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Frau schreibt mit anderem Mann

Lebengehtweiter
Zitat von darkenrahl:

Nochmals, der TE ist weder der biologische noch rechtliche Vater der Buben.
Beide Buben wurden in die Ehe des TE mit NF von dieser eingebracht. Ende der Geschichte.


Sicher? Das entscheidet das Gericht. Es gibt auch das Gewohnheitsrecht. Der Junge wurde und wird bis jetzt im Glauben gelassen, dass der TE der Vater ist.

Also Sicher ist vor Gericht nichts.

19.01.2021 14:56 • x 2 #8206


darkenrahl
Zitat von Gast2000:
Nichts tun und sich von seiner NF und ihrer RA alles diktieren lassen, wäre natürlich eine Option. Klug und
richtig dürfte das jedoch nicht sein. Gerade weil sie dem TE immer voraus, der TE viel zu lange inaktiv war,
braucht er einen guten Fachanwalt mit Biss, aber dennoch fair, um nicht am Ende völlig ausgenommen zu
werden und um teure eigene Fehler zu vermeiden.


Ich frage mich gerade, warum der TE und sein Anwalt fair sein müssen, seine NF und ihre Anwältin aber nicht?
Komische Rechtssprechung

19.01.2021 14:59 • x 4 #8207


A


Frau schreibt mit anderem Mann

x 3


darkenrahl
Zitat von Lebengehtweiter:

Sicher? Das entscheidet das Gericht. Es gibt auch das Gewohnheitsrecht. Der Junge wurde und wird bis jetzt im Glauben gelassen, dass der TE der Vater ist.

Also Sicher ist vor Gericht nichts.


Wo hast du denn das gelesen?
Dann müsste ja auch seine Tochter 100% bei ihm bleiben, Gewohnheitsrecht

19.01.2021 15:01 • x 2 #8208


I
Zitat von Lebengehtweiter:

Sicher? Das entscheidet das Gericht. Es gibt auch das Gewohnheitsrecht. Der Junge wurde und wird bis jetzt im Glauben gelassen, dass der TE der Vater ist.

Also Sicher ist vor Gericht nichts.


Also vor Gericht geht es in dem Fall ja nur um die Tochter.
Für den mittleren könnte ich einfachen Umgang einklagen, da ich lange Zeit für ihn sein Papa war/bin.
Das wäre aber ein gesondertes Verfahren.

19.01.2021 15:04 • x 3 #8209


B
Zitat von Ichgeheim:

Also vor Gericht geht es in dem Fall ja nur um die Tochter.
Für den mittleren könnte ich einfachen Umgang einklagen, da ich lange Zeit für ihn sein Papa war/bin.
Das wäre aber ein gesondertes Verfahren.

Genau

19.01.2021 15:13 • x 1 #8210


B
Hast du mittlerweile den neuen mann gesehen

19.01.2021 15:14 • #8211


Lebengehtweiter
Zitat von darkenrahl:

Wo hast du denn das gelesen?
Dann müsste ja auch seine Tochter 100% bei ihm bleiben, Gewohnheitsrecht


Du Darky.... Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene paar Schuhe. Viele Väter müssen für Kuckuckskinder zahlen. Ungerecht, aber Recht.

Gewohnheitsrecht kannst du übrigens selber googeln.

Blos mit deiner Aussage....Ist so. Punkt wäre ich vorsichtig.

Vor Gericht gibt es die wildesten Urteile. Insbesondere wenn das Kindswohl an erster Stelle tritt.

19.01.2021 15:16 • #8212


I
Zitat von Baumo:
Hast du mittlerweile den neuen mann gesehen


Nein, wobei der glaube ich doch nicht mehr so oft bei meiner ex ist. Aber wenn die Kinder bei mir sind, ist sie bei ihm.
Vielleicht doch ne lockerere Sache, keine Ahnung.

19.01.2021 15:18 • x 1 #8213


MissLilly
Zitat von Ichgeheim:
Nein, wobei der glaube ich doch nicht mehr so oft bei meiner ex ist


Und auch das hat seinen Grund bzw. verläuft ganz nach ihrem Plan.... leider checkst du nicht das dieser Umstand weniger mit ihrer womöglich lockeren" Beziehung mit Brummi zu tun hat, als viel mehr mit DIR und ihren Finanzen ...

19.01.2021 16:05 • x 1 #8214


I
Zitat von MissLilly:

Und auch das hat seinen Grund bzw. verläuft ganz nach ihrem Plan.... leider checkst du nicht das dieser Umstand weniger mit ihrer womöglich lockeren Beziehung mit Brummi zu tun hat, als viel mehr mit DIR und ihren Finanzen ...


Na dann kann brummi aber demnächst bei ihr einziehen, da sie ja laut meinem Anwalt keinen trennungsunterhalt bekommt.

19.01.2021 16:21 • #8215


B
Aber trennungsunterhalt gibt es doch nur bis das kind 2 ist .und in den Kindergarten geht! Oder hat sich das geändert?

19.01.2021 16:52 • #8216


MissLilly
OMG Ichgeheim...WANN genau möchtest du mal anfangen dir die Scheuklappen vom Gesicht zu reißen , mal um ne Ecke weiter denken und erkennen das dies lediglich Vorsichtsmaßnahmen deiner Frau sind, solange sie noch mit dir auf dem Papier verheiratet ist und ihre Schäfchen noch nicht ins trockene bringen kann ?!
Denn so raffgierig deine NF auch noch sein mag....Im Zweifel sch-eisst die auf das bißchen Trennungsunterhalt von dir. Schließlich bist du nicht der Scheich von Brunai und auch ward ihr keine 20 Jahre verheiratet. Der potenzielle Trennungsunterhalt steht doch in gar keinem Verhältnis bzw. Vergleich zu der Unterhaltspflicht für ein Kind, welches nunmal bis zur Beendigung der Ausbildung eines Kindes zu bezahlen ist. Deine Tochter ist 5 Jahre alt! Ich denke du kannst dir selber ausrechnen, was da für eine Summe zusammen kommt.

19.01.2021 17:02 • #8217


T
Zitat von Ichgeheim:

Nein, wobei der glaube ich doch nicht mehr so oft bei meiner ex ist. Aber wenn die Kinder bei mir sind, ist sie bei ihm.
Vielleicht doch ne lockerere Sache, keine Ahnung.


Was da bei ihr konkret mit dem Next ist, kann ich natürlich kocht sagen.

Aber bei einem Freund von mir kam die Beziehung seiner Ex zum Next erst nach der Scheidung sowie nach Klärung aller Finanzen raus... Zufall oder eiskalte Berechnung? In dem Fall war natürlich sie diejenige, die profitiert hatte.

19.01.2021 17:21 • x 2 #8218


MissLilly
Die NF macht gerade das was sie am besten kann, nämlich sich auf jedwede Eventualität vorbereiten...

19.01.2021 17:30 • x 1 #8219


I
Zitat von MissLilly:
OMG Ichgeheim...WANN genau möchtest du mal anfangen dir die Scheuklappen vom Gesicht zu reißen , mal um ne Ecke weiter denken und erkennen das dies lediglich Vorsichtsmaßnahmen deiner Frau sind, solange sie noch mit dir auf dem Papier verheiratet ist und ihre Schäfchen noch nicht ins trockene bringen kann ?!
Denn so raffgierig deine NF auch noch sein mag....Im Zweifel sch-eisst die auf das bißchen Trennungsunterhalt von dir. Schließlich bist du nicht der Scheich von Brunai und auch ward ihr keine 20 Jahre verheiratet. Der potenzielle Trennungsunterhalt steht doch in gar keinem Verhältnis bzw. Vergleich zu der Unterhaltspflicht für ein Kind, welches nunmal bis zur Beendigung der Ausbildung eines Kindes zu bezahlen ist. Deine Tochter ist 5 Jahre alt! Ich denke du kannst dir selber ausrechnen, was da für eine Summe zusammen kommt.


Okay wad wäre dann deiner meinung nach zu tuen?
Vielleicht mal ein tipp?

19.01.2021 17:48 • x 1 #8220


A


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