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15224

Frau schreibt mit anderem Mann

I
Zitat von SlevinS:

Versuch Nr. 1035?


Naja bisher ging es da nur um das wechselmodell. Da ging es noch nicht mal darum, die kleine zu mir zu nehmen. Da wird sie quasi völlig rotieren.

x 1 #7471


B
Zitat von Ichgeheim:
Ist es evtl. Klüger meine NF mal direkt darauf anzusprechen, dass ich es besser fände die kleine wäre bei mir, wegen diverser Gründe? Oder soll ich sie nochmal auf ein Beratungsgespräch beim Jugendamt drängen, bei dem ich ihr dass Ofen lege?


Was fragst du so komische Sachen? Entweder du willst das Kind und handelst einfach so wie dir gesagt wurde heute beim JA Gespräch oder du lässt es.
Und es interessiert nicht wie sie rotiert- es interessiert was mir dir ist .
Und ja es wäre ein Problem für mich mein Kind zu einem Mann zu lassen der angeblich ein a ist und auch so aussieht. Ich würde mir das höchstpersönlich ansehen mit wem das kind im bett liegt ( und wie es in dem Raum riecht). Aber es scheint dir egal zu sein.
Jetzt wissen wir auch wieso er sich versteckt. Er schafft es wahrscheinlich nicht mal zur tür

x 2 #7472


A


Frau schreibt mit anderem Mann

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I
Zitat von Baumo:

Was fragst du so komische Sachen? Entweder du willst das Kind und handelst einfach so wie dir gesagt wurde heute beim JA Gespräch oder du lässt es.
Und es interessiert nicht wie sie rotiert- es interessiert was mir dir ist .
Und ja es wäre ein Problem für mich mein Kind zu einem Mann zu lassen der angeblich ein a ist und auch so aussieht. Ich würde mir das höchstpersönlich ansehen mit wem das kind im bett liegt ( und wie es in dem Raum riecht). Aber es scheint dir egal zu sein.
Jetzt wissen wir auch wieso er sich versteckt. Er schafft es wahrscheinlich nicht mal zur tür


Na ganz so schlimm wird es nicht sein Smile

Ja ich weiß komische Fragen.
Also wenn der Anwalt Urlaub beendet hat gleich alle Fakten darlegen und seine Sicht der Dinge erfragen. Wenn er meint es gibt Chancen, dann nochmal das JA um nen Termin bitten, ich würde das ja ohne Gericht gerne klären, und dann wird's eh vor Gericht landen.

x 1 #7473


B
Wenn
Wenn
Und wenn
Würde
....
Das machst du schon seit 400 Seiten.
Wieviele seiten voller wenn s und voller sie meint willst du noch tippen?
Unternehme was oder schliesse deinen Frieden damit

x 6 #7474


G
Zitat von Baumo:

Was fragst du so komische Sachen? Entweder du willst das Kind und handelst einfach so wie dir gesagt wurde heute beim JA Gespräch oder du lässt es.
Und es interessiert nicht wie sie rotiert- es interessiert was mir dir ist .
Und ja es wäre ein Problem für mich mein Kind zu einem Mann zu lassen der angeblich ein a ist und auch so aussieht. Ich würde mir das höchstpersönlich ansehen mit wem das kind im bett liegt ( und wie es in dem Raum riecht). Aber es scheint dir egal zu sein.
Jetzt wissen wir auch wieso er sich versteckt. Er schafft es wahrscheinlich nicht mal zur tür

Wer mit dem Kopf durch die Wand will wird, außer gewaltig und schmerzhaft den Kopf zu stoßen,
nichts erreichen. Ich halte es für besser, die nahe gelegene Tür zu nehmen. Auch wenn diese ver-
schlossen ist und nur durch geschicktes agieren und mit Köpfchen geöffnen werden kann. Gelingt
das nicht, können auch juristische Mittel - aber nur dann wenn berechtigte Aussicht auf Erfolg besteht -
eine Option sein.

All das was der TE bislang geschrieben hat, hat - im juristischen Sinne - mit Kindeswohlgefährdung
nichts zu tun.

Der Elternteil bei dem das Kind jeweils in Betreuung ist, ist in der Verantwortung für das Kind. Ein Mit-
spracherecht in dieser Zeit hat der andere Elternteil nicht, es sei denn es ginge um Entscheidungen für
das Kind selbst für das ein jeweiliges Einverständnis eingeholt werden muß.

Der TE muß wissen und das auch dem RA sagen wie er was geregelt haben möchte und nur das
verfolgen was Erfolg versprechend ist und in Abwegung der voraussichtlich entstehenden Kosten
überhaupt sinnvoll ist. Und dieser Plan A und Plan B sollte dann, in Abstimmung und Unterstützung
mit dem RA, auch verfolgt werden.

Das Hauptziel sollte eine gütliche und faire Einigung der EL untereinander sein. Alles andere verur-
sacht nicht nur erhebliche RA- und Gerichtskosten mit Verhärtung der Fronten zwischen den EL,
sondern macht alles viel schwieriger. In aller Regel wird man kaum bis nichts erreichen, wenn sich
der Andere in einer Abwehrhaltung befindet. Ein von beiden Parteien einvernehmlich eingeschalteter Gesprächsmoderator kann dazu hilfreich sein gute und faire Lösungen zu finden.

x 4 #7475


I
Zitat von Gast2000:
Wer mit dem Kopf durch die Wand will wird, außer gewaltig und schmerzhaft den Kopf zu stoßen,
nichts erreichen. Ich halte es für besser, die nahe gelegene Tür zu nehmen. Auch wenn diese ver-
schlossen ist und nur durch geschicktes agieren und mit Köpfchen geöffnen werden kann. Gelingt
das nicht, können auch juristische Mittel - aber nur dann wenn berechtigte Aussicht auf Erfolg besteht -
eine Option sein.

All das was der TE bislang geschrieben hat, hat - im juristischen Sinne - mit Kindeswohlgefährdung
nichts zu tun.

Der Elternteil bei dem das Kind jeweils in Betreuung ist, ist in der Verantwortung für das Kind. Ein Mit-
spracherecht in dieser Zeit hat der andere Elternteil nicht, es sei denn es ginge um Entscheidungen für
das Kind selbst für das ein jeweiliges Einverständnis eingeholt werden muß.

Der TE muß wissen und das auch dem RA sagen wie er was geregelt haben möchte und nur das
verfolgen was Erfolg versprechend ist und in Abwegung der voraussichtlich entstehenden Kosten
überhaupt sinnvoll ist. Und dieser Plan A und Plan B sollte dann, in Abstimmung und Unterstützung
mit dem RA, auch verfolgt werden.

Das Hauptziel sollte eine gütliche und faire Einigung der EL untereinander sein. Alles andere verur-
sacht nicht nur erhebliche RA- und Gerichtskosten mit Verhärtung der Fronten zwischen den EL,
sondern macht alles viel schwieriger. In aller Regel wird man kaum bis nichts erreichen, wenn sich
der Andere in einer Abwehrhaltung befindet. Ein von beiden Parteien einvernehmlich eingeschalteter Gesprächsmoderator kann dazu hilfreich sein gute und faire Lösungen zu finden.


Ja deshalb trage ich nochmal alle meine Punkte zusammen, meine Bedenken die ich auch dann begründen kann und spreche die mit dem Anwalt durch und zwar explizit auf die Frage ob es eine Chance gibt die kleine zu mir zu nehmen und wenn das nicht erfolgversprechend sein sollte, das wechselmodell und zwar festgeschrieben, sodass sie daran nicht rütteln kann.
Plan C wäre erstmal es so weiterlaufen zu lassen wie momentan abgesprochen und schauen ob von ihr noch Zeichen von überforderung oder ähnlichem kommen die mir in die Karten spielen oder einfach weil die kleine ne gefestigt meinung zu der situation bekommt.

x 3 #7476


B
Zitat von Gast2000:
Wer mit dem Kopf durch die Wand will wird, außer gewaltig und schmerzhaft den Kopf zu stoßen,
nichts erreichen. Ich halte es für besser, die nahe gelegene Tür zu nehmen. Auch wenn diese ver-
schlossen ist und nur durch geschicktes agieren und mit Köpfchen geöffnen werden kann. Gelingt
das nicht, können auch juristische Mittel - aber nur dann wenn berechtigte Aussicht auf Erfolg besteht -
eine Option sein.

All das was der TE bislang geschrieben hat, hat - im juristischen Sinne - mit Kindeswohlgefährdung
nichts zu tun.

Der Elternteil bei dem das Kind jeweils in Betreuung ist, ist in der Verantwortung für das Kind. Ein Mit-
spracherecht in dieser Zeit hat der andere Elternteil nicht, es sei denn es ginge um Entscheidungen für
das Kind selbst für das ein jeweiliges Einverständnis eingeholt werden muß.

Der TE muß wissen und das auch dem RA sagen wie er was geregelt haben möchte und nur das
verfolgen was Erfolg versprechend ist und in Abwegung der voraussichtlich entstehenden Kosten
überhaupt sinnvoll ist. Und dieser Plan A und Plan B sollte dann, in Abstimmung und Unterstützung
mit dem RA, auch verfolgt werden.

Das Hauptziel sollte eine gütliche und faire Einigung der EL untereinander sein. Alles andere verur-
sacht nicht nur erhebliche RA- und Gerichtskosten mit Verhärtung der Fronten zwischen den EL,
sondern macht alles viel schwieriger. In aller Regel wird man kaum bis nichts erreichen, wenn sich
der Andere in einer Abwehrhaltung befindet. Ein von beiden Parteien einvernehmlich eingeschalteter Gesprächsmoderator kann dazu hilfreich sein gute und faire Lösungen zu finden.


Er hat aber kein geschicktes Köpfchen.
Ausserdem ist die Frau in kompletter Abwehrhaltung und sie will keinen Meter davon abweichen.
Er weiss ja nicht mal was er will
...

#7477


B
Man darf das Kind auch zu sich nehmen wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Heute darf ein Kind auch beim Vater wohnen. Die Rechte gelten beiderseits. Man muss sie nur nutzen

#7478


S
Zitat von Baumo:
Man darf das Kind auch zu sich nehmen wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Heute darf ein Kind auch beim Vater wohnen. Die Rechte gelten beiderseits. Man muss sie nur nutzen

Das ist soweit richtig. Und hier wird es darauf ankommen, wo das Kind schlichtweg besser aufgehoben ist.

Da gibt es zwei Seiten.

Die Mutter, die schon während der Ehe trotz Unterstützung des TE und Halbtagsjob mehrfach erklärt hat, dass sie mit drei Kindern überlastet ist.Da kann man schon mal ausdrücklich nachfragen, wie sie sich das denn nun als Alleinerziehende vorstellt. Indem sie die Verantwortung für eines ihrer Kinder abschiebt? Ist das ihre Lösung?
Dazu kommt, sie ist psychisch krank und hat während der kompletten Ehe trotz Diagnose auf eine Behandlung verzichtet.

Auf der anderen Seite steht der TE mit einem Vollzeitjob, der die Erziehung der Kinder in der Vergangenheit seiner Frau überlassen hat. Und der TE hat selbst charakterliche Baustellen, an die er arbeiten muss.

So, das sind die Fakten.

Eines kann man dem TE allerdings anrechnen. Geschwisterkinder sollten nicht getrennt werden und zumindest er stellt einen regelmäßigen Kontakt zu dem großen Bruder seiner Tochter sicher. Was wohl bei der Mutter nicht hin haut.

Ein Anwalt könnte damit arbeiten. Allerdings muss auch der TE ran und Tatsachen schaffen. Er muss ein handfestes Betreuungskonzept für seine Tochter hinlegen. Wenn er das nicht kann, wird es schwer. Er könnte aber in der nächsten Zeit Fakten sprechen lassen, indem er sich um eine regelmäßige Umgangsregelung bemüht und sich da nichts zu Schulden kommen lässt. Damit kann er dann sehr wohl nachweisen, dass er trotz Vollzeitjob gut für seine Tochter sorgen kann.

x 3 #7479


B
Das alles macht er aber nicht.

#7480


S
Zitat von Baumo:
Das alles macht er aber nicht.


Tut mir leid, aber deine destruktive Art hilft hier echt nicht weiter.

x 6 #7481


I
Zitat von Sorgild:
Das ist soweit richtig. Und hier wird es darauf ankommen, wo das Kind schlichtweg besser aufgehoben ist.

Da gibt es zwei Seiten.

Die Mutter, die schon während der Ehe trotz Unterstützung des TE und Halbtagsjob mehrfach erklärt hat, dass sie mit drei Kindern überlastet ist.Da kann man schon mal ausdrücklich nachfragen, wie sie sich das denn nun als Alleinerziehende vorstellt. Indem sie die Verantwortung für eines ihrer Kinder abschiebt? Ist das ihre Lösung?
Dazu kommt, sie ist psychisch krank und hat während der kompletten Ehe trotz Diagnose auf eine Behandlung verzichtet.

Auf der anderen Seite steht der TE mit einem Vollzeitjob, der die Erziehung der Kinder in der Vergangenheit seiner Frau überlassen hat. Und der TE hat selbst charakterliche Baustellen, an die er arbeiten muss.

So, das sind die Fakten.

Eines kann man dem TE allerdings anrechnen. Geschwisterkinder sollten nicht getrennt werden und zumindest er stellt einen regelmäßigen Kontakt zu dem großen Bruder seiner Tochter sicher. Was wohl bei der Mutter nicht hin haut.

Ein Anwalt könnte damit arbeiten. Allerdings muss auch der TE ran und Tatsachen schaffen. Er muss ein handfestes Betreuungskonzept für seine Tochter hinlegen. Wenn er das nicht kann, wird es schwer. Er könnte aber in der nächsten Zeit Fakten sprechen lassen, indem er sich um eine regelmäßige Umgangsregelung bemüht und sich da nichts zu Schulden kommen lässt. Damit kann er dann sehr wohl nachweisen, dass er trotz Vollzeitjob gut für seine Tochter sorgen kann.


Also Kontakt zum großen stimmt ja nicht der zieht ja mit um.

Und trotz vollzeit Job für sie sorgen, muss bzw. Darf ich ja momentan gar nicht, da sie die Kinder ja mittags bei sich hat. Das heißt dazu müßte er mal das wechselmodell mit wöchentliche Wechsel durchgebracht werden, dann kann ich dass beweisen, dass ich das sicherstellen kann. Vorher ja nicht.

#7482


I
Zitat von Baumo:
Man darf das Kind auch zu sich nehmen wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Heute darf ein Kind auch beim Vater wohnen. Die Rechte gelten beiderseits. Man muss sie nur nutzen


Ja aber auch genügend Gründe dafür vorlegen warum es für das Kind besser wäre und das JA hat irgendwie, so habe ich das mittlerweile im Gefühl, kein bock auf arbeit und befasst sich deshalb gar nicht so gerne mit den geschilderten Tatsachen. Da kommt erst Aktion wenn was handfestes passiert.

x 1 #7483


MissLilly
Lieber @Ichgeheim

Mal angenommen dein Traum würde wahr werden und Du würdest deine Tochter komplett zugesprochen bekommen . Ist dir klar , dass in diesem Fall deine NF DIR den Unterhalt für eure Tochter zahlen müsste ?!
Und jetzt denk mal ganz scharf nach ... wie wahrscheinlich ist es das die dazu überhaupt in der Lage wäre?!

x 1 #7484


I
Zitat von MissLilly:
Lieber @Ichgeheim

Mal angenommen dein Traum würde wahr werden und Du würdest deine Tochter komplett zugesprochen bekommen . Ist dir klar , dass in diesem Fall deine NF DIR den Unterhalt für eure Tochter zahlen müsste ?!
Und jetzt denk mal ganz scharf nach ... wie wahrscheinlich ist es das die dazu überhaupt in der Lage wäre?!


Da bin ich komplett bei dir dass sie dazu nicht in der Lage ist.
Da es mir da aber gar nicht darum geht, für meine Tochter noch zusätzlich Geld zu bekommen, ist mir das egal.
Selbst wenn ich nichts bekomme

x 2 #7485


A


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