Lebengehtweiter
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Zitat von darkenrahl:
Nochmals, der TE ist weder der biologische noch rechtliche Vater der Buben.
Beide Buben wurden in die Ehe des TE mit NF von dieser eingebracht. Ende der Geschichte.
Sicher? Das entscheidet das Gericht. Es gibt auch das Gewohnheitsrecht. Der Junge wurde und wird bis jetzt im Glauben gelassen, dass der TE der Vater ist.
Also Sicher ist vor Gericht nichts.

