fitzgerald71
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fitzgerald71
Zitat von Tom73:Dafür hat er ja einen Anwalt den er bezahlen muss, der sollte ihm eigentlich alles nötige dazu erklären
unbel-Leberwurs.
Zitat von fitzgerald71:
Ich möchte das noch mal klar stellen. Wenn das unter Zugewinn gilt, dann kann sie auch verlangen, dass die Burg verkauft wird. Und dann sind halt beide im Boot, was auch immer dabei herauskommt. Sollte der Te das nicht wollen, wird er sie auszahlen müssen. Auch das sollte man mit bedenken, insbesondere da der TE ja davon ausgeht, dass das Haus definitiv ihm gehört. Ich seh das nicht so.
fitzgerald71
Zitat von unbel Leberwurst:Mit Verlaub,
Zitat von unbel Leberwurst:Wenn es kein Zugewinn gibt, muss er logischerweise auch nichts auszahlen.
Ex-Mitglied
fitzgerald71
Zitat von Tom73:Am Anwalt kann wenn überhaupt nur der TE zweifeln und sonst keiner hier....auch wenn die Tipps dazu nur gut gemeint sind.
Zitat von Tom73:Er hat hier schon mehrmals die Anregung bekommen sich eine 2.te Meinung eines anderen Anwalts zu suchen...ob er das gemacht hat?
Zitat von Tom73:dont know...denke aber eher nicht.
Zitat von Tom73:weil es mir den Anschein macht das er leider die gemässigte Gangart seines Anwalts bevorzugt
Ex-Mitglied
Gast2000
Zitat von fitzgerald71:
Warum nicht?
fitzgerald71
Zitat von Gast2000:Zugewinngemeinschaft heißt somit nicht man wird Miteigen-
tümer an der Immobile.
Isely
fitzgerald71
Zitat von Isely:Was für einen Zugewinn ? Hier wurde ja nicht einmal getilgt. Sondern nur die Schuldzinsen bedient.
Renovierungsarbeiten ? Erneuerungen ? Wenn schon... Wertsteigerung.
Ichgeheim
Isely
fitzgerald71
Zitat von Ichgeheim:Demnach ist die Bank Eigentümer,
Zitat von Ichgeheim:und und ich hab dann das Recht aufs Haus
Baumo
fitzgerald71
Zitat von Baumo:Also was habt ihr immer mit dem Haus.
Zitat von Baumo:Im übrigen auch selber schuld. So knapp finanziert man ein Haus nicht