Zitat von Baumo:Und die Hütte gehört genauso seiner Frau. Sagen wir mal die Hütte wäre abbezahlt. Er müsste ihr dann die Hälfte davon auszahlen. Denn es wurde während der Ehe angeschafft und gemeinsam erwitschaftet. Nun ist die Hütte aber ein Schuldenberg .
Hallo @baumo, von deiner rechtlichen Einschätzung stimmt, nach meinem Kenntnisstand, in wesenl-
lichen Punkten nichts. Auch @fitzgerald71 vertritt hier Thesen und rechliche Einschätzungen die so
schlicht in einigen Grundaussagen nicht stimmen.
Nicht alles fällt in der Ehe in die Zugewinngemeinschaft. Z.B. Erbschaften, persönliche Geschenke
und auch eine Immobilie die nur einer der beiden EL gekauft hat mit alleine im Grundbuch stehen.
Rechte an der Immobile zur Absicherung der Schulden lässt die Bank im Grundbuch erstrangig ein-
tragen.
Der Schutz des Eigentums ist gesetzlich verankert. Seine NF hat keinerlei Rechte und Pflichten
bezüglich der Immobilie. Was jedoch in den Zugewinn fällt ist die Wertsteigerung, abzüglich aller
Kosten/Schulden. Es besteht also allenfalls ein geldlicher Zugewinnausgleich.
Wie bereits geschrieben, sieht es beim Wohnrecht dagegen ganz anders aus. Beides hat mitein-
ander nichts zu tun, wird aber nicht selten in einen Topf geworfen.
Sein RA hat den TE exakt richtig, mein Kenntnisstand, informiert. Besonnen und richtig handeln sollte
das Mittel der Wahl sein und nicht Aktionismus.