Lebengehtweiter
- 1967
- 3773
Zitat von darkenrahl:
Nochmals, der TE ist weder der biologische noch rechtliche Vater der Buben.
Beide Buben wurden in die Ehe des TE mit NF von dieser eingebracht. Ende der Geschichte.
Zitat von Gast2000:Nichts tun und sich von seiner NF und ihrer RA alles diktieren lassen, wäre natürlich eine Option. Klug und
richtig dürfte das jedoch nicht sein. Gerade weil sie dem TE immer voraus, der TE viel zu lange inaktiv war,
braucht er einen guten Fachanwalt mit Biss, aber dennoch fair, um nicht am Ende völlig ausgenommen zu
werden und um teure eigene Fehler zu vermeiden.
Zitat von Lebengehtweiter:
Sicher? Das entscheidet das Gericht. Es gibt auch das Gewohnheitsrecht. Der Junge wurde und wird bis jetzt im Glauben gelassen, dass der TE der Vater ist.
Also Sicher ist vor Gericht nichts.
Ichgeheim
Zitat von Lebengehtweiter:
Sicher? Das entscheidet das Gericht. Es gibt auch das Gewohnheitsrecht. Der Junge wurde und wird bis jetzt im Glauben gelassen, dass der TE der Vater ist.
Also Sicher ist vor Gericht nichts.
Brückenamfluss
Zitat von Ichgeheim:
Also vor Gericht geht es in dem Fall ja nur um die Tochter.
Für den mittleren könnte ich einfachen Umgang einklagen, da ich lange Zeit für ihn sein Papa war/bin.
Das wäre aber ein gesondertes Verfahren.
Baumo
Zitat von darkenrahl:
Wo hast du denn das gelesen?
Dann müsste ja auch seine Tochter 100% bei ihm bleiben, Gewohnheitsrecht
Ichgeheim
Zitat von Baumo:Hast du mittlerweile den neuen mann gesehen
Zitat von Ichgeheim:Nein, wobei der glaube ich doch nicht mehr so oft bei meiner ex ist
Ichgeheim
Zitat von MissLilly:
Und auch das hat seinen Grund bzw. verläuft ganz nach ihrem Plan.... leider checkst du nicht das dieser Umstand weniger mit ihrer womöglich lockeren Beziehung mit Brummi zu tun hat, als viel mehr mit DIR und ihren Finanzen ...
Baumo
Toretto
Zitat von Ichgeheim:
Nein, wobei der glaube ich doch nicht mehr so oft bei meiner ex ist. Aber wenn die Kinder bei mir sind, ist sie bei ihm.
Vielleicht doch ne lockerere Sache, keine Ahnung.
Ichgeheim
Zitat von MissLilly:OMG Ichgeheim...WANN genau möchtest du mal anfangen dir die Scheuklappen vom Gesicht zu reißen , mal um ne Ecke weiter denken und erkennen das dies lediglich Vorsichtsmaßnahmen deiner Frau sind, solange sie noch mit dir auf dem Papier verheiratet ist und ihre Schäfchen noch nicht ins trockene bringen kann ?!
Denn so raffgierig deine NF auch noch sein mag....Im Zweifel sch-eisst die auf das bißchen Trennungsunterhalt von dir. Schließlich bist du nicht der Scheich von Brunai und auch ward ihr keine 20 Jahre verheiratet. Der potenzielle Trennungsunterhalt steht doch in gar keinem Verhältnis bzw. Vergleich zu der Unterhaltspflicht für ein Kind, welches nunmal bis zur Beendigung der Ausbildung eines Kindes zu bezahlen ist. Deine Tochter ist 5 Jahre alt! Ich denke du kannst dir selber ausrechnen, was da für eine Summe zusammen kommt.
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