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Frau schreibt mit anderem Mann

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uv ist ja auch schon eineschränkt worden und wird nicht ewig bezahlt- da sind grenzen gezogen worden-
ob und wie sie zahlen kann dann kann ihn egal sein . er sagte auch er braucht ihr geld nicht und daran solls nicht scheitern, das finde ich eine gute aussage da es zeigt das ihm die tochter mehr wert ist als kohle

#7501


S
Zitat von Unglück112233:
uv ist ja auch schon eineschränkt worden und wird nicht ewig bezahlt- da sind grenzen gezogen worden-


Du scheinst auf dem Stand von vorgestern zu sein.
"Seit 01. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss nicht nur für Kinder bis 11 Jahren (bzw. 12. Geburtstag) gezahlt, sondern bis zum 18. Geburtstag ausgeweitet was bedeutet, dass Alleinerziehende künftig auch für ihre Kinder zwischen 12 und 17 Jahren Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt erhalten. Damit wurde die Grenze der Bezugsdauer von höchstens 72 Monaten aufgehoben."

https://www.unterhalt.net/kindesunterha...chuss.html

#7502


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Frau schreibt mit anderem Mann

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U
wird gekürzt , so weis ich es von meiner angestelltem. des hat sie mir gezeigz das der unterhalt ab x. nicht mehr gezahlt wird
und wenn maximal 309 euro , je nach alter

#7503


S
Zitat von Unglück112233:
wird gekürzt , so weis ich es von meiner angestelltem. des hat sie mir gezeigz das der unterhalt ab x. nicht mehr gezahlt wird


Wie kommst du bloß auf so einen Unsinn?
Da wird nichts gekürzt. Im Gegenteil. Die Höhe steigt ab 2021 sogar noch.

"Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2020 monatlich:

für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 165 Euro,
für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 220 Euro,
für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 293 Euro.
Zum 1. Januar 2021 ist - aufgrund der Anhebung des sächlichen Existenzminimums - eine Anpassung des Unterhaltsvorschusses geplant. Die Höhe beträgt dann:

für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 174 Euro,
für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 232 Euro,
für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 309 Euro."

Quelle: Bundesfamilienministerium https://www.bmfsfj.de/unterhaltsvorschuss
Aber deine Angestellte weiß das natürlich besser...

#7504


U
du redest schmarrn gerade weist du das dann lies mal das es auch am einkommen hängt

#7505


U
sie bekommt nichts mehr 0,o also sag nicht das es nicht wahr ist

#7506


S
Du packst jetzt wohl besser mal die Flasche weg... -

#7507


U
wenn du harz 4 beziehst und einen 450 euo job machst , sie putzt bei mir, kriegt sie o,o dazu. wollte es jetzt nicht schreiben hab es jetzt doch gemacht das nicht jeder was bekommt.
du must mindestens 600 euro verdienen und nicht hartz 4 beziehen

keine angst ich sauf nicht, sitz schon seit 8 uhr in der firma

#7508


U
Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.

wenn dann schon alles im rechten ist

#7509


S
Hier bezieht aber weder der TE noch seine Ex Frau ALG2. Unterhalt wird immer auf ALG2 angerechnet, so auch der Unterhaltsvorschuss. Aber das steht hier gar nicht zur Debatte.

Du erzählst erst, das wird gekürzt. Ich sage dir, nö das wird erhöht.
Du erzählst, das wird nicht ewig bezahlt. Ich sage dir, die Beschränkung von früher 72 Monate wurde aufgehoben.
Dann erzählst du, es ist abhängig vom Einkommen. Aber das zuständige Ministerium erklärt:
"Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil."

x 1 #7510


U
es wird gekürzt , vom algeld 2 . selbst da bin ich gerade nicht auf dem laufenden. wenn man über 174 euro verdient und h4 erhält wird dies auch abgezogen

wenn sie einmal in der woche arbeiten geht was meinst du das sie verdient? schätze 500 euro. bist 12 nicht ja da gebe ich dir recht aber beim ältesten ist es so , auch wird die weisenrente von mittleren wird angerechnet heist , auch gekürzt was sie bekommt.

du must schon lesen was ich schreibe sie bekommt o.o mehr UV - weil sie eben auf 450 euro bei mir arbeitet und h4 bezieht.
deswegen der brief ab x. wird die zahlung eingestellt

das thema machst du jetzt zum aufreiser , er hat klar und deutlich gesagt er braucht nichts von ihr.

sie hätte das problem wenn er nicht zahlen könnte. das meinte ich. und ich denke sie bezieht geld vom amt , so dumm schätze ich sie nicht ein. die mieten werden da nicht anders sein wie bei uns da wird man für 4 zimmer locker 1300 euro zahlen


dann lies nochmal was ich oben reinkopiert habe, ab 600 bekommst es unter 600 nicht.

#7511


U
diskutiere wegen den mist ned rum, nach lesen deines links wirst selber wissen wer recht hat.
mir ist es wurst und ist das thema seiner ex nicht meines die wird sich schon auskennen da sie ja rchtsbestandhilfe beantragt hat dann weis man das sie amtliche hilfe bekommt.

ich finde es toll vom TE das ihm das geld wurst ist und zeigt mir das ihm sein kind das wichtigste ist und so soll es auch sein

#7512


S
Zitat von Unglück112233:
uv ist ja auch schon eineschränkt worden und wird nicht ewig bezahlt- da sind grenzen gezogen worden-

Das war deine Ausage und auf die habe ich reagiert.
Und miit Verlaub. Da steht UV nicht Harz 4. Ja, ich lese schon was du schreibst.
Und warum du hier plötzlich mit ALG2 ankommen musst, obwohl niemand, um den es hier geht, davon betroffen ist, bleibt wohl dein Geheimnis.

Aber wenn wir schon beim Thema sind:

Zitat von Unglück112233:
ob und wie sie zahlen kann dann kann ihn egal sein . er sagte auch er braucht ihr geld nicht und daran solls nicht scheitern, das finde ich eine gute aussage da es zeigt das ihm die tochter mehr wert ist als kohle


Das ist leider auch falsch. Kindesunterhalt ist keine Leistung an ihn oder an die Mutter. Es ist eine Leistung an das Kind und dieses Kind hat einen Anspruch darauf, den der betreuende Elternteil einzufordern hat. Nur das Kind selbst kann den Unterhalt ausschlagen. Das geht aber auch erst, wenn es vom Alter her voll geschäftsfähig ist.

x 1 #7513


U
so ich hab das 3 fache bezahlt beim mein kind bis es 12 war dann wollte meine ehmalige partnerin nichts mehr weil sie es nicht wollte. und weil es dem kind zusteht da muss kommt mir ein schmunzel. es läuft in die kasse der aussgaben und das ist bei 80% so. ich kenne fast keinen der das geld zur seite legt und es spezifisch nur für ausgaben der kinder hernimmt.

und es ist die regelung was die ehmaligen partner auch ausgemacht haben. ich bin auch ein scheidungskind, mein geld wurde auch in den ausgaben verwendet und mein vater zahlte nur die hälfte und mir wars wurst und keiner hat mich auf meine rechte aufgeklärt. kleiner scherz. weißt was mir wichtig war das mein vater da war da war mir geld sch eiß egal immer geld geld geld sag mal gibts was anderes auch

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S
Weißt du, ich habe auf Unterhalt für meinen Sohn auch verzichtet. Genau wie der Vater keinen Unterhalt von mir wollte, als mein Sohn umgezogen ist. Und das ist die rechtliche Lage dazu:
Ganz vorab: Es ist illegal. Rein theoretisch könnte mein heute erwachsener Sohn nämlich immer noch bei uns beiden ankommen und den Unterhalt einfordern.

Hier.. was zum "schmunzeln"
https://www.familienrecht-achim.de/news.php?id=4

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A


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