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Frau schreibt mit anderem Mann

O
Zb

Wenn mami hier ihre söhne dahingehend beeinflusst, dass die vor gericht mordio heulen, sie wollen zu "papi" ist alles möglich in D
...

#8161


T
Zitat von Offspring78:
Zb

Wenn mami hier ihre söhne dahingehend beeinflusst, dass die vor gericht mordio heulen, sie wollen zu "papi" ist alles möglich in D
...


Das ist keine Quelle sondern eine Aussage von dir.

Aktuell heult kein Kind vor Gericht. Somit hilft das auch nicht weiter.

x 2 #8162


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


O
Warum kann ich den link nicht zufügen?

#8163


N
Das ist keine Quelle.
Du verdrehst hier ein Urteil.
Kein Mensch kann zu einem Umgang gezwungen werden, außer Kinder bis zu einem gewissen Rahmen (leider).

Du behauptetest das die Frau erzwingen kann das der Vater Umgang mit dem Kind haben muss. Dafür nun bitte die Quelle.

x 3 #8164


O
Paragraf 1684. Man kann das durchaus erzwingen, dem Kind und auch den Vater zwingen.
Links zu genaueren Urteilen kann ich hier aus irgend einem grund nicht einfügen bzw werden gelöscht. Dann bitte googelt selber.
Zb
ag-essen-umgangsrecht-des-sozialen-vaters

Und wenn mami hier ihre söhne dahingehend beeinflusst, dass die vor gericht mordio heulen, sie wollen zu "papi" ist alles möglich in D
...

#8165


I
Zitat von Offspring78:
Paragraf 1684. Man kann das durchaus erzwingen, dem Kind und auch den Vater zwingen.
Links zu genaueren Urteilen kann ich hier aus irgend einem grund nicht einfügen bzw werden gelöscht. Dann bitte googelt selber.
Zb
ag-essen-umgangsrecht-des-sozialen-vaters

Und wenn mami hier ihre söhne dahingehend beeinflusst, dass die vor gericht mordio heulen, sie wollen zu "papi" ist alles möglich in D
...


Nur weil du dieses Unwissen , wiederholst , wird es nicht automatisch wahr.

Zu Unterhalt ist ein Vater immer verpflichtend zum Umgangsrecht nicht.
Schon allein aus dem Grund, dass dann das Kindeswohl nicht mehr im Vordergrund steht, denn es müsste, wie der Name schon sagt, erzwungen werden.
Allein aus dem Grund, wird das der Gesetzgeber niemals gerichtlich anordnen.

Im Grunde kann auch die Mutter das Kind abgeben, auch dafür kann sie nicht belangt werden.

x 3 #8166


O
Weiss nicht, was genau du unter dem Wort "Umgangspflicht" nicht verstehst unwissend
Natürlich könnte sie dafür belangt werden, wenn wer klagt.
Und ja, es gibt Kinder, die zum Umgang gezwungen werden, sogar mit äusserst fragwürdigen Individuuen.
Dies kann auch mit Vätern angewendet werden. Leiblichen und sozialen.
Du musst diesen Irrsinn nicht glauben. Wahr ist es aber trotzdem.

#8167


I
Zitat von Offspring78:
Weiss nicht, was genau du unter dem Wort "Umgangspflicht" nicht verstehst unwissend
Natürlich könnte sie dafür belangt werden, wenn wer klagt.
Und ja, es gibt Kinder, die zum Umgang gezwungen werden, sogar mit äusserst fragwürdigen Individuuen.
Dies kann auch mit Vätern angewendet werden. Leiblichen und sozialen.
Du musst diesen Irrsinn nicht glauben. Wahr ist es aber trotzdem.


Ich kenne zufällig einige Mütter deren Väter sich entzogen haben, die zahlen zwar aber das wars.
Väter können auf Umgang klagen.

Eine Mutter die ihr Kind zur Adoption frei geben möchte, wird also deiner Meinung nach bestraft ?


Aber möchtest du sonst noch was hier zum Thema beitragen ?
Oder war das schon alles ?

x 1 #8168


O
Ich denke, du kennst dich offenbar auch mit Adoptionsrecht null aus. Egal jetzt.

Ich möchte hier nunmal den TE warnen: sein Fall ist komplex, der betroffene Junge offenbar behindert und somit besonders schützenswürdig. Und nicht zu vergessen, die leibliche Tochter. Da kann die Ex einiges beimischen, dass, wenn er beim Sohn zickt, er sich vor Gericht auch für die Tochter alle Chancen verscherzt.
Je nach Richter macht es evtl nicht wirklich einen guten Eindruck, wenn die Ex dieses Geschütz auffährt, TE hätte den Sohn einfach im Stich gelassen.

#8169


I
Zitat von Offspring78:
Ich denke, du kennst dich offenbar auch mit Adoptionsrecht null aus. Egal jetzt.

Ich möchte hier nunmal den TE warnen: sein Fall ist komplex, der betroffene Junge offenbar behindert und somit besonders schützenswürdig. Und nicht zu vergessen, die leibliche Tochter. Da kann die Ex einiges beimischen, dass, wenn er beim Sohn zickt, er sich vor Gericht auch für die Tochter alle Chancen verscherzt.


Er hat das Kind nicht adoptiert.
Bevor du hier grosse Reden schwingst, lies bitte den ganzen Thread.
Darum allein, sind deine komischen angeblichen Einforderungen ein Witz.

Und nochmal , klagen kann man immer als Mutter oder als Kind, aber es ist aussichtslos.

Vielleicht gibst du mal diese Frage bei den blauen Buchstaben ins Suchfeld....
Aber vorher gut die Brille putzen.

x 2 #8170


G
Zitat von Offspring78:
Weiss nicht, was genau du unter dem Wort "Umgangspflicht" nicht verstehst unwissend
Natürlich könnte sie dafür belangt werden, wenn wer klagt.
Und ja, es gibt Kinder, die zum Umgang gezwungen werden, sogar mit äusserst fragwürdigen Individuuen.
Dies kann auch mit Vätern angewendet werden. Leiblichen und sozialen.
Du musst diesen Irrsinn nicht glauben. Wahr ist es aber trotzdem.

§ 1684
Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind
verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil
beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer
anderen Person befindet.

Der § 1684 regelt den Umgang des Kindes mit den Eltern. Also die Umgangsrechte des Kindes gegenüber jedem
Elternteil.
Damit dürfte das geklärt sein.

#8171


T
Zitat von Offspring78:
Paragraf 1684. Man kann das durchaus erzwingen, dem Kind und auch den Vater zwingen.
Links zu genaueren Urteilen kann ich hier aus irgend einem grund nicht einfügen bzw werden gelöscht. Dann bitte googelt selber.
Zb
ag-essen-umgangsrecht-des-sozialen-vaters

Und wenn mami hier ihre söhne dahingehend beeinflusst, dass die vor gericht mordio heulen, sie wollen zu "papi" ist alles möglich in D
...


Was du uns hier erzählst steht
A) nicht im Zusammenhang mit dem konkreten Fall hier
B) Ist ein UmgabgsRECHT noch lange keine UmgangsPFLICHT

x 1 #8172


O
Omg, das mit der Adoption war die Antwort auf deine Frage, ob man als Mutter dafür belangt werden kann...
Vielleicht liest DU ja mal sinnerfassend.

Nicht immer ist klagen aussichtslos. Das kommt auf viele viele Faktoren an. Mrs Schwarz und Weiss zwinkern

#8173


N
Bist du verwirrt?
Was machst du eigentlich in diesem Forum.

x 3 #8174


O
Zitat von Toretto:

Was du uns hier erzählst steht
A) nicht im Zusammenhang mit dem konkreten Fall hier
B) Ist ein UmgabgsRECHT noch lange keine UmgangsPFLICHT

Es könnte für diesen konkreten Fall wichtig werden. Die Ex ist gerissen.
Diese Pflicht gibt es, und sie wird meistens über indirekten Zwang beim JA durchgesetzt. Und Ex hat ein weiteres Druckmittel dafür: die Tochter.
Also Vorsicht.

#8175


A


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