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Frau schreibt mit anderem Mann

downie
Moin,

wenn Du tatsächlich das Wechselmodell möchtest, ist der Rat von Nephilim kontraproduktiv. Diese Äusserungen brechen Dir vor Gericht das Genick. Da kommen solche Machtspielchen nicht gut.

Ich würde weiter Gesprächsbereitschaft signalisieren. Viele hier schreiben, Du sollst auf den Tisch hauen und Dir nicht alles bieten lassen. Wenn Deine Frau jetzt einseitig Absprachen nicht einhält, kannst Du nicht viel machen. Du kannst immer wieder intervenieren und jede Verfehlung Deiner Ex genauestens dokumentieren, Dich aber gleichzeitig peinlichst genau an alle Absprachen halten. Wenn es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte (wovon ich fest ausgehe, wenn Du denn tatsächlich hier mal stringent handeln solltest) kannst Du eindeutig nachweisen, dass Du Dich immer an alle Absprachen hinsichtlich der Kinder gehalten hast (Stichwort Kontinuität, Kindeswohl, etc.), Deine Frau aber alle Absprachen ungeachtet des Kindeswohls missachtet.

Anders wird das nichts vor Gericht.

Just my 2 cents...

downie

09.12.2020 11:02 • x 3 #6676


I
Zitat von JustSmile:

Ihr hattet doch gestern erst ein Gespräch beim Jugendamt? Warum willst Du da nochmal nachfragen?


Na das gestern war eine Beratung, der Typ hat Schweigepflicht und so
Die andere Dame vom Jugendamt hat das beim ersten Mal ja auch vermittelt und schriftlich festgehalten. Dachte vielleicht ist die da nochmal hilfreich.

Aber ja die Meinung des Anwalts wird dann halt doch mehr zählen.

09.12.2020 11:03 • #6677


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


M
Sehe das auch so,
Sie will alles unter minimalsten Aufwand.
Weniger arbeiten gehen, ist ne Drohung.
Mach Du das mal, ich glaube da kommt von allen Seiten Druck, nennt sich glaub ich, Pflicht zur Erwerbstätigkeit.
Lass Deinen Anwalt mal von der Leine, denke kann nur besser für Dich werden.

Und denk das 50/50 nochmal konsequent durch, was das bedeutet

09.12.2020 11:09 • x 1 #6678


B
Zitat von Ichgeheim:

Ja sie geht ja weder auf das eine noch das andere ein.
Wenn ich ihr vorschlagen würde das die kleine bei mir bleiben soll, wird sie völlig austicken.
Wechselmodell lehnt sie ja strikt ab, egal in welcher Form, da wird es ihr sicher auch ums geld gehen.

Ich spreche nachher mit dem Anwalt und schau was der sagt.

Aber ja ich verstehe wie du das meinst wegen dem hin und her.


Dann musst du das ganz genauso dem JA sagen und dann sollen sie verhandeln. Das geht ja nicht dass du voller Zahlpapa für rin Kind bist und drei die halbe Zeit betreust aber sie das gesamte Unterhaltspaket Kindergeld und Pflegegeld kassiert. Die sollen dann das passendste aushandeln

09.12.2020 11:12 • #6679


B
Zitat von Ichgeheim:
Ist es vielleicht nochmals sinnvoll bei der Jugendamt Dame ei Gespräch zu suchen bevor ich das per Anwalt mache?

Das Jugendamt hat doch in der regle auch Interesse daran zu vermitteln.


Ja halte ich für sehr sinnvoll aber ohne sie.

09.12.2020 11:23 • #6680


downie
Moin,

Zitat von Baumo:
Das geht ja nicht dass du voller Zahlpapa für rin Kind bist und drei die halbe Zeit betreust aber sie das gesamte Unterhaltspaket Kindergeld und Pflegegeld kassiert. Die sollen dann das passendste aushandeln


Genau diese Sichtweise darf weder dem Jugendamt noch dem Gericht präsentiert werden. Es geht hier nicht in erster Linie ums Geld oder der Ex zu zeigen wo der Hammer hängt, sondern um das Kindeswohl.

Das Jugendamt schaut ausschließlich nach den Kindern und ist ganz bestimmt nicht dafür zuständig, das finanziell reizvollste Konstrukt für den TE auszuhandeln.

Schon sehr seltsam, was Dir hier teilweise geraten wird...

downie

09.12.2020 11:30 • x 6 #6681


I
Zitat von downie:
Moin,

wenn Du tatsächlich das Wechselmodell möchtest, ist der Rat von Nephilim kontraproduktiv. Diese Äusserungen brechen Dir vor Gericht das Genick. Da kommen solche Machtspielchen nicht gut.

Ich würde weiter Gesprächsbereitschaft signalisieren. Viele hier schreiben, Du sollst auf den Tisch hauen und Dir nicht alles bieten lassen. Wenn Deine Frau jetzt einseitig Absprachen nicht einhält, kannst Du nicht viel machen. Du kannst immer wieder intervenieren und jede Verfehlung Deiner Ex genauestens dokumentieren, Dich aber gleichzeitig peinlichst genau an alle Absprachen halten. Wenn es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte (wovon ich fest ausgehe, wenn Du denn tatsächlich hier mal stringent handeln solltest) kannst Du eindeutig nachweisen, dass Du Dich immer an alle Absprachen hinsichtlich der Kinder gehalten hast (Stichwort Kontinuität, Kindeswohl, etc.), Deine Frau aber alle Absprachen ungeachtet des Kindeswohls missachtet.

Anders wird das nichts vor Gericht.

Just my 2 cents...

downie


Wie zeige ich den gesprächsbereitschaft wenn sie meint sie wäre voll im Recht?
Beim JA oder ihr gegenüber?

09.12.2020 11:43 • #6682


downie
Hallo,

in erster Linie musst Du mit Deinem Anwalt Eure Strategie genau besprechen.

Es sind alle Verfehlungen Deiner Ex die Kinder betreffend zu dokumentieren, gleichzeitig hältst Du Dich an alle Absprachen. Es muss beim Jugendamt und vor Gericht ersichtlich sein, dass Du ausschließlich das Kindeswohl im Auge hast, während es Deiner Frau nur um Geld geht.

Du musst eindeutig glaubhaft machen, dass Du weiterhin Deinen Kindern als liebevoller, fürsorglicher Vater gleichberechtigt zu Deiner Frau erhalten bleiben möchtest. Euren Kindern bricht gerade die Familie weg, jetzt geht es um gleichberechtigten Umgang zu Mutter und Vater und den kannst Du gewährleisten.

Deine Frau möchte die Kinder zu 50,1 % damit Du voll unterhaltspflichtig bist. Die Bindung zu beiden Elternteilen interessiert sie nicht die Bohne. Wenn dem Gericht diese tatsächlich herrschenden Verhältnisse glaubhaft gemacht werden, hast Du echte Chancen.

Ich würde auch immer wieder auf die sogenannte Wohlverhaltensklausel verweisen und darauf, dass Du diese beherzigst und einzig und allein das Kindeswohl im Auge hast.

Die Wohlverhaltensklausel ist in §1684 Abs. 2 Satz 1 BGB geregelt. Die Wohlverhaltensklausel ist ein an die Eltern gerichtetes Gebot, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Gesetzlich vorgesehen ist ein loyales Verhalten der Eltern untereinander bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dieses Verhalten ist eine Fortführung der während intakter Beziehung selbstverständlichen Verpflichtung. Beide Elternteile haben jede negative Beeinflussung des Kindes z. B. durch verbale Abwertung des anderen Elternteils zu unterlassen. Auch verbietet sich eine Vereitelung des persönlichen Umgangs mit dem Kind. Es muß eine für das Kind hilfreiche Lösung gefunden werden, so dass es spürt, dass beide Elternteile mit dem Kontakt einverstanden sind. Sachliche und freundliche Begegnungen der Eltern unterstützen das Kind bei der Ausübung der Besuchskontakte. Zudem ist ein Hinführen des Kindes durch den einen Elternteil zum anderen förderlich für einen positiven Ablauf der Kontakte im Sinne der Kinder.

Ich weiß ziemlich genau wovon ich spreche, ich hab das alles durch. Mein mittlerweile erwachsener Sohn lebte seit seinem 13. Lebensjahr ausschließlich bei mir. Aber auch nur, weil ich diese Machtspielchen zu denen Dir hier geraten wird eben nicht betrieben habe. Ich hatte ausschließlich meine Kinder im Fokus.

Gruß
downie

09.12.2020 11:58 • x 4 #6683


I
Zitat von downie:
Hallo, in erster Linie musst Du mit Deinem Anwalt Eure Strategie genau besprechen. Es sind alle Verfehlungen Deiner Ex die Kinder betreffend zu dokumentieren, gleichzeitig hältst Du Dich an alle Absprachen. Es muss beim Jugendamt und vor Gericht ersichtlich sein, dass Du ausschließlich das Kindeswohl im Auge hast, während es Deiner Frau nur um Geld geht. Du musst eindeutig glaubhaft machen, dass Du weiterhin Deinen Kindern als liebevoller, fürsorglicher Vater gleichberechtigt zu Deiner Frau erhalten bleiben möchtest. Euren Kindern bricht gerade die Familie weg, jetzt geht es um gleichberechtigten Umgang zu Mutter und Vater ...


Das schwierige an meiner Situation ist halt das der mittlere ja nicht mein leiblicher ist, nur die kleine.
Da weiß ich nie so recht wie das dann auch vor Gericht gehandhabt werden würde, bzw. Wie ich da beim JA mit umgehe.
Es geht ja irgendwie immer um beide, rechte habe ich aber nur bei meiner Tochter.

09.12.2020 12:18 • #6684


B
Zitat von downie:
Moin,



Genau diese Sichtweise darf weder dem Jugendamt noch dem Gericht präsentiert werden. Es geht hier nicht in erster Linie ums Geld oder der Ex zu zeigen wo der Hammer hängt, sondern um das Kindeswohl.

Das Jugendamt schaut ausschließlich nach den Kindern und ist ganz bestimmt nicht dafür zuständig, das finanziell reizvollste Konstrukt für den TE auszuhandeln.

Schon sehr seltsam, was Dir hier teilweise geraten wird...

downie


Das soll er natürlich nicht so sagen in dem ton aber doch er kann das schon ansprechen, sie schauen auch auf sowas. Ich meine wie soll er denn die halbe zeit drei Kinder versorgen wenn alles Geld zu der Frau fliesst? Luft und Liebe können sie ja nicht essen oder.
Und ja es geht um Kindeswohl. Und wo ist dieses wenn Kinder zerrissen werden , heute da morgen da.
Natürlich soll Mann das ruhig ansprechen, er weiss selbst nicht was er tun soll jetzt

09.12.2020 12:39 • #6685


downie
Hallo,

wie das bei Gericht hinsichtlich des Wechselmodells bezüglich Deiner Tochter gehandhabt wird, kann Dir keiner genau sagen. Das wirst Du spätestens vor Gericht (falls Ihr Euch vorher nicht einigen könnt) erfahren.

Aber genau dafür hast Du doch auch Deinen Anwalt.

Fang jetzt doch mal bitte an und handel zielgerichtet und orientiert. Deine Frau wird wohl auch einen Anwalt haben und wenn Du nicht klare Linie fährst, wird man das ausnutzen.

Gruß
downie

09.12.2020 12:43 • #6686


MissLilly
Zitat von Ichgeheim:
Na wie die das sehen, dass mein Frau mit so Sachen kommt, wie dann arbeite ich halt weniger und du bekommst die Kinder nur noch alle 14 Tage, wie die das sehen dass sie nach ihrem Willen diktiert und es sie nicht juckt was gut für die Kinder wäre.


Laut deinen eigenen Angabe vor ein paar Seiten, hat sie angeblich doch genau das in Anwesenheit des Jugendamtes geäußert, wenn ich das richtig gelesen habe?!
Leider hast du uns aber nicht berichtet wie das Jugendamt auf diese Aussage reagiert hat !
Vielleicht holst du das jetzt mal kurz nach ? Ansonsten erklärt sich für mich nicht warum du das Jugendamt NOCHMAL fragen möchtest, was es zu dem Statement deiner Frau zu sagen hat ....

09.12.2020 12:45 • #6687


MissLilly
Zitat von downie:
Das Jugendamt schaut ausschließlich nach den Kindern und ist ganz bestimmt nicht dafür zuständig, das finanziell reizvollste Konstrukt für den TE auszuhandeln.


Das Jugendamt schaut in aller erster Linie darauf, dass es an Stelle der Eltern, finanziell NICHT für die Kinder aufkommen muss !

09.12.2020 13:12 • #6688


I
Zitat von MissLilly:

Laut deinen eigenen Angabe vor ein paar Seiten, hat sie angeblich doch genau das in Anwesenheit des Jugendamtes geäußert, wenn ich das richtig gelesen habe?!
Leider hast du uns aber nicht berichtet wie das Jugendamt auf diese Aussage reagiert hat !
Vielleicht holst du das jetzt mal kurz nach ? Ansonsten erklärt sich für mich nicht warum du das Jugendamt NOCHMAL fragen möchtest, was es zu dem Statement deiner Frau zu sagen hat ....


Das war nun bei einem Beratungs Termin, der Mensch ist aber zu Stillschweigen verpflichtet und nur zur Vermittlung da.
Die Andere Dame von JA ist für rechtliche Dinge zuständig.
Mit der hatte ich eben zu allererst kontakt

09.12.2020 13:13 • #6689


MissLilly
Ja ist ja schön und gut , aber wenn er dennoch zum vermitteln da ist , stellt sich mir doch die Frage wie er auf diesen Satz deiner Frau reagiert hat bzw warum DU indem Moment nicht direkt den Mann vom JA dazu befragt hast ?!

09.12.2020 13:17 • #6690


A


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