt es nichts zu vergolden

27.11.2020 16:58 • #6101


F
Zitat von unbel Leberwurst:
Jetzt hör aber mal auf, hier völlig unbegründet Angst zu schüren.
Wenn die Schulden höher sind als der Wert des hauses, gibt es nichts zu vergolden


Das habe ich geschrieben, bevor der TE was zum Valutastand gesagt hat. Wenn nur Schulden bleiben, wird es da nichts zu vergolden geben

27.11.2020 17:00 • x 1 #6102


I
Zitat von unbel Leberwurst:

Hat sie das gesagt oder geschrieben?
Oder ist das eine Unterstellung Deinerseits?


Unterstellung

27.11.2020 17:07 • #6103


F
Zitat von fitzgerald71:
Wenn nur Schulden bleiben, wird es da nichts zu vergolden geben


Ich möchte das noch mal klar stellen. Wenn das unter Zugewinn gilt, dann kann sie auch verlangen, dass die Burg verkauft wird. Und dann sind halt beide im Boot, was auch immer dabei herauskommt. Sollte der Te das nicht wollen, wird er sie auszahlen müssen. Auch das sollte man mit bedenken, insbesondere da der TE ja davon ausgeht, dass das Haus definitiv ihm gehört. Ich seh das nicht so.

27.11.2020 17:14 • #6104


E
Dafür hat er ja einen Anwalt den er bezahlen muss, der sollte ihm eigentlich alles nötige dazu erklären...vielleicht hat er das auch getan...kann nur der TE beantworten...

27.11.2020 17:17 • x 3 #6105


A


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