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H
Holzer60 Mitglied
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Lieber Ichgeheim,
entweder verstehst du es nicht (?) ... oder du willst die Hilfe hier nicht wirklich annehmen ?!
Also so, wie du deine Ex beschreibst, da verstehe ich echt, dass ihr jetzt getrennte Wege geht (!). Aber da spreche ich gerade nicht für dich, sondern darüber, dass Menschen wie du, irgendwann nicht mehr zu ertragen sind. Du lässt zwar immer den fürsorglichen Vater heraushängen, aber sorry, davon bist du noch gaaanz weit entfernt... Finde den Fehler !
VG Holzer60
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x 4#7486
MissLilly Mitglied
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Ja du denkst JETZT so, weil du in Lohn und Brot stehst ! Solltest du mal arbeitslos werden (wenn auch nur kurz) dann können deine Tochter und du schließlich auch nicht nur von Luft und Liebe existieren ..
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#7487
A
Frau schreibt mit anderem Mann
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MissLilly Mitglied
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Wie sagt mein Cousin (Anwalt) immer so schön .. Recht haben heißt nicht auch immer Recht zu bekommen !
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#7488
G
Gracia Mitglied
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Zitat von Ichgeheim:
Und trotz vollzeit Job für sie sorgen, muss bzw. Darf ich ja momentan gar nicht, da sie die Kinder ja mittags bei sich hat. Das heißt dazu müßte er mal das wechselmodell mit wöchentliche Wechsel durchgebrachtt werden, dann kann ich dass beweisen, dass ich das sicherstellen kann. Vorher ja nicht
Du stehst dich im Kreis mit deinen Argumentationen. Jetzt soll wieder der Anwalt etwas durchbringen, ohne dass du das vorher sicher gestellt hast.
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I
Ichgeheim Gast
Zitat von Gracia:
Du stehst dich im Kreis mit deinen Argumentationen. Jetzt soll wieder der Anwalt etwas durchbringen, ohne dass du das vorher sicher gestellt hast.
Nein, dass hatte ich schonmal geschrieben, dass ich das sichergestellt habe, mit verschiedenen ausfalloptionen. Ich meinte damit um zu beweisen, dass es auch funktioniert wenn meine Tochter bei mir ist.
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#7490
I
Ichgeheim Gast
Zitat von MissLilly:
Ja du denkst JETZT so, weil du in Lohn und Brot stehst ! Solltest du mal arbeitslos werden (wenn auch nur kurz) dann können deine Tochter und du schließlich auch nicht nur von Luft und Liebe existieren ..
Ach aber mein Frau kann dass wenn ihr das pflegegeld für Kind 1 und 2 wegfällt? Die steht dann sicherlich nicht besser da,aich nur von amtswegen her funktioniert das bei ihr.
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x 1#7491
I
Ichgeheim Gast
Zitat von Holzer60:
Lieber Ichgeheim,
entweder verstehst du es nicht (?) ... oder du willst die Hilfe hier nicht wirklich annehmen ?!
Also so, wie du deine Ex beschreibst, da verstehe ich echt, dass ihr jetzt getrennte Wege geht (!). Aber da spreche ich gerade nicht für dich, sondern darüber, dass Menschen wie du, irgendwann nicht mehr zu ertragen sind. Du lässt zwar immer den fürsorglichen Vater heraushängen, aber sorry, davon bist du noch gaaanz weit entfernt... Finde den Fehler !
VG Holzer60
Sorry finde den Fehler nicht.
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x 1#7492
MissLilly Mitglied
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Zitat von Ichgeheim:
Ach aber mein Frau kann dass wenn ihr das pflegegeld für Kind 1 und 2 wegfällt? Die steht dann sicherlich nicht besser da,aich nur von amtswegen her funktioniert das bei ihr.
Ach was du Blitzmerker Und jetzt denkst du nochmal drüber nach bei wem von euch beiden die Chancen auf Vollzeit am Arbeitsmarkt besser gesehen werden ....
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#7493
MissLilly Mitglied
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Zitat von Ichgeheim:
Ach aber mein Frau kann dass wenn ihr das pflegegeld für Kind 1 und 2 wegfällt? Die steht dann sicherlich nicht besser da,aich nur von amtswegen her funktioniert das bei ihr.
Ach was du Blitzmerker Und jetzt denkst du nochmal drüber nach bei wem von euch beiden die Chancen auf Vollzeit am Arbeitsmarkt besser gesehen werden ....
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#7494
Brigid Mitglied
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Regel Nummer 1: Immer an die Gefühle der Kinder denken
Trennungen gehen oft mit Verletzungen, Enttäuschungen und schweren Kränkungen einher. Dennoch: Jedes Wort, jede Entscheidung solltet ihr mit Bedacht wählen. "Bei aller Emotion dürfen Eltern niemals aus den Augen verlieren, wie sich eine Trennung auf Kinder auswirkt und wie sehr sie mitleiden", sagt Gerd Schulte-Körne, "selbst wenn sie nach außen hin schon vernünftig und verständnisvoll wirken, kann eine Scheidung die psychische Gesundheit eines Kindes gefährden." Aggressivität, Trotz, Angst, Depression und ein sozialer Rückzug sind klassische Scheidungssymptome, die vor allem in der Pubertät auftreten. Weswegen Eltern darauf achten sollten, ihren Kindern Nähe zu geben, sich Zeit für sie zu nehmen, ihnen Aufmerksamkeit zu schenken.
Regel Nummer 2: Kinder aus dem Streit heraushalten
Auch wenn ihr noch so wütend auf den Partner seid: Der Nachwuchs sollte auf keinen Fall in den Elternkonflikt mit hineingezogen werden. "Wer sich ständig über Unterhalt, Umgangsrecht oder Besitz beklagt, den Partner vor dem eigenen Kind schlecht macht oder versucht, es auf seine Seite zu ziehen, stürzt es in einen schweren Loyalitätskonflikt", sagt der Kinderpsychiater. Auch wenn es schwer fällt: Wenigstens vor den Kindern sollte man sich bemühen, mit Sanftmut und Güte auf die Welt und den Partner zu schauen. "Kinder müssen unbedingt vor dem Streit der Eltern geschützt werden, denn schließlich haben sie nichts damit zu tun."
Regel Nummer 3: Offen mit den Kindern sprechen
Aber erst, wenn wirklich klar ist: Mama und Papa trennen sich. Dabei geht es nicht darum, die Gründe der Trennung bis ins Detail zu erläutern, sondern vielmehr darum, ein Gefühl von Stabilität und Sicherheit zu vermitteln. "Kinder wollen in erster Linie wissen, wie es weitergeht und was sich jetzt ändert." Wer zieht aus? Bei wem bleiben die Kinder? Wie verbringen sie Zeit zusammen? Das sollten Mutter und Vater vorher klären. Wenn ihr nicht die richtigen Worte findet, weil der eigene Schmerz zu groß und die Narben zu tief sind, könnt ihr euch auch professionelle Hilfe bei einer Trennungsberatung holen.
Regel Nummer 4: Vereinbarungen treffen
Was Kinder brauchen? Klarheit, Struktur und feste Absprachen. Und die Chance, weiterhin eine intensive Beziehung zu beiden Elternteilen zu pflegen. Dafür sind Regeln nötig, die von beiden Seiten akzeptiert und befolgt werden müssen. Dass getrennte Paare häufig an die Grenzen ihrer Kooperationsbereitschaft stoßen, ist bekannt. Denn Trennungen hinterlassen oft schlimme Narben. "Aber kein Streit darf auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden."
Regel Nummer 5: Die Bedürfnisse der Kinder erfüllen
Nein, nicht jede Trennung endet im Rosenkrieg. Und nein, nicht jede Scheidung traumatisiert Kinder für ihr späteres Beziehungsleben. "Wenn Eltern das gut machen, wird nichts passieren." Heißt: Wenn ihr euch nach der Trennung respektiert und Konflikte konstruktiv löst, dann lernen das auch eure Kinder. Manchmal sind Scheidungskinder vielleicht reifer als andere Kinder, aber viele sind trotzdem rundherum glücklich. Hauptsache, ihre Bedürfnisse werden erkannt und erfüllt.
Und welche sind das? Natürlich eine ganze Reihe, zum Beispiel der Wunsch nach Geborgenheit. Denn Kinder, deren Eltern sich trennen, haben große Angst, verlassen zu werden. Doch wichtiger als die bloße Erklärung "Wir werden immer für euch da sein" sind Taten: Steht der Vater am Sonntag beim Fußballspiel trotzdem am Spielfeldrand und feuert seinen Sohn an, gibt ihm das eine enorme Sicherheit und die Erfahrung, dass er nicht verlassen wird.
BUNTE HEARTS
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x 3#7495
I
Ichgeheim Gast
Zitat von MissLilly:
Ach was du Blitzmerker Und jetzt denkst du nochmal drüber nach bei wem von euch beiden die Chancen auf Vollzeit am Arbeitsmarkt besser gesehen werden ....
Bei mir? Aber was hat das damit zu tuen? Du meinst der kindesunterhalt ist gesicherter wenn die tochter bei ihr ist und ich arbeiten kann, sodass der Staat nicht einspringen muss?
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#7496
S
Sorgild Mitglied
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Ich denke sie spielt darauf an, dass bei dir die Wahrscheinlichkeit höher liegt, dass du in Lohn und Brot bleibst. Wenn deine Ex nämlich keinen Unterhalt blecht, kannst du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.Das zahlt.. das Jugendamt.. Merkst du was? Umgekehrt kannst du sicherlich Unterhalt bezahlen und das JA ist aus dem Schneider.
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#7497
U
Unglück112233 Mitglied
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das ist doch nicht das thema und UV ist zwar vom staat aber muss man zurückzahlen. das machen die schon keine angst
Also Kontakt zum großen stimmt ja nicht der zieht ja mit um.
Ja ne.. Momentan ist der zwar umgezogen, aber nicht zu seiner Mutter und nicht zu seinen Geschwistern.Deine Tochter hat somit nur Kontakt zu ihrem Bruder, wenn sie bei dir ist und du die Jungs gleich mit einlädst.
Zitat von Ichgeheim:
Und trotz vollzeit Job für sie sorgen, muss bzw. Darf ich ja momentan gar nicht, da sie die Kinder ja mittags bei sich hat. Das heißt dazu müßte er mal das wechselmodell mit wöchentliche Wechsel durchgebracht werden, dann kann ich dass beweisen, dass ich das sicherstellen kann. Vorher ja nicht.
Du, wir sprachen von den Voraussetzungen, die nötig sind, wenn du die Kleine ganz zu dir nehmen willst. Und auch wenn ich mich wiederhole, das Wechselmodell wirst du gegen den Willen der Mutter schlecht vor Gericht durchgezogen kriegen, weil dafür muss eines gegeben sein: Beide Elternteile sind sich soweit einig und kriegen ihre Elternrolle auf die Reihe. Und solange deine Ex klar NÖ sagt, wird man dir nicht gegen ihren Willen ein Modell zusprechen, was sie nicht mittragen will. Also vergiss das. Es wird auf ein "Sie oder ich" hinauslaufen. Und bis dahin solltest du mal gucken, wie die Fakten bei dir stehen. Deine Ex steht dahingehend besser da momentan.
Daher mein Vorschlag: Zeige von Anfang an klar auf, dass du mit der momentanen Lösung nicht einverstanden bist und nehme über die Zeit des Trennungsjahres dein Umgangsrecht so stark in Anspruch, wie du nur kannst. Wenn dann der Scheidungstermin näher rückt, kannst du mit deinem Anwalt versuchen, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu kriegen. Dann kannst und wirst du die ganzen Sachen auf den Tisch legen, was du hier aufgezählt hast und es wird vermutlich noch ohne Ende was dazukommen. Du selbst hast dir dann bis dahin genug Pluspunkte auf deiner Seite geschaffen, das deine Chancen günstiger sind, als momentan.
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x 1#7499
S
Sorgild Mitglied
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Zitat von Unglück112233:
das ist doch nicht das thema und UV ist zwar vom staat aber muss man zurückzahlen. das machen die schon keine angst
MÜSSTE man zurückzahlen, wenn man irgendwann mal flüssig ist und genug über der Pfändungsgrenze hat. Ob die Ex irgendwann mal noch fett Karriere machen wird.. keine Ahnung.. Glaubt da wer dran? Der Staat geht zunächst einmal in Vorleistung und wenn er Glück hat, kriegt er es zurück. Die Wahrscheinlichkeit ist aber ungleich höher, dass er das nicht tun muss, wenn der TE statt die Ex Unterhalt erbringen soll.