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Frau schreibt mit anderem Mann

A
Zitat von Offspring78:
der betroffene Junge offenbar behindert und somit besonders schützenswürdig. Und nicht zu vergessen, die leibliche Tochter. Da kann die Ex einiges beimischen, dass, wenn er beim Sohn zickt, er sich vor Gericht auch für die Tochter alle Chancen verscherzt.

Hier werden zwei Baustellen vermischt. Der Sorgerechtsstreit um das leibliche Kind und das Umgangsrecht der "Ziehkinder". Der TE muss aber kaum Angst haben, für alle Kinder zur Kasse gebeten zu werden.

#8176


T
Zitat von Offspring78:
Es könnte für diesen konkreten Fall wichtig werden. Die Ex ist gerissen.
Diese Pflicht gibt es, und sie wird meistens über indirekten Zwang beim JA durchgesetzt. Und Ex hat ein weiteres Druckmittel dafür: die Tochter.
Also Vorsicht.


Wie ist denn der konkrete Fall des TE? Beschreib ihn mir bitte einmal kurz damit ich es verstehen kann.

#8177


A


Frau schreibt mit anderem Mann

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O
Zitat von Andy17:
Hier werden zwei Baustellen vermischt. Der Sorgerechtsstreit um das leibliche Kind und das Umgangsrecht der "Ziehkinder". Der TE muss aber kaum Angst haben, für alle Kinder zur Kasse gebeten zu werden.

Das nicht. Aber erfahrungsgemäss werden diese "Baustellen" auch vor Gericht kräftig vermischt, vorallem von schlauen Exen.

#8178


I
Zitat von Offspring78:
Es könnte für diesen konkreten Fall wichtig werden. Die Ex ist gerissen.
Diese Pflicht gibt es, und sie wird meistens über indirekten Zwang beim JA durchgesetzt. Und Ex hat ein weiteres Druckmittel dafür: die Tochter.
Also Vorsicht.


Das ist einfach unwahr.
1. ist er nicht der leibliche Vater.
2. selbst wenn er es wäre könnte das Kind resp. Die Mutter auf Umgangspflicht zwar klagen, hat aber null Chancen.
Das Gericht erteilt im Höchstfall eine Busse, eine kleine, wohlgemerkt.
Das wars, es hat keinerlei rechtliche Konsequenzen für den unwilligen Vater.
Also eine Rein formelle Klage, an der kein Gericht Interesse hat.
Allein das Prozedere zeigt auf, das das Kindeswohls nicht gegeben ist.

Was ich übrigens richtig finde, ein Vater der sein Kind ablehnt, ist wohl kaum der Richtige für ein Regelmässiges Besuchswochenende. Und Mütter die noch alle Nadeln im Baum haben, lehnen daher auch eine Klage ab. .,

x 2 #8179


O
Zitat von Toretto:

Wie ist denn der konkrete Fall des TE? Beschreib ihn mir bitte einmal kurz damit ich es verstehen kann.

Der TE war 8 Jahre lang sozialer Vater des Jungen. Wer glaubt, dies hätte keinerlei Relevanz und würde nicht berücksichtigt irrt. Es hat enorme Auswirkungen auf das Kindeswohl, wenn der TE jetzt sang und klanglos verschwindet. Die Ex wird das zu 100% nutzen, um das Anliegen bezügl der leiblichen Tochter des TE zu torpedieren. Am Schluss kann (wird) er ohne jegliches Kind dastehen.

x 1 #8180


O
Zitat von Isely:

Das ist einfach unwahr.
1. ist er nicht der leibliche Vater.
2. selbst wenn er es wäre könnte das Kind resp. Die Mutter auf Umgangspflicht zwar klagen, hat aber null Chancen.
Das Gericht erteilt im Höchstfall eine Busse, eine kleine, wohlgemerkt.
Das wars, es hat keinerlei rechtliche Konsequenzen für den unwilligen Vater.
Also eine Rein formelle Klage, an der kein Gericht Interesse hat.
Allein das Prozedere zeugt auf, das das Kindeswohls nicht gegeben ist.

Was ich übrigens richtig finde, ein Vater der sein Kind ablehnt, ist wohl kaum das Richtige für ein Regelmässiges Besuchswochenende. Und Mütter die noch alle Nadeln im Baum haben, lehnen daher auch eine Klage ab. .,

Zum xten Mal: das ist nicht immer der Fall. Was du beschreibst, ist eine möglichkeit. Es gibt definitiv weitere.

Ich höre schon die Mami: "was ist das für ein Vater, er lehnt ein Kind ab und will für das andere das Wechselmodell".
DAS ist dann wohl Kindeswohl? Wie erklärst du das dem Jungen denn?

x 2 #8181


B
Zitat von Offspring78:
Weiss nicht, was genau du unter dem Wort "Umgangspflicht" nicht verstehst unwissend
Natürlich könnte sie dafür belangt werden, wenn wer klagt.
Und ja, es gibt Kinder, die zum Umgang gezwungen werden, sogar mit äusserst fragwürdigen Individuuen.
Dies kann auch mit Vätern angewendet werden. Leiblichen und sozialen.
Du musst diesen Irrsinn nicht glauben. Wahr ist es aber trotzdem.


So bitter wie dieses ist, so wahr ist es in der BRD. Er kann sogar mit polizeilicher Gewalt erzwungen werden.

#8182


I
Also bringt man jedes 2. Wochenende den Vater mit Polizei dazu, sein Kind zu nehmen...

Ist mir zu viel Bildzeitung Wissen hier....

x 4 #8183


T
Zitat von Offspring78:
Der TE war 8 Jahre lang sozialer Vater des Jungen. Wer glaubt, dies hätte keinerlei Relevanz und würde nicht berücksichtigt irrt. Es hat enorme Auswirkungen auf das Kindeswohl, wenn der TE jetzt sang und klanglos verschwindet. Die Ex wird das zu 100% nutzen, um das Anliegen bezügl der leiblichen Tochter des TE zu torpedieren. Am Schluss kann (wird) er ohne jegliches Kind dastehen.


Es waren sechs Jahre. Seite 1, 1. Beitrag dieses Threads...
Sag mal, liest du eigentlich was man dir schreibt? Und was der TE schreibt? Ichgeheim verschwindet doch gar nicht. Er WILL sich doch freiwillig um den Jungen oder um beide Jungs kümmern.

Womit willst du uns gerade beeindrucken?

x 4 #8184


O
Du glaubst also, ein Richter wird das Wechselmodell abnicken und das nicht-leibliche Kind zwingen, Woche für Woche dabei zuzusehen, während es selbst nicht abgeholt wird. Ok. Ich bin dann mal wieder weg und beeindrucke andere Leute Augen rollen

x 2 #8185


B
Nein ..der geheim wird jetzt richtig reinhauen und er bekommt alle beiden ganz!

#8186


I
Zitat von Baumo:
Nein ..der geheim wird jetzt richtig reinhauen und er bekommt alle beiden ganz!


Haha der war gut Smile

#8187


darkenrahl
Zitat von Offspring78:
Paragraf 1684. Man kann das durchaus erzwingen, dem Kind und auch den Vater zwingen.
Links zu genaueren Urteilen kann ich hier aus irgend einem grund nicht einfügen bzw werden gelöscht. Dann bitte googelt selber.
Zb
ag-essen-umgangsrecht-des-sozialen-vaters

Und wenn mami hier ihre söhne dahingehend beeinflusst, dass die vor gericht mordio heulen, sie wollen zu "papi" ist alles möglich in D
...


Der TE ist weder der rechtliche noch der biologische Vater anbeten
Ich bin zwar Schweizer, aber das ist jetzt bizarr, diesen Richter, der so etwas aussagt möchte ich kennenlernen kopf gegen die wand

x 4 #8188


A
Zitat von Offspring78:
Zum xten Mal: das ist nicht immer der Fall. Was du beschreibst, ist eine möglichkeit. Es gibt definitiv weitere.

Kannst du irgendein juristisches Beispiel (Urteil) nennen, aber bitte nicht aus Gerichtsshows.?

x 1 #8189


G
§ 1684
Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind
verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil
beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer
anderen Person befindet.

Der § 1684 regelt den Umgang des Kindes mit den Eltern. Also die Umgangsrechte des Kindes gegenüber
jedem Elternteil.

Ich glaube das ist etwas untergegangen. Letztlich besagt der § 1684 hauptsächlich, dass das Kind ein
Umgangsrecht mit jedem leiblichen Elternteil hat. Kein Elternteil darf dem Kind also den Umgang mit
dem anderen Elternteil behindern oder gar verbieten. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind
verpflichtet und berechtigt. Das Kind ist, lt. Gesetz, im Gegensatz dazu nicht zu einem Umgang mit
beiden Elternteilen verpflichtet, kann also nicht gezwungen werden.

So sieht die Gesetzeslage aus. Das Kindeswohl steht an 1. Stelle und hat in der Praxis kaum An-
wendung. Bei nicht leiblichen Kindern (also nur direkte Linie) trifft das alles nicht zu.

x 2 #8190


A


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