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Frau schreibt mit anderem Mann

I
Zitat von Gast2000:
Der TE reagiert damit auf das was ihm zum Wechselmodell bei den Kindern nun sich mehrfach
wiederholend geschrieben wurde. Und ja, das Wechselmodell ist umstritten und genau das spiegelt
sich, immer auf den Einzelfall bezogen, bei Gerichtsentscheidungen.

Die erfahrenen Familienanwälte wissen wie bei dem zuständigen Gericht in sehr ähnlichen Fällen
und Voraussetzungen in der Regel entschieden wird. Ich denke, hier im Forum können nur aus
Erfahrungen heraus und juristischem Grundwissen für den TE wichtige Empfehlungen gegeben
werden. In Rechtsfragen und für die Beratung ist sein RA zuständig und alles wichtige in Abstim-
mung sollte mit ihm erfolgen.

Für mich ist die entscheidene Frage: Möchte ich für mein Kind, was ja mit einer Trennung mit
betroffen ist, als Vater gleichermaßen zumindest zu 50/50 da sein, es aufwachsen sehen und
eine enge, liebevolle Bindung haben, oder nicht.

Es ist doch klar, dass damit eine Verantwortung verbunden ist (beide Elternteile) und andere Dinge
damit erschwert werden können (z.B. neuer LP, Patchwork usw.).

Ich finde und hoffe, der TE stellt sein Kind an 1. Stelle und tut alles damit es ihm gut geht und, auch
unter den dann dennoch nicht optimalen Bedingungen, wohlbehalten aufwachsen kann. Darüber
hinaus wäre es wünschenswert, dass er seine Tür für ihre eigenen Kinder offen hält und auch für
sie da ist und Halt gibt. Jedoch nur in der Verantwortung, wenn sie bei ihm sind.


Genau deshalb kam ja nochmal meine Frist für mich um zu überlegen.
Ist es für meine Tochter sinnvoll, das wechselmodell durchzuziehen, sie müsste bei mir mittags in eine Betreuung, die Mutter ist mittags meist zuhause. Ist es sinnvoll sie wochenweise von ihren Brüdern zu trennen? Das sind eben ein paar Punkte die da aufkommen, die es doch in ruhe zu überlegen gilt. Ohne Emotionen, ohne an meine ex zu denken, sondern nur an meine Tochter. Es muss ja auch für die Zukunft passen, langfristig planen.
Für die anderen beiden ist meine Tür natürlich offen, hier stellt sich für mich aber auch die Frage wieviel Verantwortung ich für die beiden noch übernehmen will und soll. Nicht um meiner ex nen gefallen zu machen, sondern ihm wohl der kinder.

Es geht ja auch nicht einfach darum mein Kind aufwachsen zu sehen, sondern vor allem darum es dabei fördern zu können. Ich muss mich ja auch in die Lage meiner Tochter versetzen und nicht nur meine Sicht sehen.

Ich finde die Entscheidung nicht einfach und habe mir deshalb mit meinem Anwalt den Zeitraum nach den Ferien gesetzt.
Er ist da zuversichtlich, meint die Gerichte tendieren immer mehr zum wechselmodell.

15.12.2020 11:56 • x 4 #6886


HerrZ
Zitat von Ichgeheim:
lso gehe ich mal davon aus, dass sie mir das die Tage sagen wird weil sie zur Ummeldung unserer Tochter ja mein Einverständnis braucht.

So selbstverständlich wie Du vieles siehst, ist auch das nicht. Um nicht zu sagen: Auch hier bist Du gutgläubig bis blauäugig. Nichts und niemand hindert Deine Ex-Partnerin daran, die Kinder umzumelden wie sie lustig ist. Mach Dich über die in Deinem Bundesland geltenden Regelungen schlau.

Für NRW z.B. gilt:
Gemäß Nr. 17.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) bedarf es bei einer Anmeldung einer minderjährigen Person bei einem gemeinsamen Sorgerecht der Eltern auch dann nicht der Unterschriften beider Elternteile auf dem Meldeschein, wenn die Eltern getrennt leben. Die Meldebehörde ist nicht verpflichtet zu prüfen, welchem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt. Bei der Erfüllung der Meldepflicht nach § 17 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sind personensorgerechtliche Erwägungen unbeachtlich.

Es gilt aber auch Nr. 22.2 BMGVwV betreffend die Bestimmung des Hauptwohnsitzes, wenn die minderjährige Person erstmals mit einem sorgeberechtigten Elternteil aus der Familienwohnung auszieht:

Leben die Personensorgeberechtigten eines minderjährigen Einwohners dauerhaft getrennt und steht ihnen das Sorgerecht gemeinsam zu, ist Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners die vorwiegend benutzte Wohnung. Kann nicht festgestellt werden, dass der minderjährige Einwohner eine Wohnung vorwiegend benutzt, weil er sich bei beiden Eltern je zur Hälfte aufhält, ist die Hauptwohnung gemäß § 22 Absatz 3 BMG dort anzumelden, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des minderjährigen Einwohners liegt. Hierzu kann zum Beispiel auf die vom Kind besuchte Schule oder Kindertagesstätte sowie auf die Mitgliedschaft des Kindes in Vereinen oder sonstigen Organisationen abgestellt werden. Kann auch ein Schwerpunkt der Lebensbeziehungen nicht festgestellt werden, soll die Meldebehörde eine einverständliche Festlegung der Hauptwohnung durch die Eltern fördern.

Quelle: https://www.frag-einen-anwalt.de/Ummeld...34441.html

15.12.2020 12:14 • #6887


A


Frau schreibt mit anderem Mann

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Zitat von HerrZ:
So selbstverständlich wie Du vieles siehst, ist auch das nicht. Um nicht zu sagen: Auch hier bist Du gutgläubig bis blauäugig. Nichts und niemand hindert Deine Ex-Partnerin daran die Kinder umzumelden wie sie lustig ist. Mach Dich über die in Deinem Bundesland geltenden Regelungen schlau.

Für NRW z.B. gilt:
Gemäß Nr. 17.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) bedarf es bei einer Anmeldung einer minderjährigen Person bei einem gemeinsamen Sorgerecht der Eltern auch dann nicht der Unterschriften beider Elternteile auf dem Meldeschein, wenn die Eltern getrennt leben. Die Meldebehörde ist nicht verpflichtet zu prüfen, welchem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt. Bei der Erfüllung der Meldepflicht nach § 17 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sind personensorgerechtliche Erwägungen unbeachtlich.

Es gilt aber auch Nr. 22.2 BMGVwV betreffend die Bestimmung des Hauptwohnsitzes, wenn die minderjährige Person erstmals mit einem sorgeberechtigten Elternteil aus der Familienwohnung auszieht:

Leben die Personensorgeberechtigten eines minderjährigen Einwohners dauerhaft getrennt und steht ihnen das Sorgerecht gemeinsam zu, ist Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners die vorwiegend benutzte Wohnung. Kann nicht festgestellt werden, dass der minderjährige Einwohner eine Wohnung vorwiegend benutzt, weil er sich bei beiden Eltern je zur Hälfte aufhält, ist die Hauptwohnung gemäß § 22 Absatz 3 BMG dort anzumelden, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des minderjährigen Einwohners liegt. Hierzu kann zum Beispiel auf die vom Kind besuchte Schule oder Kindertagesstätte sowie auf die Mitgliedschaft des Kindes in Vereinen oder sonstigen Organisationen abgestellt werden. Kann auch ein Schwerpunkt der Lebensbeziehungen nicht festgestellt werden, soll die Meldebehörde eine einverständliche Festlegung der Hauptwohnung durch die Eltern fördern.

Quelle: https://www.frag-einen-anwalt.de/Ummeld...34441.html


Laut unserem Meldeamt hat sie es ja bereits versucht gehabt und wurde darauf hingewiesen dass sie keine Ummeldung ohne meine Zustimmung vornehmen.

15.12.2020 12:20 • x 1 #6888


S
Zitat von Likos24:

Also da beschreibst Du aber deine Spezies sehr durchtrieben etc. Könnte man(n) fast meinen du outest Dich hier als Whistlblower! Aber DANKE...
Da sollte sich jeder Mann echt überlegen überhaupt jemals wieder eine Beziehung/Partnerschaft/Ehe einzugehen! Sind ja absolut düstere Aussichten,...aber ich verstehe was Du meinst. Frauen dürfen eigentlich alles,...Männer müssen kuschen, besonders wenn Kinder mit involviert sind. Unser Familienrecht sollte echt schnell überdacht werden.....


ICH habe mal so gar nichts beschrieben. Mach deine Augen auf, ich habe zitiert und verlinkt. Weil ich den Eindruck hatte, hier werden Begrifflichkeiten verwendet, die den Anwesenden nicht wirklich geläufig sind.
Aber danke für deine persönlichen Einlassungen.
Auf gut deutsch: Du kannst mich mal.

15.12.2020 13:10 • x 1 #6889


I
Man lass die Finger vom WM. Das ist nix für euch und eurem Desolatem Zustand eurer Elternebene.
Das ist ein Witz.

Dann das ganze Theater mit den anderen Kindern die nicht deine sind.

Lass deine Tochter jedes 2. Wochenende kommen, und den grossen auch oder alle.
Und gut ist.

PS Was gehen dich fehlende Sachen an ?
Sie kriegt demnächst Unterhalt , davon muss sie alles bezahlen.

Zieh doch endlich mal einen Schlusstrich.

15.12.2020 13:16 • x 1 #6890


S
Zitat von Ichgeheim:

Also iregdnwie finde ich diese Ansicht etwas übertrieben.
Das meine ex kein fernsehkabel herbekommt, kann wohl nicht meine Sorge sein.
Das ist ihre Wohnung, wo sie mir bisher nichtmal gesagt hat so genau diese ist, wieso sollte ich dafür also Sachen besorgen nur weil sie es nicht hinbekommt und mittags bei ihrer freundin rumhockt.

Du verstehst den Kontext nicht. Wechselmodell ist umstritten und in der Regel funktioniert es nicht. Weil die Eltern sich nicht einig sind. So wie bei Euch. Es funktioniert nur in Ausnahmefällen, mit Eltern, die das auch wirklich können. Das sind dann aber Eltern, die sich nicht schon wegen eines dämlichen Fernsehkabel streiten. Wenn du da schon Nö und nicht mein Problem sagst, ist das ganze Unterfangen zum Scheitern verurteilt.

Und ein Wechselmodell, was noch nicht mal funktioniert ist für Kinder eine Zumutung und alles andere als förderlich.

15.12.2020 13:20 • #6891


I
Zitat von Sorgild:
Du verstehst den Kontext nicht. Wechselmodell ist umstritten und in der Regel funktioniert es nicht. Weil die Eltern sich nicht einig sind. So wie bei Euch. Es funktioniert nur in Ausnahmefällen, mit Eltern, die das auch wirklich können. Das sind dann aber Eltern, die sich nicht schon wegen eines dämlichen Fernsehkabel streiten. Wenn du da schon Nö und nicht mein Problem sagst, ist das ganze Unterfangen zum Scheitern verurteilt.

Und ein Wechselmodell, was noch nicht mal funktioniert ist für Kinder eine Zumutung und alles andere als förderlich.


Es gab doch gar keinen Streit wegen dem Kabel.

15.12.2020 13:39 • x 1 #6892


I
Zitat von Isely:
Man lass die Finger vom WM. Das ist nix für euch und eurem Desolatem Zustand eurer Elternebene.
Das ist ein Witz.

Dann das ganze Theater mit den anderen Kindern die nicht deine sind.

Lass deine Tochter jedes 2. Wochenende kommen, und den grossen auch oder alle.
Und gut ist.

PS Was gehen dich fehlende Sachen an ?
Sie kriegt demnächst Unterhalt , davon muss sie alles bezahlen.

Zieh doch endlich mal einen Schlusstrich.


Ja das Problem sind eben die anderen beiden Kinder, bzw. Der mittlere der mich ja als Papa ansieht.
Das ist eben der Punkt der mich ja so darüber nachdenken lässt.

Aber einfach einen Schlussstrich ziehen und meine Tochter nur noch alle 2 Wochenenden zu sehen ist leicht gesagt. Ich liebe mein Kind und könnte damit nur sehr schwer leben.
Ich habe mich ja bewusst für dieses Kind entschieden vor vielen Jahren, habe eine Verantwortung ihr gegenüber.

15.12.2020 13:41 • x 2 #6893


Auchhier
Zitat von Ichgeheim:
bzw. Der mittlere der mich ja als Papa ansieht.


Da ich mir nicht sicher bin, eine Nachfrage - der mittlere Bub ist ja in dem Glauben aufgewachsen, dass du sein Vater bist, oder? Und ihr habt ihm noch immer nicht gesagt, dass das nicht so ist?

Hast du das dem JA gegenüber mal erwähnt?

In diesem armen Kind wird mutmaßlich alles zerbrechen, wenn er so nebenbei, während der Umgangsregelung für seine Schwester erfährt, dass sein Vater nicht sein Vater ist und er daher auch nicht, wie seine Schwester, einen Anspruch auf gemeinsame Zeit mit ihm hat und eigentlich total in der Luft hängt...

Habt ihr irgendwas geplant, um den Jungen aufzufangen?

15.12.2020 13:52 • x 1 #6894


I
Zitat von Ichgeheim:

Ja das Problem sind eben die anderen beiden Kinder, bzw. Der mittlere der mich ja als Papa ansieht.
Das ist eben der Punkt der mich ja so darüber nachdenken lässt.

Aber einfach einen Schlussstrich ziehen und meine Tochter nur noch alle 2 Wochenenden zu sehen ist leicht gesagt. Ich liebe mein Kind und könnte damit nur sehr schwer leben.
Ich habe mich ja bewusst für dieses Kind entschieden vor vielen Jahren, habe eine Verantwortung ihr gegenüber.


Das verstehe ich schon.
Aber du siehst ja auch , dass alles was mal an Lebensplanung vor einem lag , mit einem Schlag verändert wurde.

Deine NF wird in naher Zukunft wieder mit einem Mann leben, spätestens da wird die dem WM ohnehin nicht mehr länger zustimmen.
Glaube ich jedenfalls nicht.

15.12.2020 13:57 • #6895


I
Zitat von Auchhier:

Da ich mir nicht sicher bin, eine Nachfrage - der mittlere Bub ist ja in dem Glauben aufgewachsen, dass du sein Vater bist, oder? Und ihr habt ihm noch immer nicht gesagt, dass das nicht so ist?

Hast du das dem JA gegenüber mal erwähnt?

In diesem armen Kind wird mutmaßlich alles zerbrechen, wenn er so nebenbei, während der Umgangsregelung für seine Schwester erfährt, dass sein Vater nicht sein Vater ist und er daher auch nicht, wie seine Schwester, einen Anspruch auf gemeinsame Zeit mit ihm hat und eigentlich total in der Luft hängt...

Habt ihr irgendwas geplant, um den Jungen aufzufangen?


Ja das ist ja das Problem er weiß es nicht und es ist grad auch nicht mehr geplant ihm das zu sagen. Wann oder wie das jemals stattfinden soll weiß ich nicht.
Ich befürchte aber sowieso dass sie das irgendwann von sich aus tuen wird, wenn sie nen neuen hat.

15.12.2020 13:59 • x 1 #6896


I
Zitat von Isely:

Das verstehe ich schon.
Aber du siehst ja auch , dass alles was mal an Lebensplanung vor einem lag , mit einem Schlag verändert wurde.

Deine NF wird in naher Zukunft wieder mit einem Mann leben, spätestens da wird die dem WM ohnehin nicht mehr länger zustimmen.
Glaube ich jedenfalls nicht.


Wenn das wechselmodell mal angeordnet ist bzw. Vereinbart, kann sie da aber auch nicht mehr einfach so raus. Ob neuer Mann oder nicht.

15.12.2020 14:00 • x 1 #6897


I
Zitat von Ichgeheim:

Wenn das wechselmodell mal angeordnet ist bzw. Vereinbart, kann sie da aber auch nicht mehr einfach so raus. Ob neuer Mann oder nicht.


Wenn du meinst.

Ich sage sie findet Mittel und Wege.
So wie immer.

15.12.2020 14:01 • #6898


I
Zitat von Isely:

Wenn du meinst.

Ich sage sie findet Mittel und Wege.
So wie immer.


Ja sie wird wahrscheinlich alles dran setzen dass es gar nicht soweit kommt. Vermute ich. Keine Ahnung.

Manchmal glaube ich es wäre einfacher sie zurück zu bekommen, als mit den kindern ne ordentliche Lösung zu finden

15.12.2020 14:05 • #6899


J
Zitat von Ichgeheim:
Manchmal glaube ich es wäre einfacher sie zurück zu bekommen, als mit den kindern ne ordentliche Lösung zu finden

Du hast Dich selbst in die Situation gebracht - also hör jetzt auf rum zu jammern.

15.12.2020 14:07 • x 3 #6900


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