Ichgeheim
Gast
Zitat von SlevinS:
Versuch Nr. 1035?
Naja bisher ging es da nur um das wechselmodell. Da ging es noch nicht mal darum, die kleine zu mir zu nehmen. Da wird sie quasi völlig rotieren.
Lieber Forenbesucher,
wer bei uns Unterstützung sucht, soll sie finden, und wer helfen möchte, ist hier herzlich willkommen. Moderatoren und Mentoren begleiten das Forum und achten darauf, dass Beiträge respektvoll bleiben. Sachliche, tröstende, wohlwollende und empathische Beiträge sind ausdrücklich erwünscht, damit sich alle Mitglieder wohl fühlen. Abwertende oder verurteilende Inhalte haben hier keinen Platz.
Ichgeheim
Gast
Zitat von SlevinS:
Versuch Nr. 1035?
Baumo
Mitglied
Zitat von Ichgeheim:Ist es evtl. Klüger meine NF mal direkt darauf anzusprechen, dass ich es besser fände die kleine wäre bei mir, wegen diverser Gründe? Oder soll ich sie nochmal auf ein Beratungsgespräch beim Jugendamt drängen, bei dem ich ihr dass Ofen lege?
Ichgeheim
Gast
Zitat von Baumo:
Was fragst du so komische Sachen? Entweder du willst das Kind und handelst einfach so wie dir gesagt wurde heute beim JA Gespräch oder du lässt es.
Und es interessiert nicht wie sie rotiert- es interessiert was mir dir ist .
Und ja es wäre ein Problem für mich mein Kind zu einem Mann zu lassen der angeblich ein a ist und auch so aussieht. Ich würde mir das höchstpersönlich ansehen mit wem das kind im bett liegt ( und wie es in dem Raum riecht). Aber es scheint dir egal zu sein.
Jetzt wissen wir auch wieso er sich versteckt. Er schafft es wahrscheinlich nicht mal zur tür
Baumo
Mitglied
Gast2000
Mitglied
Zitat von Baumo:
Was fragst du so komische Sachen? Entweder du willst das Kind und handelst einfach so wie dir gesagt wurde heute beim JA Gespräch oder du lässt es.
Und es interessiert nicht wie sie rotiert- es interessiert was mir dir ist .
Und ja es wäre ein Problem für mich mein Kind zu einem Mann zu lassen der angeblich ein a ist und auch so aussieht. Ich würde mir das höchstpersönlich ansehen mit wem das kind im bett liegt ( und wie es in dem Raum riecht). Aber es scheint dir egal zu sein.
Jetzt wissen wir auch wieso er sich versteckt. Er schafft es wahrscheinlich nicht mal zur tür
Ichgeheim
Gast
Zitat von Gast2000:Wer mit dem Kopf durch die Wand will wird, außer gewaltig und schmerzhaft den Kopf zu stoßen,
nichts erreichen. Ich halte es für besser, die nahe gelegene Tür zu nehmen. Auch wenn diese ver-
schlossen ist und nur durch geschicktes agieren und mit Köpfchen geöffnen werden kann. Gelingt
das nicht, können auch juristische Mittel - aber nur dann wenn berechtigte Aussicht auf Erfolg besteht -
eine Option sein.
All das was der TE bislang geschrieben hat, hat - im juristischen Sinne - mit Kindeswohlgefährdung
nichts zu tun.
Der Elternteil bei dem das Kind jeweils in Betreuung ist, ist in der Verantwortung für das Kind. Ein Mit-
spracherecht in dieser Zeit hat der andere Elternteil nicht, es sei denn es ginge um Entscheidungen für
das Kind selbst für das ein jeweiliges Einverständnis eingeholt werden muß.
Der TE muß wissen und das auch dem RA sagen wie er was geregelt haben möchte und nur das
verfolgen was Erfolg versprechend ist und in Abwegung der voraussichtlich entstehenden Kosten
überhaupt sinnvoll ist. Und dieser Plan A und Plan B sollte dann, in Abstimmung und Unterstützung
mit dem RA, auch verfolgt werden.
Das Hauptziel sollte eine gütliche und faire Einigung der EL untereinander sein. Alles andere verur-
sacht nicht nur erhebliche RA- und Gerichtskosten mit Verhärtung der Fronten zwischen den EL,
sondern macht alles viel schwieriger. In aller Regel wird man kaum bis nichts erreichen, wenn sich
der Andere in einer Abwehrhaltung befindet. Ein von beiden Parteien einvernehmlich eingeschalteter Gesprächsmoderator kann dazu hilfreich sein gute und faire Lösungen zu finden.
Baumo
Mitglied
Zitat von Gast2000:Wer mit dem Kopf durch die Wand will wird, außer gewaltig und schmerzhaft den Kopf zu stoßen,
nichts erreichen. Ich halte es für besser, die nahe gelegene Tür zu nehmen. Auch wenn diese ver-
schlossen ist und nur durch geschicktes agieren und mit Köpfchen geöffnen werden kann. Gelingt
das nicht, können auch juristische Mittel - aber nur dann wenn berechtigte Aussicht auf Erfolg besteht -
eine Option sein.
All das was der TE bislang geschrieben hat, hat - im juristischen Sinne - mit Kindeswohlgefährdung
nichts zu tun.
Der Elternteil bei dem das Kind jeweils in Betreuung ist, ist in der Verantwortung für das Kind. Ein Mit-
spracherecht in dieser Zeit hat der andere Elternteil nicht, es sei denn es ginge um Entscheidungen für
das Kind selbst für das ein jeweiliges Einverständnis eingeholt werden muß.
Der TE muß wissen und das auch dem RA sagen wie er was geregelt haben möchte und nur das
verfolgen was Erfolg versprechend ist und in Abwegung der voraussichtlich entstehenden Kosten
überhaupt sinnvoll ist. Und dieser Plan A und Plan B sollte dann, in Abstimmung und Unterstützung
mit dem RA, auch verfolgt werden.
Das Hauptziel sollte eine gütliche und faire Einigung der EL untereinander sein. Alles andere verur-
sacht nicht nur erhebliche RA- und Gerichtskosten mit Verhärtung der Fronten zwischen den EL,
sondern macht alles viel schwieriger. In aller Regel wird man kaum bis nichts erreichen, wenn sich
der Andere in einer Abwehrhaltung befindet. Ein von beiden Parteien einvernehmlich eingeschalteter Gesprächsmoderator kann dazu hilfreich sein gute und faire Lösungen zu finden.
Baumo
Mitglied
Sorgild
Mitglied
Zitat von Baumo:Man darf das Kind auch zu sich nehmen wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Heute darf ein Kind auch beim Vater wohnen. Die Rechte gelten beiderseits. Man muss sie nur nutzen
Baumo
Mitglied
Sorgild
Mitglied
Zitat von Baumo:Das alles macht er aber nicht.
Ichgeheim
Gast
Zitat von Sorgild:Das ist soweit richtig. Und hier wird es darauf ankommen, wo das Kind schlichtweg besser aufgehoben ist.
Da gibt es zwei Seiten.
Die Mutter, die schon während der Ehe trotz Unterstützung des TE und Halbtagsjob mehrfach erklärt hat, dass sie mit drei Kindern überlastet ist.Da kann man schon mal ausdrücklich nachfragen, wie sie sich das denn nun als Alleinerziehende vorstellt. Indem sie die Verantwortung für eines ihrer Kinder abschiebt? Ist das ihre Lösung?
Dazu kommt, sie ist psychisch krank und hat während der kompletten Ehe trotz Diagnose auf eine Behandlung verzichtet.
Auf der anderen Seite steht der TE mit einem Vollzeitjob, der die Erziehung der Kinder in der Vergangenheit seiner Frau überlassen hat. Und der TE hat selbst charakterliche Baustellen, an die er arbeiten muss.
So, das sind die Fakten.
Eines kann man dem TE allerdings anrechnen. Geschwisterkinder sollten nicht getrennt werden und zumindest er stellt einen regelmäßigen Kontakt zu dem großen Bruder seiner Tochter sicher. Was wohl bei der Mutter nicht hin haut.
Ein Anwalt könnte damit arbeiten. Allerdings muss auch der TE ran und Tatsachen schaffen. Er muss ein handfestes Betreuungskonzept für seine Tochter hinlegen. Wenn er das nicht kann, wird es schwer. Er könnte aber in der nächsten Zeit Fakten sprechen lassen, indem er sich um eine regelmäßige Umgangsregelung bemüht und sich da nichts zu Schulden kommen lässt. Damit kann er dann sehr wohl nachweisen, dass er trotz Vollzeitjob gut für seine Tochter sorgen kann.
Ichgeheim
Gast
Zitat von Baumo:Man darf das Kind auch zu sich nehmen wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Heute darf ein Kind auch beim Vater wohnen. Die Rechte gelten beiderseits. Man muss sie nur nutzen
MissLilly
Mitglied
Ichgeheim
Gast
Zitat von MissLilly:Lieber @Ichgeheim
Mal angenommen dein Traum würde wahr werden und Du würdest deine Tochter komplett zugesprochen bekommen . Ist dir klar , dass in diesem Fall deine NF DIR den Unterhalt für eure Tochter zahlen müsste ?!
Und jetzt denk mal ganz scharf nach ... wie wahrscheinlich ist es das die dazu überhaupt in der Lage wäre?!