Baumo
Mitglied
- Beiträge:
- 6550
- Themen:
- 3
- Danke erhalten:
- 7826
- Mitglied seit:
Zitat von Gracia:
Der AG muss überhaupt nichts tun diesbezüglich.
Hier haben zwei Privatpersonen eine Trennung hingelegt. Ein AG ist nicht verpflichtet, deswegen die AZ anzupassen. Man kann den AG nur fragen.
O doch. Das Gesetz wurde verbessert.
Jeder AN hat das Recht auf Teilzeitarbeit wenn er will. Ich meine ab 15 Mitarbeitern gilt das .

anfängt... das ist doch schon nicht normal.